Banken und andere Geld-Institute. 1771 Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 100 000, Sperrkonten für Spar- guth. 110 002, freies Guth. 130 604, Kassa 31, Darlehen an die Sparer 226 344, Debit. 8772, Mobil. 700. – Passiva: A.-K. 200 000, ges. R.-F. 600, Ausgleichs-F. 9520, Lebensversich.- R.-F. 12, Steuerrückstell. 1200, Spareinlagen 336 346, Fremdgeld 24 565, Reingewinn 4210. Sa. RM. 576 453. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Löhne u. Gehälter 10 904, soziale Abgaben 766, sonst. Aufwendungen 10 462, Vertreterprovis. 26 316, Werbeaufwend. 9202, gesetzl. Res. 600, Abschr. 151, Steuerrückstell. 1200, Reingewinn 4210 (davon Div. 4000, Vortrag 210). –— Kredit: Zs. 14 655, Verwaltungskosten 9254, Werbekosten 39 902. Sa. RM. 62 811. Dividende: 1931: 4 %. Vorstand: Otto d'Argent. Aufsichtsrat: Ober-Reg.-Rat Dr. Im. Clauss, Rechtsanwalt Dr. Karl von Kapff, Stuttgart; Architekt Ludwig Mauser, Reutlingen; Joseph Freiherr Rassler von Gamerschwang, Ritter- gutsbesitzer auf Schloss Weitenburg, O.-A. Horb; Emil Schaal, Klosterreichenbach; Bankier Walter Schweickhardt, Tübingen. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Thüringische Staatsbank in Weimar, Kaiserin-Augusta-Str. 15. Gegründet: 20./12. 1922, dem öffentl. Verkehr übergeben am 10./4. 1923. Gründer: Der thüringische Staat. Die Thüringische Staatsbank ist aus den ehemaligen Landeskreditanstalten u. Landes- sparkassen der zum Lande Thüringen zusammengeschlossenen ehemaligen thüringischen. Staaten hervorgegangen. Zur Verschmelzung dieser Bankanstalten, nämlich der Landes. bank Altenburg, Landeskreditanstalt Gotha, Landeskreditanstalt Meiningen, Landeskredit- kasse Rudolstadt, Landeskreditkasse Sondershausen, Landeskreditkasse Weimar, sowie der reussischen Landessparkassen in Gera, Hirschberg a. S., Hohenleuben, Lobenstein u. Schleiz wurde zunächst am 15./2. 1922 das Bankübergangsgesetz erlassen, durch das dem Thürin- gischen Finanzministerium die Initiative zur Vereinigung der Anstalten übertragen wurde. Um die Verschmelzung zu beschleunigen, wurde durch das Staatsbankgesetz vom 20./12. 1922 (Ges.-S. für Thüringen 1923 Seite 13 uff.) die Thüringische Staatsbank gegründet u. mit der Eingliederung der einzelnen Landeskreditanstalten u. Landessparkassen in die Organisation der Staatsbank betraut. In Ausführung des Gesetzes wurde die Eingliederung dieser Anstalten in die Thüringische Staatsbank vollzogen. Die Bank ist eine unter Aufsicht des Finanzministers stehende Staatsanstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit u. eig. Vermögen. –— Niederlassungen der Thüringischen Staatsbank, Weimar: Weimar, Altenburg, Apolda, Arnstadt, Blankenhain, Buttstädt, Eisenach, Eisenberg, Bad Frankenhausen, Friedrichroda, Gera, Gotha, Gräfenroda, Gräfenthal, Greiz, Greussen, Heldburg, Hildburghausen, Hirschberg a. S., Hohenleuben, Ilmenau, Jena, Kahla, Langewiesen, Lobenstein, Meiningen, Neustadt a. O., Oberhof, Ohrdruf, Pössneck, Rastenberg, Ronneburg, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Steinach (Thür. Wald), Themar, Vacha, Waltershausen, Weida, Zella-Mehlis, Zeulenroda. Ausserdem unterhält die Thüring. Staatsbank – Landes-Sparkasse – eine Anzahl Annahmestellen. 1929 Übernahme der Bankfirma G. H. Haueisen in Langewiesen. 1930 Übernahme des Hofbankhauses Gebr. Goldschmidt, Gotha u. des Bankhauses Koch A.-G., Jena, durch die Thür. Staatsbank. März 1931 Übernahme der Thür. Bankkommandite Oeser, Rohrbach, Steppan & Co., Apolda u. Weimar. Mai 1931 Übernahme des Geschäftes der Vereinsbank Eisenach. Zweck: Die Thür. Staatsbank hat die Aufgabe, die verfügbaren Gelder des Staates zu verwerten u. den Geldverkehr des Staates zu regeln; Betrieb aller Bank- u. Kommissions- geschäfte u. des Hypothekengeschäfts; Fürsorge für die bankgeschäftl. Bedürfnisse der Thür. Selbstverwaltungskörper, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, des Handels u. der Industrie, der Landwirtschaft u. des Kleingewerbes. Der Bank kann vom Fin.-Min. die Durchführung besond. Finanzgeschäfte, die Finanzierung besond. wirtschaftl. oder finanztechn. Staatsaufgaben u. die Teilnahme an besond. Kreditmassnahmen öffentl.-rechtl. inländischer Körperschaften oder die Durchführung solcher Massnahmen übertragen werden. Für einen der Bank aus solchen Aufgaben entstehenden Verlust hat der Staat gegenüber der Bank aufzukommen. Übernimmt die Bank Geschäfte, die ausserhalb ihres Wirkungs- kreises liegen, so ist die besond. Zustimmung des Fin.-Min. erforderlich. Die Bank ist amtl. Hinterlegungsstelle im Bereiche der Justizverwaltung in dem vom Justizministerium jeweils zugelassenen Umfange; die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet. Als besondere Abteil. ist der Bank die Thüringische Landes-Sparkasse angeschlossen. Der Staat Thüringen haftet mit seinem Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Bank. Seit 1923 Interessengemeinschaft mit der Sächs. Staatsbank durch Vereinbarung der beiderseitigen zuständigen Staatsministerien in Erweiterung der bisher. freundschaftl. Beziehungen in der Weise, dass die wechselseitig in das Direktorium beider Banken berufen werden. Die Selbständigkeit beider Institute wird hierdurch nicht berührt. Beteiligungen: Ende 1924 wurde die Bank für Goldkredit A.-G., Weimar, in eine Hyp.- Bank umgewandelt, unter Abänder. der Firma in: Thüring. Landes-Hyp.-Bank A.-G., Weimar. Ihre Aktien sind sämtl. von der Thüring. Staatsbank erworben worden. Die Hyp.-Bank ist