1574 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. wie folgt errechnen: Das Gesamtkapital der Hammersen-Ges. beträgt RM. 25 000 000. Hier- von sind abzusetzen a) im Besitz der Debag befindliche, von ihr börsenmässig erworbene St.-Akt. RM. 6 250 000; b) in der treuhänderischen Verwaltung des Barmer Bank-Vereins ruhende, mit 25 % einbezahlte Verw.-St.-Akt. RM. 4 200 000; c) die damals im Besitz eines Verwaltungskonsortiums befindlich gewesenen, mit 28 % einbezahlten Vorrechtsaktien RM. 800 000 = RM. 11 250 000; es bleiben somit RM. 13 750 000 im Verkehr befindliche Hammersen-St.-Akt.; auf sie entfällt, wie oben dargelegt, die Hälfte von RM. 33 000 000, d. h. also RM. 16 500 000 Debag-Akt., was einem Umtauschverhältnis von 100: 120 entspricht. Nachdem durch die geschlossenen Verträge u. ihre teilweise Durchführung der Erwerb von mehr als 95 % des A.-K. der Dierig-Ges. durch die Debag Tatsache geworden u. damit praktisch völlige Identität der Interessen zwischen der Dierig-Ges. u. der Debag geschaffen war, erschien es zweckmässiger, den vorstehend erwähnten Erwerb eigener Aktien durch die Dierig-Ges. zu unterlassen. Statt dessen übertrug die Textil-Treuhand zur Abdeckung ihrer Schuld sowie als Ausgleich für die Erhöhung des Gewinnvortrages bei der Dierig- Ges. per Ende 1929 um RM. 600 000 auf Veranlassung der Debag RM. 5 500 000 in ihrem Besitz befindliche Hammersen St.-Akt. an die Dierig-Ges. Die Aktionäre der Dierig-Ges. erhalten also für die RM. 30 000 000 Dierig-Akt., in denen nunmehr auch der Anspruch auf den Tausch der RM. 5 500 000 Hammersen-St.-Akt. in RM. 6 600 000 Debag-Akt. zum Ausdruck kommt, RM. 16 500 000 £K RM. 6 600 000 = RM. 23 100 000 Debag-Akt. Da die Textil-Treuhand zur Zeit des Vertragsabschlusses weitere etwa RM. 2 100 000 Hammersen- St.-Akt. besass, auf die etwa RM. 2 520 000 Debag-Akt. entfallen, gelangen in den Besitz der Dierig-Gruppe insgesammt etwa RM. 25 620 000 Debag-Akt. Bis zum 30/9. 1930 sind von den RM. 30 000 000 Akt. der Dierig-Ges. RM. 28 701 000, die sich im Besitz der Textil- Treuhand befanden, in RM. 22 100 000 Debag-Aktien getauscht worden. Das Umtausch- angebot an die Aktionäre der Hammersen-Ges. erfolgte lt. Bekanntm. v. 2./1. 1931. Auf je nom. RM. 1000 Hammersen-Aktien entfallen je nom. 1200 Debag-Akt. (Frist 31./1. 1931). Der Vorstand der Debag wird aus zwei Mitgliedern bestehen, von denen das eine von der Hammersen-Gruppe, das andere von der Dierig-Gruppe bestimmt wird. Der A.-R. der Debag wird aus 10 Mitgliedern bestehen u. sich je zur Hälfte aus Vertretern der beiden Gruppen zusammensetzen. Der Vorsitz des A.-R. wechselt jährlioh zwischen dem derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Fritz Häcker von der Hammersen-Gruppe, Herrn Dr. Wolfgang Dierig von der Dierig-Gruppe u. Herrn Dr. Werner Kehl. Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank u. Disconto-Ges. Das Abkommen über die Besetzung des Vorsitzes im Aufsichtsrat gilt bis zum 31./12. 1935, das Abkommen über die paritätische Besetzung des Vorstandes u. des Aufsichtsrats im ganzen bis zum 1./10. 1940. B. Der A.-R. der Hammersen-Ges. wird durch Vertreter der Dierig-Gruppe ergänzt; das Verhältnis der beiden Gruppen im Aufsichtsrat soll sich auf 8:5 stellen. Falls ein Mitglied der Hammersen-Gruppe anders als turnusmässig ausscheidet, findet für dieses Mitglied keine Neuwahl statt; das Verhältnis der Hammersen-Gruppe zur Dierig-Gruppe wird von da an 7:5 sein. Das Abkommen über das gegenseitige Verhältnis im A.-R. der Hammersen.-Ges. wird für 10 Jahre, beginnend mit der ordentl G.-V. 1930, festgesetzt. Den Vorsitz im A.-R. der Hammersen-Ges. führt Herr Dr. Werner Kehl; erster stellver- tretender Vorsitzender ist Herr Fritz Häcker, zweiter stellvertr. Vorsitzender Herr Dr. Wolf- gang Dierig. In dem Jahre, in dem Herr Dr. Kehl den Vorsitz bei der Debag führt, d. h. also für das Geschäftsjahr der Debag 1932/33, wird Herr Häcker Vorsitzender des A.-R. der Hammersen-Ges. u. Herr Dr. Kehl erster stellvertr. Vorsitzender. Dieses Abkommen bezüglich des Vorsitzes endet am 31./12. 1935. Im Geschäftsausschuss der Hammersen-Ges. soll zwischen den Vertretern der Hammersen-Gruppe u. der Dierig-Gruppe ein zahlen- mässiges Verhältnis von 5: 3 oder 4: 2 bestehen. Die Vorrechtsakt. der Hammersen-Ges., die in einem im wesentlichen aus Mitgliedern der Verwalt. der Hammersen-Ges. gebildeten Konsortium gebunden sind, werden dem A.-R. der Hammersen-Ges. zur Verfügung gestellt, der über ihre Verwendung u. ihr Stimmrecht in seiner Gesamtheit beschliesst (inzwischen in den treuhänderischen Besitz der Deutschen Bank u. Disc.-Ges. übergegangen). Über die Verwendung u. das Stimmrecht der im Besitz des Barmer Bank-Vereins befindlichen RM. 4 200 000 mit 25 % eingezahlten Hammersen-Verw.-St.-Akt. beschliesst der A.-R. der Hammersen-Ges. in seiner Gesamtheit mit der Massgabe, dass hierzu auch noch die Zustimmung des A.-R. der Debag erforderlich ist. – Die Hammersen-Ges. erklärt sich mit dem Erwerb dieser Verw.-St.-Akt. durch die Debag einverstanden (Erwerb ist inzwischen erfolgt). Die Selbständigkeit der Hammersen-Ges. wird in dem Sinne gewährleistet, dass eine Auflösung dieser Ges., eine Fusion oder eine Satzungsänderung, durch die die Selbst- ständigkeit der Hammersen-Ges. gefährdet wird, nur beschlossen werden kann, wenn dies die Mehrheit der nicht von der Dierig-Gruppe präsentierten A.-R.-Mitgl. beschliesst. C. In den Aufsichtsrat u. den Geschäftsausschuss der Dierig-Ges. treten zwei Herren der Hammersen-Gruppe ein (Häcker, Dr. Kehl). D. Es wird ein Gemeinschaftsrat gewählt, der aus 4 Personen besteht, von denen je zwei von dem A.-R. der Hammersen-Ges. u. von dem A.-R. der Dierig-Ges. ernannt werden. Aufgabe dieses Gemeinschaftsrats ist es, das wirtschaftlich günstigste Zusammenarbeiten sämtlicher Konzernges. vorzubereiten. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, dafür zu sorgen, dass eine einheitliche Einkaufs-, Produktions- u. Verkaufspolitik verfolgt wird. Zu diesem Zweck tritt der Gemeinschaftsrat einmal monatlich zu einer Sitzung zusammen.