2318 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. u. der sonst. Flussläufe, für die sie der Ges. die Erlaubnis zur Benutz. des Wassers u. des Flussbetts erteilt haben, die den Wasserstrassen- u. Flussbauverwalt. gehörenden Grund- stücke, grundstückähnl. Rechte u. Dienstbarkeiten unentgeltlich zur Verfüg. gestellt, u. zwar nur zur Benutz. beim Ausbau, soweit sie zur Ausföhr. der Schifffahrsstrasse u. ihrer Nebenanlagen erforderlich sind, dagegen als Eigentum der Ges., soweit sie dazu benötigt werden, die Wasserkraftwerke u. ihre der Kraftgewinnung dienenden Nebenanlagen zu errichten. Der Ges. ist ferner das Recht übertragen, zu beiden Seiten der Wasserstrasse bis zu je 1 km Entfernung Grundeigentum zu enteignen. Die Wasserstrassen hat die Gesellschaft für eigene Rechnung auszubauen, jedoch werden die einzelnen Teilstücke der eigentlichen Wasserstrassen nach ihrer Vollend. auf Verlangen des Reichs oder der Ges. vom Reich unentgeltlich übernommen. Die Wasserstrassen als solche bilden somit keinen Vermögensgegenstand der Ges.; die Kosten, die ihr Ausbau verursacht, werden den Kosten für die Erricht. der Kraftwerke zugeschlagen. Reich u. Bayern haben der Ges. bei jeder Finanzier.-Aktion auf Grund besond. Vereinbar. jeweils einen Teil der auf die Schifffahrts- strasse entfallenden Baukosten durch Übernahme von St.-Aktien oder Gewähr. von langfrist. Darlehen mit besonders günstigen Zins- u. Tilg.-Beding. zur Verfüg. gestellt. Die Kosten, die Betrieb u. Unterhalt. der Schiffahrtsstrasse u. der Wehre mit sich bringen, trägt von der Übernahme ab das Reich, so dass die Ges. hiervon entlastet sein wird. Die Unterhalt. der Kraftkanäle fällt der Ges. zur Last. Als nächster Teil des Bauprogramms der Gesellschaft ist in Aussicht genommen, die Donauschiffahrtsstrasse zwischen Vilshofen u. Regensburg durch Ausdehnung der bereits begonnenen Niederwasserregulierung weiter zu verbessern. Ausserdem soll die Gross- schiffahrtsstrasse am Main von Aschaffenburg aufwärts bis Würzburg baldigst vorgetrieben werden. Auf dieser Strecke sind 13 Staustufen zu errichten, deren Kraftwerke eine mittlere Leistung von 39 000 PS besitzen und jährlich etwa 230 Millionen kW erzeugen können Die Ausführung der Kraftwerke gleichzeitig mit den Schiffahrtsanl. an den 13 Main- staustufen zwischen Aschaffenburg u. Würzburg ist dadurch sichergestellt, dass über den Absatz der elektrischen Energie sämtl. Werke ein langfristiger Vertrag mit der Bayernwerk A.-G. abgeschlossen wurde. Die Entscheidung über die Frage „Werntallinie“ oder „Main- Dreieck ist Ende 1930 zu Gunsten des Main-Dreiecks gefallen. Die neue Linie sieht die Kanalisierung des Mains auf etwa 50 km über Würzburg hinaus und dann einen Seitenkanal von etwa 60 km Länge vor, der bei Eltmann unterhalb Bamberg den Main wieder erreicht. Konzessionsverträge mit dem Deutschen Reich u. dem Staate Bayern: Die Ges. hat von dem Deutschen Reich u. dem Staate Bayern das Recht erhalten, die von ihr ausgebauten Wasser- kräfte auf 100 Jahre auszunutzen, u. zwar beginnend mit dem Zeitpunkt, wo jedes einzelne Werk ganz oder teilweise in Betrieb genommen wird; dieses Recht wird für die zunächst in An- griff genommenen Werke bis zum Ablauf der Erlaubnis für die später in Betrieb genommenen Werke verlängert u. endet für alle Werke spät. am 31./12. 2050. Nach Ablauf dieser Frist fallen die Kraftwerke mit allem Zubehör unentgeltlich u. lastenfrei an das Reich. Die im Zuge der Grossschiffahrtsstr. zwischen Aschaffenburg u. Passau projektierten 33 Kraftwerke sollen (die Wasserkräfte der ob. Donau zwischen Ulm u. Kelheim nicht mitgerechnet) zus. 250 000 PS leisten u. jährlich rund 1500 Mill. kWh erzeugen können. Die Betriebseinnahmen aus der Verwert. dieser Energie sollen nach dem Finanzier.-Programm die Verzins. u. Tilg. der bereits auf dem Geldmarkt aufgebrachten u. weiterhin noch aufzubringenden Kapitalien im wesentlichen gewährleisten. Insoweit dies nicht der Fall sein sollte, tritt hinsichtlich der Vorz.-Aktien die Garantie des Reichs u. Bayerns in Wirksamkeit. Besitztum: Wasserkraftanlage „Untere Mainmühle“ in Würzburg; ihre Kraft wird durch zwei mit Gleichstrom-Dynamomasch. verbund. Turbinen ausgenutzt. Die Jahres- erzeug. von etwa 2 300 000 kWh dient hauptsächlich dazu, die Stadt Würzburg mit Strom zu versorgen. — Staustufe Viereth bei Bamberg die erste Schiffahrtsstau- stufe, die die Ges. am Main errichtet hat; beendigt 1925. Sie ist mit einer Wasserkraftan- lage von 3 Turbinen zu je 2000 PS Höchstleistung verbunden, die jährlich etwa 18–20 Mill. kWh erzeugen kann. Das Kraftwerk wird durch die Betriebsgemeinschaft Kachlet- Franken G. m. b. H. (s. auch unten) betrieben. Kachletstufe: Die Bauarbeiten an der Kachletstufe sind 1927 im grossen Ganzen vollendet worden. Die Anlage an der Kachletstufe in der Donau bei Passau dient dazu, die schwier. Fahrstrecke von Vilshofen bis Passau dadurch zu verbessern, dass der Wasserspiegel an der Wehrstelle um etwa 8.5 m gestaut wird. Die Staustufe besteht aus Wehr, Schiffs- schleusen u. Krafthaus. Für die Schifffahrt wurden beim Wehr zwei Kammerschleusen von je 230 m Länge u. 24 m 1. W. eingebaut. Mit der Vollendung des Staues, der bis Pleinting oberhalb Vilshofen reicht, hat die Schiffahrtstrecke zwischen Regensburg u. Passau eine durchgreifende Verbesserung erfahren. Im Kachlet-Kraftwerk wurde im Nov. 1927 der Probebetrieb mit 4 Maschinensätzen aufgenommen. Die weiteren 4 Maschinen wurden im 1. Quartal 1928 in Betrieb gesetzt, so dass nunmehr die gesamte Kraftwerksanlage von 65 000 PS Leistung fertiggestellt ist. Vom Beginn des Probebetriebes ab wurde der erzeugte Strom mittels der von der Bayernwerk A.-G. hergestellten Transformatorstat. über 100 000 Volt Leitung hauptsächlich nach Nürnberg übertragen. Ein Teil des Stromes diente zur Versorgung des niederbayr. Gebietes. Der Betrieb des Kraftwerks wurde am 25./3. 1928 von der Betriebsgemeinschaft Kachlet-Franken G. m. b. H. (s. auch unten) übernommen. = ――― *=