1772 Banken und andere Geld-Institute. damit eine Tochteranstalt der Staatsbank geworden. – Sonstige Beteiligungen: Thüring. Landes-Treuhand- u. Revisions-A.-G. Statistik: Es betrugen die Umsätze in 1929–1931: RM. 3.61 Md., 3.69 Md., 3.26 Md.; zur Verfüg. gestellte Wirtschafts-Kredite: RM. rd. 43 Mill., rd. 46 Mill., rd. 41.9 Mill. Bestand an Spareinlagen Ende 1924–1931 (in rd. Mill. RM.): 1.9, 4.9, 10.2, 16.2, 26.8, 39, 54, 61. – Personalbestand der Staatsbank Ende 1929–1931: 637, 712, 725 Personen. Kapital: RM. 3 000 000. Urspr. M. 100 Mill. (= GM. 23 077). Aus dem Rohgewinn des Jahres 1923 von GM. 1 872 800 Kap.-Erhöh. um GM. 1 476 923 auf GM. 1 500 000. Mit Genehmig. des Finanzministers wurden von der nach Zuschreibung des Gewinnteiles aus 1931 auf RM. 1 900 000 kommenden Rückl. am Jahresschluss RM. 1 500 000 auf Kapital-K. umgebucht, so dass sich nunmehr das Grundkapital auf RM. 3 000 000, die offene Rücklage auf RM. 400 000 stellt. 5½ % (früher 4½ %) Gold-Schuldverschreib. von 1928: GM. 43 000 000 in Stücken zu GM. 50, 100, 200, 500 u. 1000 (1 GM. = ¼7eo kg Feingold) u. Zertifikat. zu GM. 10 u. 20. Zs. 1./2. u. 1./8. Die Gold-Schuldverschreib. sind seitens der Inh. unkündbar. Sie werden von der Thüring. Staatsbank, soweit sie nicht freihändig zurückgekauft werden, nach vorausgegangener Kündig. oder Auslos. zum Nennbetrag in bar mit dem Werte eingelöst, der dem für den ersten Tag des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im „Deutschen Reichsanzeiger u. Preuss. Staatsanzeiger' bekannt gegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechn. in' deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier, vor dem Tage, der für die Berechn. des Kapital- u. Zinsbetrages massgebend ist. Sofern sich bei der Umrechn. für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760 ergibt, ist bei der Zahlung der Zs. u. bei der Rückzahl. des Kapitals für jede zu zahlende Goldmark eine Reichsmark zu entrichten. Die Kündig. oder Auslos. ist unter Einhalt. einer Frist von einem Monat zum Schlusse eines Kalendermonats zulässig u. im „Deutschen Reichsanzeiger u. Preussischen Staatsanzeiger“ sowie im „Amts- u. Nach- richtenblatt für Thüringen' bekanntzugeben. Die Goldschuldverschr. u. Zertifikate sind v. 1./2. 1928 ab mit mind. 4 % ihres Nennwertes zu tilgen. Verstärkte Tilg. bleibt vor- behalten. Die Staatsbank hat alle bei ihr eingehenden Rückzahl. auf aufgewertete Hyp. u. Darlehen zur Einlös. der Goldschuldverschr. im Wege der Auslos. zum Nennbetrage zu verwenden. Bis Mitte 1932 waren bereits über 40 % des urspr. Gesamtumlaufs getilgt. Die Goldschuldverschreib. u. Zertifikate können zur Rückzahl. von aufgewerteten Hyp. u. Grundschulden der ehem. thür. Landeskreditanstalten an die Thüringische Staatsbank verwendet werden; sie sind dann in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwert.-Betrag anzurechnen. Diese Rückflüsse werden auf die Tilg. angerechnet. Zum 1./1. 1938 kann die Staatsbank auch alle Aufwert.-Tilg.-Hyp. kündigen. Die Einlös. der gekündigten u. ausgelosten Stücke u. der fälligen Zinsscheine, die Aushändig. neuer Zinsscheinbogen sowie die Vornahme etwaiger Konvertier. u. aller sonstigen, die Goldschuldverschreib. betreffenden Massnahmen erfolgen kostenfrei bei sämtlichen Niederlass. der Thüringischen Staatsbank, bei der Deutschen Landesbankenzentrale A.-G., Berlin, bei der Sächs. Staatsbank u. der Allg. Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig. Mit den 4½ % (jetzt 5½ %) Goldschuldverschr., verzinslich ab 1./1. 1928, sind die Aufwert.-Ansprüche aus Inhaber- u. Namens-Schuldverschr. der in die Thüringische Staats- bank eingegliederten Landesbank in Altenburg, Landeskreditanstalt Gotha, Landeskredit- anstalt Meiningen, Landeskreditkasse Rudolstadt, Landeskreditkasse Sondershausen, Landes- kreditkasse Weimar, abgefunden worden. Diese Abfind. in Höhe von 17 % des Goldmark- betrages der Papiermark-Schuldverschr. erfelgte auf Grund des mit Zustimm. des Thüring. Finanzministeriums ergangenen Abfindungsangebotes der Thüringischen Staatsbank vom 26./1. 1928, das gemäss Erlass – II Fin. 4463/28 – des Thüringischen Finanzministeriums vom 12./5. 1928 mit dem 8./5. 1928 als von allen Gläubigern angenommen gilt. – Kurs Ende 1929–1930 in Berlin: 72.50, 90 %; 1931 (30./6.): 92.50 %. Zulass. in Berlin im Jan. 1929, in Leipzig im Juni 1929. Geschäftsjahr: Kalenderj. Reingewinn: Einem Kap.-Rückl.-F. sind jährl. 33 % des Reingewinns zu überweisen, bis er den Betrag des Grundkap. erreicht hat. Diese Rückl. darf' nur zur Deckung von Verlusten am Grundkap. herangezogen werden. Weitere Rückl. sind von der Bank nach Zweckmässigkeit u. Geschäftslage mit Zustimmung des Finanzministers zu bilden. Der nach Abzug sämtlicher Unkosten, Abschr. u. Rückstell. verbleibende Reingewinn fliesst in die Staatskasse. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Kasse, fremde Geldsorten u. fällige Zins- u. Div.- Scheine 1 133 213, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 2 705 702 (davon entfallen auf deutsche Notenbanken allein 2 179 008), Schecks, Wechsel u. unverzinsliche Schatzanweis.: a) Schecks u. Wechsel 2 641 059, b) unverzinsl. Schatzanweis. u. Schatzwechsel des Reichs u. der Länder 21 930 333, Nostroguth. bei Banken u. Bankfirmen mit Fälligkeit bis zu 3 Mon. 13 232 358 (davon innerhalb 7 Tagen fällig 12 732 358), Reports u. Lombards gegen börsen- gäng. Wertp. 156 000, Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren, Rembourskredite, sichergestellt durch sonst. Sicherheiten 554 592, ohne dingl. Sicherstellung 38 168, Anleihen u. verzinsl. Schatzanweis. des Reichs u. der Länder 1 229 575, sonstige bei der Reichsbank u. anderen Zentralnotenbanken beleihbare Wertp. 5 293 545, sonst. börsengäng. Wertp. 589 052,