1548 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Dividenden: 1924–1931: 0, 0, 6, 8, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Dr. Alb. Sendtner. Prokurist: M. Masur. Aufsichtsrat: Fabrikant Adolf Schlumberger. München; Fabrik-Dir. Hans Stöpler, Utrecht; Dir. Paul Stock, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Proskauer Kraft- und Lichtwerk Akt.-Ges. in Proskau (0.-S.). Gegründet: 6./8. 1923; eingetr. 1./9. 1923. Zweck: Erzeug. von elektr. Strom zur Versorg. der Bevölker. von Proskau u. Um- gegend mit diesem. Kapital: RM. 20 000 in 100 Nam.-Akt. (V) u. 900 Inh.-Akt. (A) zu RM. 20 Urspr. M. 1 Md. in 20 Nam.-Akt. zu M 500 000 (Serie V), 40 000 Inh.-Akt. zu M. 1000 (Serie A), 6000 zu M. 5000 (Serie B), 2000 zu M. 10 000 (Serie C), übern. von den Gründern zu 125 %. Lt. 30./1. 1924 Umstell. auf RM. 20 000 in 100 Nam.-Akt. (V) u. 900 Inh.-Akt. (A) zu RM. 20. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 21./3. Stimmrecht: 1 Akt. = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Ortsnetzanlage 14 560, Inv. 52, Aktienvorrat (Nenn- wert) 13 860, Forder. für Strom 1962, Kassenbestand 1709. – Passiva: A.-K. (ausgegeben: Nam.-Akt. 1220, Inh.-Akt. 4920) 20 000, Kredit. (Darlehen) 11 200, Rückl. 221, Div.-Konto 182, Gewinn 540. Sa. RM. 32 143. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Überlandwerk für Strom 5791, Zählerversich. 577, Zählereinkanf 236, Löhne 395, Vergüt. 940, Soziallasten 23; Steuern 199, sonst. Unk. 1233, Reinertragverteilung 1930 540. Zs. 1331, Amortisation 2855, Gewinn 1931 540. – Kredit: Vortrag aus 1930 1371, Strom 12 542, Zähler 111, Zählerversich. 630, Zs. 8. Sa. RM. 14 663. Dividenden: 1924–1929; 0 %; 1930–1931: Nam.-Akt.: je RM. 1.20 pro Akt.; Inh.-Akt- je RM. 1 pro Akt. Direktion: Seminaroberlehrer Heinrich Kempinsky, Richard Haumann, Amtsvorsteher Richard Merffert. Aufsichtsrat: Quiotek, Gustav Müller, Adolf Gallus, Josef Sonsalla, Konrad Ziolko, Proskau. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin links der Oder. Vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930 (lt. G.-V. v. 24./9. 1928 verlängert bis zum 30./6. 1933), sie verkauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die benachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. vier neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 16./4. 1930 traten neue Stromlieferungs- bedingungen in Kraft. Die G.-V. v. 27./4. 1932 sollte den Vorstand zur Verlängerung des Konzessionsvertrages ermächtigen. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die Ges. hat ab 1./1. 1930 eine Abgabe von 12 % der Brutto-Einnahme an die Stadt zu entrichten. Ausserdem erhält die Stadt (bei bis zu 12 % Div. der Ges.) 50 % von demjenigen Reinüberschusse, der nach Verteilung einer Dividende von 6 % verbleibt, jedoch mit der Massgabe, dass mindestens RM. 100 000 für ein Geschäfts- jahr zu zahlen sind, von dem 12 % Div. übersteigenden Überschuss erhält die Stadt 75 % Die Ges. ist verpflichtet, zur Verwendung für die notwendig werdenden Erneuer. bestehender Anlagen einen Ern.-F. zu bilden, der auf 10 % des in den Anlagen investierten Kapitals zu bringen u. auf dieser Höhe zu erhalten ist. Solange der Ern.-F. diese Höhe nicht erreicht hat, oder bis er auf diese wieder ergänzt worden ist, ist zu demselben von in dem oben erwähnten Vertrage fixierten Brutto-Einnahmen eines jeden Betriebsjahres 1 % abzuführen. Der Ern.-F. I geht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Gegenleistung an die Stadt über. Betriebsangaben: 4 Umformer-Stationen haben mit 13 Drehstrom-Gleichstrom-Umformern u. 9 Quecksilberdampf-Gleichrichtern eine Gesamtleistung von 18 900 kW u. verteilt sich die Leistung auf die Station Rosengarten 7500 kW, Jageteufelstr. 1600 kW, Falkenwalderstr.