Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1449 Dividenden: 1928/29–1931/32: 10, 10, ?, 0 %. Direktion: Rechtsanw. Dr. jur. Adolf Otto, Schmalkalden; Steuersyndikus Paul Behrens, Wuppertal-Elberfeld; Fritz Strecker, Schmalkalden. Aufsichsrat: Karl Adolf Erbe, Hermann Heller, Ewald Becher, Dr. Moebius, Emil Schweizer. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Mecklenburgische Hypotheken- und Wechselbank in Schwerin i. M. (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypotheken-Banken.) Gegründet: 14./8. 1871. Zweck: Betrieb aller Geschäfte, die einer Hyp.-Bank nach den gesetzl. Vorschriften zurzeit nach dem Reichs-Hyp.-Bank-Gesetz vom 13./7. 1899 im allgemeinen gestattet sind. Die Bank pflegte urspr. das Bank- u. Hyp.-Geschäft. Im Jahre 1921 wurde die Bankabteil. von der Mecklenburg. Depositen- u. Wechselbank in Schwerin übernommen; auf eine Aktie der Mecklenburg. Hyp.- u. Wechselbank über M. 600 wurde eine neue Aktie über M. 1000 der Mecklenburg. Depositen- u. Wechselbank zum Kurse von 120 % gewährt. Lt. a. o. G.-V. v. 9./12. 1924, mit Wirkung ab 1./1. 1925, Anschluss an die Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken (näheres hierüber siehe unter Deutsche Centralboden- kredit-A.-G. Beteiligungen: Von der Beteilig. der Gemeinschaftsgruppe an der in der Zeit des Börsenstillstandes i. J. 1931 von den Realkreditinstituten gegründeten Lombardbank A.-G. Berlin, die formell von der Deutschen Hypothekenbank gezeichnet worden ist, entfällt auf die Ges. ein Anteil von nom. RM. 50 000, der bislang mit 25 % eingezahlt ist. Kapital: RM. 3 000 000 in 5500 Aktien zu RM. 20. 11 400 Aktien zu RM. 100, 1500 Aktien zu RM. 500, 1000 Aktien zu RM. 1000. Ursprünglich A.-K. M. 9 000 000 (Vorkriegskapital) in 15 000 Akt. zu M. 600 (Tlr. 200). Erhöht lt. G.-V. v. 23./10. 1922 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien zu M. 1000, übern. von einem Konsort. (Deutsche Bank in Berlin), angeb. den alten Aktion. auf fünf alte Aktien = M. 3000 zwei neue Aktien zu je M. 1000 zu 250 %. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 12./10. 1923 um M. 35 000 000 in 35 000 Aktien zu M. 1000, übern. von einem Konsort. (Mecklenburg. Depositen- u. Wechselbank, Schwerin), davon M. 15 000 000 angeb. den Aktion. im Verh. I: 1 zu ¾ GM. je Aktie. Lt. a. o. G.-V. v. 9./12. 1924 Umstell. von M. 50 000 000, nach Einzieh. von M. 16 000 000 Verwert.-Akt., also von ver- bliebenen M. 34 000 000 auf RM. 170 000 (200: 1). Die Umstell. erfolgte in der Weise, dass für je M. 4000 bisher. Aktien 1 neue Aktie über RM. 20 bzw. für je M. 1000 ein Anteil- schein über RM. 5 u. für je M. 600 ein Anteilschein über RM. 3 gewährt wurde. Ausserdem konnte jeder Besitzer von M. 20 000 bisher. Aktien statt 5 neuer Aktien über- je RM. 20 eine solche über RM. 100 verlangen. In der a. o. G.-V. v. 31./12. 1924 wurde beschlossen, das A.-K. um RM. 830 000 auf RM. 1 000 000 durch Ausgabe von 8300 neuer Aktien zu je RM. 100, div.-ber. ab 1./1. 1925, zu erhöhen. Von den neuen Aktien wurden RM. 330 000 einem Konsort. unter Führung der Mecklenburg. Depositen- u. Wechselbank zu pari mit der Verpflicht. überlassen, den alten Aktionären auf je M. 10 000 bisher. Aktien eine neue Aktie über RM. 100 zu 103 % zuzügl. Börsenumsatz u. etwaiger Bezugsrechtssteuer zum Bezuge angeboten, weitere RM. 300 000 wurden zu pari an die Treuhandvereinigung für Hyp.-Bankwerte G. m. b. H. in Berlin (siehe oben) begeben u. der Restbetrag von RM. 200 000 wurde bestmöglichst verwertet. Die G.-V. v. 19./4. 1926 beschloss die Erhöh. des A.-K. um RM. 1 000 000 auf RM. 2 000 000. Die neuen Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1926 wurden von einem Konsort. unter Führung der Mecklenburg. Depositen- u. Wechselbank zum Nennwert mit der Verpflicht. übern., sie den alten Aktion. (1: 1) zu 103.50 % zum Bezuge anzubieten. Die Vorrats-Aktien nom. RM. 8715 wurden im Laufe des Jahres 1926 verkauft, der Erlös ist mit RM. 9344 der gesetzl. Res. zugeführt worden. Die G.-V. v. 15./3. 1927 beschloss, das A.-K. um weitere RM. 1 000 000 auf RM. 3 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 1000 Aktien zu RM. 1000. Die neuen Akt. wurden den alten Aktion. im Verh. 2:1 zum Kurse von 135 % zum Bezuge angeboten. Pfandbriefe: Die von der Ges. ausgegeb. Hypoth.-Pfandbr. u. die von ihr auf Grund von Darlehen an Kleinbahnunternehm. ausgegebenen Schuldverschreib. dürfen den 20 fachen Betrag des eingez. A.-K. u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicher. der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Kleinbahn-Obligationen sind bisher nicht ausgegeben worden. Die Reichsbank beleiht die Pfandbr. Die Mecklenburg- Schwerinsche Regierung erteilte der Bank unterm 14./5. 1901 die ausdrückl. Genehm., Schuld- verschreib. (Pfandbr.) auf den Inhaber in den Verkehr zu bringen. Pfandbriefe alter Währung: Die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger wurden abgelöst. Wertbeständige Gold-Pfandbriefe u. Schuldverschreib. (1 GM. = 79o kg Feingold). Die Gold-Pfandbr. werden auf Grund von GM.-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Goldschuldverschr. (Komm.-Obl.) werden auf Grund von GM.-Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. 6 % Gold-Hypoth.-Pfandbr. Serie I: GM. 5 000 000 in Stücken zu GM. 40, 100 u. 200. Zs. ganzjährig 31./12. Tilg. frühestens ab 1./1. 1929. Kurs in Berlin Ende 1924–1930: 68.75, 60.75, 92, 87.50, 89, 81, 84.50 %; 1931 (30./6.): 85 %.