1942 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. Festsetzung des Aktienübernahmetermins. Es wurde der Anspruch der Aktionäre der Höhe nach anerkannt u. unter Aufrechterhaltung der bisherigen Dividendengarantie von 12 bzw. 17 % p. a. lediglich die Fälligkeit des Anspruchs bis zum 26. Mai 1942 hinaus- geschoben. Um jedoch den Aktionären den gleichen Vorteil des Erträgnisses bei früherer Kapitalauszahlung zu verschaffen, machte die Gebr. Stumm G. m. b. H. den Aktionären folgendes Angebot: Die Aktionäre des Essener Bergwerks-Vereins König Wilhelm erhalten gegen Ein- lieferung ihrer Aktien einschliesslich der Dividendenscheine für 1932 ff. Teilschuldver- schreibungen des Essener Bergwerks-Vereins König Wilhelm ausgehändigt, u. zwar nom. RM. 2500 Teilschuldv. für je nom. RM. 1000 St.-Akt., nom. RM. 1500 Teil- schuldv. für je nom. RM. 600 St.-Akt., nom. RM. 3400 Teilschuldv. für je nom. RM. 1000 Vorz.-Akt. Die Teilschuldv., die in Stücken zu RM. 500 u. RM. 100 (1 RM. = o kg Feingold) ausgefertigt werden sollen, sind vom 1./1. 1932 an mit 5 % p. a. verzinslich. Die Zinsen sind am 1./7. u. 2./1. jeden Jahres, erstmalig am 1./7. 1932, fällig. Die Tilgung der Teilschuldv. erfolgt vom Jahre 1935 an in zehn gleichen Jahresraten im Wege der Auslosung zu 100 % oder im Wege des freihändigen Rückkaufs. Die ausgelosten Stücke werden jeweilig am 1./7., erstmalig am 1./7. 1935, fällig. Der Essener Bergwerks-Verein König Wilhelm wird sich ver- pflichten, zur Sicherung für anderweitige Verpflichtungen, insbesondere ausgegebene oder neu auszugebende Teilschuldv., seinen gegenwärtigen Grund- u. Bergwerksbesitz, der un- belastet ist, nicht zu belasten, es sei denn. dass die Belastung auch zugunsten der Gläubiger aus den obengenannten Teilschuldv. zu gleichen Rechten erfolgt. Die Gewerkschaft Minister Achenbach in Brambauer in Westfalen wird gegenüber König Wilhelm die selbstschuld- nerische Bürgschaft für die Verzinsung u. Tilgung der Teilschuldv. übernehmen. Gegen die Beschlüsse der a. o. G.-V. wurde von einer Oppositionsgruppe Protest zu Protokoll gegeben. Verhandlungen der Verwaltung mit der Opposition führten zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Teilschuldverschreibungen in wesentlichen Punkten verbessert wird. Die Teilschuldverschreibungen werden eine erststellige Eintragung auf dem unbelasteten gesamten Grund- u. Bergwerkseigentum von König Wilhelm erhalten mit dem Recht für die Gesellschaft, weitere Eintragungen in gleichem Range vor- zunehmen; jedoch darf der Gesamtbetrag der erststelligen Eintragung den Betrag von RM. 12 000 000 nicht übersteigen. Die gegen die Teilschuldverschreibungen eingetauschten Aktien werden treuhänderisch verwaltet. Vor allem aber soll den Aktionären, die ihre Aktien in Teilschuldv. umtauschen, bis 1937 das Recht zustehen, die Teilschuldv. wieder in König-Wilhelm-Aktien zurückzutauschen auf der Basis, dass für nom. RM. 2500 Teil- schuldv. (eingetauscht gegen nom. RM. 1000 St.-Akt.) nom. RM. 800 St.-Akt. u. nom. RM. 3400 Teilschuldv. (eingetauscht gegen nom. RM. 1000 Vorz.-Akt.) nom. RM. 800 Vorz.- Akt. der Ges. zurückgegeben werden unter Verrechnung der Zinsen u. Dividenden für das zur Zeit des Umtausches laufende Jahr. Schliesslich soll den Aktionären alternativ noch das weitere Angebot gemacht werden, gegen unentgeltlichen Empfang von Aktien in Höhe von 20 % des durch Einreichung nachgewiesenen Aktienbetrages aur das im Interessen- gemeinschaftsvertrag vorgesehene Übernahmerecht gegenüber Gebr. Stumm endgültig zu verzichten. Dagegen bleibt die Dividendengarantie bestehen u. wird auf die gegen obigen Verzicht erhaltenen Aktien ausgedehnt. Gegründet: 6./4. 1872, eingetr. 14./11. 1872. – Die Ges. gehört zum Stumm-Konzern. Zweck: Ausbeutung von Steinkohlenfeldern im Revier Essen I mittels der Tiefbau- anlagen Wolfsbank II/III, Christian-Levin I/II u. Neucöln III. Entwicklung: Die Werke gehörten urspr. zu den Berechtsamen u. Anlagen des Kölner Bergwerksvereins u. wurden 1871 von einem Konsort. für M. 1 875 000 angekauft. Die neue Gew. wandelte sich sodann in eine A.-G. um. 1889 wurden die Nachbarzechen Wolfsbank u. Neu-Wesel bei Borbeck mit je 3 alten Geviertfeldern u. 2 Schachtanlagen für M. 1 000 000 in Grundschulden u. M. 3 000 000 in Aktien erworben. 1893 Anlage einer Separation u. Wäsche auf Neu-Cöln. 1897 Erwerb eines Besitztums von 60 Morgen u. 2 kleinerer Grund- stücke, um die Zahlung von Bergschäden möglichst einzuschränken. Die Berechtsame König Wilhelm, Wolfsbank u. Neuwesel haben eine Ausdehnung von 12 260 700 qm. In den Borbecker Feldern stehen noch für ca. 100 Jahre abbauwürdige Kohlen an. Auf den Schächten Neu-Cöln u. Wolfsbank sind Kokereien mit 86 u. 125 Öfen mit Gewinnung von Nebenprodukten errichtet. Die Ges. besitzt die Ziegeleien Christian Levin u. Wolfsbank, ferner eine Brikettfabrik. – Die Schachtanlage Neu-Cöln wurde infolge der anhaltenden schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse zum 1./10. 1931 stillgelegt. Der grössere Teil der Belegschaft wurde von Wolfsbank, der kleinere von Christian Levin übernommen. Die Kokerei kam infolge der schlechten wirtschaftlichen Lage gegen Ende März 1931 zur Still- legung. Die noch erforderliche Kokserzeugung wurde auf die Kokerei Wolfsbank über- nommen. In Betrieb blieben die Benzolfabrik, Benzolreinigung u. Teerdestillation. Die Grubenfelder Wilhelmine Katharina I–X liegen bei Werne, nördlich von der der Gelsenkirchener Bergwerks-Ges. gehörigen Zeche Monopol, grenzen westlich an die Gruben- felder Freih. von Stein der Georgs-Marienhütte zu Osnabrück u. haben 19 984 484 qm Ausdehnung. Schätzungen des Kohlenreichtums bewegen sich zwischen 265 000 000 u. 350 000 000 t. Der Felderbesitz Wilhelmine-Katharina wurde 1916 in eine selbständige Gew. überführt, über deren Kuxe die Ges. verfügt. Lt. Bestätigungsurkunde des Oberbergamtes