Banken und andere Geld-Institute. 1699 zugrunde zu legen. Die Jahresleistung aus den Renten darf des Jahresrohertrages nicht übersteigen. Die Rente ist an I. Stelle einzutragen. Die Bank hat die den Roggenrenten- briefen als Deckung dienenden Reallasten einzeln in ein Register einzutragen. Die vor- schriftsmässige Deckung der Roggenrentenbr. u. deren Eintragung in das Register wird von den Treuhändern überwacht, die vom Senat bestellt sind. Die zur Sicherheit dienenden Reallasten, wie überhaupt im Grundbuch eingetragenen Rechte der Bank, können satzungs- gemäss nur mit Genehmig. des Senats der Freien Stadt Danzig im Grundbuch gelösclt werden. Die Genehmig. der Löschung wird von einer Bescheinig. der Treuhänder ab- hängig gemacht, dass Roggenrentenbr. über eine entsprechende Zahl von Zentnern Roggen aus dem Verkehr gezogen u. vernichtet sind. Die Roggenrentenbr. gelten im Gebiet der Freien Stadt Danzig als mündelsicher. 5 % Roggenrentenbriefe, Serie A, Ausgabe I u. II über den Geldwert von zusammen Ztr. 198 605 Roggen; Stücke: 9200 Ausg. I u. 3400 Ausg. II zu je Ztr. 2, 3861 Ausg. I u. 4200 Ausg. 1I zu je Ztr. 5, 2080 Ausg. I u. 4100 Ausg. II zu je Ztr. 10, 1800 Ausg. II zu je Ztr. 25 u. 263 zu je Ztr. 100 Roggen. Zs.: 5 %; 2./1. u. 1./7. – Tilg.: Die Roggenrentenbr. sind seitens des Gläubigers unkündbar; sie können von der Danziger Hypothekenbank durch Rückkauf oder nach erfolgter Auslos. durch Kündig. zum 2./1. oder 1./7. jeden Jahres getilgt werden. Der jährl. auszulosende Betrag darf den im Wege der planmässig. Tilg. der Reallasten getilgten Betrag nicht übersteigen. Der Hypothekenbank steht jedoch das Recht zu, über die genannte Grenze hinaus Roggenrentenbr. nach Auslos. zu kündigen, wenn im Falle der Zwangsversteigerung eines beliehenen Grundstücks oder im Falle der Kündig. seitens der Bank die zum Zwecke der Ablös. erforderl. Roggenrentenbr. auf diesem Wege beschafft werden müssen, weil die Roggenrentenbr. im Kurse höher stehen, als der jezeitige Roggenpreis es rechtfertigt. =– Der Geldwert der Zinsen u. der ausgelosten Roggen- rentenbriefe berechnet sich für die am 2./1. fälligen Leistungen nach dem Durchschnitts- roggenpreise in der Zeit vom 15./10.–14./11. des vergang. Jahres, für die am 1./7. fälligen Leistungen nach dem Durchschnittsroggenpreis vom 15./4.– 14./5. des lauf. Jahres. Mass- gebend für die Berechnung ist a) die amtliche Roggenpreisnotierung für verkehrsfreien Roggen an der Börse in Danzig, b) falls eine Preisnotierung an der Danziger Börse nicht erfolgt, der von einer anderen hierfür zuständigen Behörde oder einer Organisation, die der A.-R. der Danziger Hypothekenbank zu bestimmen hat, festgesetzte Roggenpreis. Ist eine Festsetzung in der vorgeschriebenen Weise nicht zu erreichen, so wird der Durch- schnittspreis des Roggens für den massgebenden Zeitpunkt von dem A.-R. der Danziger Hypothekenbank festgesetzt. Zahlstellen: Danzig: Kasse der Danziger Hypothekenbank A.-G., der Landwirtschaftlichen (vormals Landschaftlichen) Bank A.-G.; Berlin: Deutsche Giro- ZentraleDeutsche Kommunalbank. – Die Zahlung der Zinsen erfolgt in Danziger Gulden, u. zwar effektiv. Im Umlauf waren ult. Dez. 1931: 5 % Roggenrentenbriefe Serie A Ztr. 136 317. Kurs: Die Roggenrentenbriefe Serie A, Ausg. I/II, wurden an der Berliner Börse am 28./7. 1924 zu RM. 2.35 für 1 Ztr. Roggen eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1924–1930: RM. 4.75, 3.86, 7.85, 8.20, 8.25, 7.20, 6.20 für 1 Ztr. Roggen; 1931 (30./6.): RM. 5.35 für 1 Ztr. Roggen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: In den ersten 6 Monaten (1932 am 30./4.). Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Gewinnverteilung: 5 % zum R.-F. (bis 10 % des A.-K.), sodann Abschreib. u. Rückl., hiernach bis 4 % Div.; vom verbleib. Gewinn 10 % an A.-R. (ausser fester Vergüt. von Gulden 1000 für jedes Mitgl.), vertragsmäss. Tant.; Rest zur Verfüg. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Kassa u. Giroguth. 24 130, Guth. bei Banken 635 317 (davon in ausländ. Währung 84 004), gedeckte Kontokorrent-Debit.:) 321 715, eig. Wertp.') 1 108 237, Hyp. 40 012 564 (davon ins Hyp.-Register eingetragen 39 927 217), eingetragene Roggenwertrenten (Ztr. 136 317) 953 122, Kommunaldarlehen 990 000, fällige u. anteilige Darlehns-Zs. 1 060 421 (hiervon rückständig 442 479), eigene Grundstücke 265 000, Inv. 1. – Passiva: A.-K. 2 000 000, R.-F. 600 000, Kredit. 54 233, 8 % Hyp.-Pfandbr. 16 997 125, 7 % do. 21 942 000. 6 % do. 295 750, 5 % Danz. Roggenrentenbriefe (Ztr. 136 317) 953 119, 8 % Kommunalobl. 990 000, fällige u. laufende Zinsscheine 1 266 153, Konrad Meissner-F. 10 000, Gewinn (208 720 £ Vortrag 53 407) 262 127. Sa. Danz. G. 45 370 507. 1) Der Posten umfasst in erster Linie Zwangsverwaltungsvorschüsse sowie Gerichtskostenvorschüsse für noch nicht durchgeführte Zwangsversteigerungen, also Forderungen, die im Zwangsversteigerungsverfahren mit Vorrang geltend gemacht werden können. Infolge des stockenden Pfandbriefabsatzes konnten einige zugesagte Beleihungen noch nicht endgültig abgerechnet werden. Es erscheinen deshalb unter den Konto- korrent-Debit. auch noch einige Vorschüsse auf diese Darlehen, die bereits durch erststellige hypothekarische Eintragung gesichert sind. 2) Das Konto setzt sich aus eigenen Pfandbriefen u. einem kleinen Posten Kommunal-Obl. zusammen, die zum Zwecke der Kursregulierung an der Danziger u. Berliner Börse aufgenommen wurden u. von denen ein erheblicher Teil bereits im Geschäftsjahr 1932 zwecks planmässiger Tilgung aus dem Verkehr gezogen wird. Der Restbestand ist im Geschäftsjahr 1932 ohne Verlust abgestossen worden. : Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbrief-Zs. 2 951 156, Roggenrentenbrief.Zs. 52 719, Kommunalschuldverschr.-Zs. 79 600, Handl.-Unk. 188 208, Emissions-Unk. 6764, Kupons- einlösungsprovision 5416, Steuern (95 226 abzügl. Rückstell. aus 1930 20 000) 75 226, Gewinn 262 127 (davon an eine neuzubildende Spez.-Res. 200 000, Vortrag 62 127). —– Kredit: Gewinnvortrag aus 1930 53 407, Hyp.-Zs. 3 336 002, Roggenrenten 58 089, Kommunaldarlehns- Zs. 83 767, Kontokorrent-Zs. 89 952. Sa. Danz.G. 3 621 217. 107* ?