Banken und andere Geld-Institute. 1737 Allgemeine Treuhand Aktiengesellschaft Leipzig in Leipzig, Leplaystr. 8. Gegründet: 12./12. 1923; eingetr. 4./7. 1924. Die Firma lautete bis zum 5./1. 1929: Heros Goldmark-Versicherungs-Akt.-Ges. Zweck: Übernahme u. Erledig. von Treuhandaufgaben aller Art vor allem: a) Beratung u. Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten, besonders in Schadenfällen, b) Buch-, Bilanz- u. Betriebsrevisionen, Vermögensverwalt., Steuerberatung u. sonstige ins Fach ein- schlagende Treuhandgeschäfte. Kapital: RM. 10 000 in 500 Akt. zu RM. 20. Urspr. M. 1 Md. in 40 000 St.-Akt. zu M. 10 000, 5000 St.-Akt. zu M. 100 000 u. 10 000 Vorz.-Akt. zu M. 10 000, übern. von den Gründern zu pari. Ausserdem war ein Sicherheitsfonds von RM. 600 000 vorhanden. Lt. G.-V. v. 25./7. 1925 Umstell. auf RM. 10 000 in 500 Akt. zu RM. 20. Die G.-V. v. 19./7. 1930 beschloss Herabsetz. des A.-K., die Beschlüsse wurden aber durch G.-V. v. 31./5. 1932 auf- gehoben, so dass das A.-K. unverändert RM. 10 000 beträgt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1930 (in Klammern) u. 1931: Aktiva: Barmittel (2205) 488, Aussen- stände (12 581) 9262, Verlust (4594) 4239. – Passiva: A.-K. (10 000) 10 000, Kredit. (6033) 3144, Treuhandgut (3346) 846. Sa. RM. (19 380) 13 991. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag (4877) 4594, Ausgab. (5384) 5910. – Kredit: Einnahmen (5668) 6265, Verlust (4594) 4239. Sa. RM. (10 262) 10 504. Dividenden: 1924–1931: 0 %. Direktion: Dr. Johs. Sändig, Gautzsch b. Leipzig. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Höfrat Prof. Dr. Wilh. Stieda, Leipzig; Chemiker Dr. Kurt Sändig, Zwickau; Dir. Dr. Emil Sändig, Chemiker Rud. Sändig, Leipzig. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Communal-Bank für Sachsen in Leipzig, Goethestr. 2. Gegründet: 1871. Firma bis 29./4. 1919: Communal-Bank des Königreichs Sachsen. Die Communal-Bank für Sachsen ist mit Genehmig. der Sächs. Staats-Reg. am 8./4. 1930 auf Grund von §$ 1 Abs. 2 des Hypothekenbankgesetzes in eine Hypothekenbank umge- wandelt worden. – Zweigniederl. in Berlin W 8, Französische Strasse 16. Zweck: 1. Gewährung von Darlehen an deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Anlehnsscheinen (Schuldverschreib.-Kommunalobligationen) auf Grund der so erworb. Forder.; 2. die Gewährung von hypothekarischen Darlehen auf Grundstücke des Freistaates Sachsen in der nach § 11 des Hypothekenbankgesetzes zulässigen Höhe u. die Ausgabe von Schuld- verschreibungen (Pfandbriefen) auf Grund der 80 erworbenen Hypotheken; 3. die Gewährung von Darlehen an deutsche Kleinbahn-Unternehmungen gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Kleinbahn-Obl.) auf Grund der 80 erworb. Forderungen; 4. der Betrieb der sonst. in § 5 des Hypothekenbankgesetzes zugelassenen Geschäfte, allent- halben nach Massgabe der Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes. – Die Bank unterliegt in ihrem ganzen Geschäftsbetrieb der Aufsicht der Sächs. Staats-Reg., die durch bestellte Staatsvertreter ausgeübt wird. Kapital: RM. 6 000 000 in 12 000 Akt. zu RM. 500. Urspr. RM. 3 000 000 (Vorkriegs- kapital) in 2000 Akt. zu Tlr. 500 = M. 1500. —– Lt. G.-V. v. 8./4. 1926 Umstell. des A.-K. im Verh. 3:1 auf RM. 1 000 000 durch Umtausch von M. 1500 in neue Akt. auf RM. 500. Lt. G.-V. v. 9./3. 1927 Erhöh. um RM. 2 000 000 in 4000 St.-Akt. zu RM. 500. Die neuen Aktien sind an ein Bankkonsortium zum Kurse von 110 % zuzügl. Kapitalverkehrssteuer, zuzügl. 4 % Zs. vom Nennwert ab 1./1. 1927, begeben worden mit der Massgabe, einen Teilbetrag von RM. 1 000 000 den alten Aktion. im Verh. 1: 1 zu 110 % anzubieten. Die G.-V. v. 22./5. 1930 beschloss Erhöh. um RM. 3 000 000 in 6000 Akt. zu RM. 500. Die neuen Akt. wurden den alten Aktion. im Verh. 1: 1 zu 110 % zum Bezuge angeboten. Anlehnsscheine alter Währung: Die Scheine lauten über M. 5000, 1000 u. 500. – Zs. 1./1. u. 1./7. – Die noch im Umlauf befindlichen Stücke der Serien VIII, IX, X u. XII wurden zur Rückzahlung zum 31./12. 1923 gekündigt. — Die Aufwertung dieser PM-Anlehns- scheine wird durchgeführt werden, sobald die Sächsische Regierung das vom Landtag verabschiedete Gesetz über die Ablösung gewisser Markanleihen der Gemeinden, das für die Höhe der Aufwertung massgebende Bestimmungen enthält, veröffentlicht hat. Kurs der 3½ % Anlehensscheine, Serie IX u. X in Leipzig ult. 1925–1930: –, 6.25, 4, 6, –, 4.20 %; 1931, (30./6.): 4 %. Kurs der 4 % Anlehensscheine, Serie VIII in Leipzig ult. 1925–1930: 1, 6.25, 4, 6, –, 4.20 %; 1931 (30./6.): 4 %. Kurs der 4 % Anlehensscheine, Serie XII in Leipzig ult. 1925–1930: –, –, –, 0.50, –, %% . Anlehnsscheine (Goldkommunal-0bl.): Die Anlehnsscheine (Kommunalobligationen) lauten auf den Inh. u. sind gemäss sächs. Ges. v. 22./12. 1809 mün delsicher. Der Gesamt- betrag der im Umlauf befindl. Kommunal.Obl. ist in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Darlehnsforderungen an deutsche Körperschaften des öffentl. Rechts oder durch Forderungen, für die deutsche Körperschaften des öffentl. Rechts die volle Gewährleistung übernommen