Chemische Industrie. 2725 Die Ges. besitzt ausserdem nom. Lire 14 700 000 vollbezahlte Aktien der Aziende Colori Nazionali Affini „Acna“ in Mailand u. nom. Lire 10 327 536 vollbezahlte Aktien der Societa Chimica Lombarda A. E. Bianchi & Co., Rho. Ferner ist die I. G. bei folgenden Firmen beteiligt: Braunkohlenwerk Hermine G. m. b. H., Halle a. S. (Kap. RM. 300 000), Dörstewitz-Rattmannsdorfer Braunkohlen-Industrie-Ges., Halle a. S. (Kapital RM. 500 000), Braunkohlengrube „Elsa“ G. m. b. H., Wolfen, Kr. Bitterfeld (Kapital RM. 30 000), Wallendorfer Kohlenwerke A.-G., Halle a. S. (Kap. RM. 500 000), Aluminiumwerk G. m. b. H., Bitterfeld (Kap. RM. 50 000), Elektronmetall G. m. b. H., Stuttgart-Cannstatt (Kap. RM. 600 000), Elektrometallurgische Werke A.-G., Horrem (Kap. RM. 700 000), Chemische Werke Zscherndorf G. m. b. H., Bitterfeld (Kap. RM. 240 000), Dominium Steinfurth G. m. b. H., Steinfurt b. Wolfen (Kap. RM. 75 000), Sociedad Electroquimica de Flix, Barcelona (Kap. Pes. 3 000 000), A. H. Rietzschel G. m. b. H., München (Kap. RM. 200 000), Stickstoff-Syndikat G. m. b. H., Berlin (Kap. RM. 247 200), Vereinigte Sauerstoffwerke G. m. b. H., Berlin (Kap. RM. 100 000). Pachtverträge: Die Anlagen der Firmen Leopold Cassella & Co. G. m. b. H., Frankfurt a. M., Behringwerke A.-G., Marburg a. d. Lahn, A. H. Rietzschel G. m. b. H., München, Elektro- chemische Werke G. m. b. H., Frankf. a. M. (Werk Bitterfeld nebst Grubenbetriebe), Aceta G. m. b. H., Berlin, Deutsche Celluloidfabrik, Eilenburg, Wachtberg-Gruppe, Braunkohlen- werke, Frechen bei Köln, werden pachtweise von der I. G. betrieben. Die Fabrikation u. der Verkauf der von der Firma Kalle & Co. A.-G., Wiesbaden-Biebrich, hergestellten Farb- stoffe u. pharmazeutischen Produkte ist der I. G. übertragen. Interessengemeinschaften: Es bestehen folgende Interessengemeinschaftsverträge mit anderen Unternehmungen: 1. Interessengemeinschaftsvertrag mit Dynamit-Actiengesellschaft vorm. Alfred Nobel & Co., Hamburg zu Köln. Der Vertrag beginnt rückwirkend mit dem 1./1. 1926 u. umfasste ursprünglich gleich- zeitig die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff A.-G., Köln, u. die Actiengesellschaft Siegener Dynamitfabrik, Köln, die durch Fusion in 1931 in der DAG. aufgegangen sind. Der-Vertrag- endet mit dem 31./12. 2024. Der auf Grund einer besonderen Vorbilanz, für die gewisse Mindestabschreibungen garantiert sind, errechnete Gewinn u. Verlust eines jeden Geschäfts- jahres der Nobel-Gesellschaft wird der I. G. gutgeschrieben oder belastet; die I. G. vergütet ihr dagegen denjenigen Betrag, der erforderlich ist, um auf die Stammaktien der Nobel- Gesellschaft eine Dividende in Höhe der halben Stammaktiendividende der I. G. verteilen zu können. Sollte sich bei der I. G. nach Übertragung des Gewinnes oder des Verlustes der Nobel-Gesellschaft ein Bilanzverlust ergeben, so wird er auf die Nobel-Gesellschaft in dem gleichen Verhältnis verteilt wie die sich nach dem angegebenen Schlüssel errechnende Dividendensumme. Räumt die I. G. ihren Aktionären im Falle einer Kapitalserhöhung ein Bezugsrecht ein, so ist auch den Aktionären der Nobel-Gesellschaft ein Bezugsrecht auf I. G.-Aktien zu den gleichen Bedingungen einzuräumen mit der Massgabe, dass auf RM. 200 Aktien der Nobel-Gesellschaft halb so viel neue I. G.-Aktien entfallen wie auf den gleichen Nennwert alte I. G.-Aktien. Die I. G. kann jederzeit erklären, das Vermögen der Nobel-Gesellschaft in dem angegebenen Verhältnis im ganzen durch Fusion gemäss §§ 305 und 306 HGB. übernehmen zu wollen. Lehnt die Generalversammlung der Nobel-Gesell- schaft die Fusion ab, so ist die I. G. berechtigt, den Vertrag zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres zu kündigen. In diesem Fall kann die I. G. gleichviel, ob sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht oder nicht, verlangen, dass ihr die am Schlusse des alsdann laufenden Geschäftsjahres vorhandenen Liegenschaften, Gebäude, Apparate und Beteiligungen oder der von der I. G. nach freiem Ermessen zu bestimmende Teil dieser Gegenstände zum Buchwert der letzten Bilanz überlassen wird. Vom 1./1. 1937 ab hat jeder einzelne Aktionär der Nobel-Gesellschaft das Recht, den Umtausch seiner Aktien in dem oben angegebenen Verhältnis in I. G.-Aktien zu verlangen. Das gleiche Umtauschrecht steht den Einzel- aktionären auch dann zu, wenn der vorstehende Vertrag aus irgendeinem Grunde auf- gehoben oder abgeändert werden sollte. 2. Interessengemeinschaftsvertrag mit der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg. Die Köln-Rottweil Aktiengesellschaft, Berlin, hatte unterm 27./10. 1922 einen Anschlussvertrag mit der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg, abgeschlossen. In diesen Vertrag ist die I. G. Farbenindustrie A.-G. am 30./8. 1926 eingetreten. Der Betrieb der