Chemische Industrie. 2733 Höhe des auf den zuletzt fällig gewordenen Zinsschein berechneten Zinssatzes kündigen. Der Inhaber von Teilschuldverschreibungen ist jedoch in diesem Falle berechtigt, das vor- gesehene Erwerbsrecht zu 90 % des Erwerbskurses, aber nicht unter pari, unter Anrechnung der Teilschuldverschreibungen zum Nennwert auszuüben. Für diesen Erwerbskurs ist das Jahr massgebend, in das der Ablauf der Kündigungsfrist fällt. Innerhalb einer am Tage der Kündigung beginnenden Frist von 3 Monaten hat der Inhaber der Schuldnerin gegen- über die Erklärung abzugeben, ob er sein Recht auf Erwerb von Stammaktien ausüben will. Die Erklärung ist für ihn bindend. Wird innerhalb der Frist keine Erklärung ab- gegeben, so erlischt das Erwerbsrecht. Übersteigt der Nennwert der eingereichten Teil- schuldverschreibungen den Erwerbspreis der gegen sie zu übernehmenden Aktien, so wird der übersteigende Betrag dem Einreicher bei Ausübung des Erwerbsrechts nach Wahl der Schuldnerin ganz oder teilweise in Teilschuldverschreibungen, auf denen die Ausübung des Erwerbrechts vermerkt ist, unter Anrechnung zum Nennwert oder in bar zurück- erstattet. Die zurückgegebenen Teilschuldverschreibungen sind vom Beginn des Jahres an zinsberechtigt, in welchem das Erwerbsrecht ausgeübt wird. Ihre Kündigung kann unabhängig von derjenigen der noch mit Erwerbsrecht in Umlauf befindlichen Teilschuld- verschreibungen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Im Übrigen gelten für sie, abgesehen von dem Wegfall des Aktienerwerbsrechts, die gleichen Bedingungen hinsichtlich Verzinsung u. Rückzahlung wie für die übrigen Teilschuld- verschreibungen. Insbesondere hat auch ihre Rückzahlung zu 110 % zu erfolgen. Erfolgt für den übersteigenden Nennwert der eingereichten Teilschuldverschreibungen eine Barvergütung, so sind dem Einreicher Stückzinsen von 6 % vom Beginn des Erwerbsjahres bis zum Tage der Auszahlung zu vergüten. Falls die Schuldnerin ihren Stammaktionären bis zum 31. Dezember 1941 einen Bezug auf neue Stammaktien einräumt und den Inhabern der Teilschuldverschreibungen nicht ein entsprechendes Bezugsrecht auf neue Aktien an- bietet, ist der Wert des Bezugsrechts ohne Zwischenzinsen bei dem Aktienerwerb zu vergüten. Der Wert des Bezugsrechtes wird berechnet auf Grund des Durchschnitts der amtlichen Notierung an der Berliner Börse, höchstens aber zum rechnerischen Wert des Bezugsrechtes. Die am 1. Januar 1945 noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen werden zur Rückzahlung am 1. Juli 1945 zu 110 % unter Vergütung von Zinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1945 in Höhe des für 1944 massgeblichen Zinssatzes fällig. Die Teilschuldverschreibungen sind den Stammaktionären der I. G. im Verhältnis von 4: 1, den Stammaktionären der Dynamit-Aktien-Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co., Hamburg, in Koöln a. Rh., im Verhältnis 8: 1, der Gustav Genschow & Co. Aktiengesellschaft in Berlin im Verhältnis von 10: 1 u. den Stammaktionären der A. Riebeck'schen Montanwerke Aktiengesellschaft in Halle a. S. im Verhältnis von 20: 3 zum Nennwert zum Bezuge angeboten worden. Die Teilschuldverschreib. sowie die für die Ausübung des Erwerbs- rechtes erforderlichen Aktien wurden an den Börsen von Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Mannheim, München u. Stuttgart sowie Amsterdam u. New York eingeführt. Kurs der Anleihe: Ende 1928–1930: 144, 101.75, 86 %; 1931 (30./6.): 94 ã %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: im 1. Halbj. Reingewinn: Verteil. des bilanzmässigen Reingewinns: a) 5 % an R.-F. (bis 10 % des Grundkapitals), b) dann Sonderrücklage nach Beschluss der G.-V., c) hierauf Div. bis zu 6 % des auf den Nennwert eingezahlten Betrages an Vorz.-Akt. Serie A; etwa aus Vor- jahren an 6 % fehlende Beträge in Goldmark (Londoner Goldpreis für ½790 kg Feingold) werden derart gezahlt, dass zunächst die Rückstände ihrem Alter nach zur Auszahlung gelangen, d) sodann Div. bis zu 3½ % des auf den Nennwert eingezahlten Betrages an Vorz.-Akt. Serie B, e) hierauf an St.-Akt. erste Div. von 4 %, f) aus Öberschuss wird weitere Div. nach Beschluss der G.-V. verteilt, A.-R. erhält Tant. von 3 % der Superdiv. Das Recht auf Dividende ruht, solange Aktien sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zur Verfügung stehen. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Nicht weiterbegebene St.-Akt.1) 160 652 200, nicht weiterbegebene Vorz.-Akt. Serie A) 100 000 000, rückständige Einzahlungen auf Vorz.-Akt. Serie B.) 26 606 250, Anlagewerte (466 501 779): Liegenschaften 93 044 017, Gebäude u. Eisen- bahnen 180 656 617, Apparate u. Utensil. 192 801 145; Beteil. 275 331 544, Vorräte (238 905 606): Rohmaterial. 14 307 696, Brennstoffe u. techn. Artikel 31 680 998, eig. Erzeugnisse 192 916 912; Besitz an eigenen St.-Akt. (nom. RM. 4 347 800) 4 347 800, Wertp. 5 306 039, Forder.: a) Konzerngesellschaften 87 885 209, b) sonst. 328 672 696; Kassa u. Wechsel 9 950 430, Bank- guthaben 83 862 434, bei Rückzahl. der Teilschuldverschr. vom Jahre 1928 spätestens am 1./7. 1945 fälliges Aufgeld 24 964 180. – Passiva: St.-Akt. 850 000 000, Vorz.-Akt. Serie A 100 000 000, do. Serie B 40 000 000, R.-F. 200 000 000, Wohlfahrtsfonds: a) Pens.- u. Unter- stütz.-F. 57 000 000, b) Jubiläums-F. 3 000 000; Stiftungen 3 299 848, Teilschuldverschr. vom Jahre 1928 (mit Umtauschrecht in St.-Akt. 250 000 000 ab: davon bereits umgetauscht 1) Die einzelnen Beträge sind gegenüber der vorjährigen Bilanz, in der sie unter den Passiva von den betreffenden Aktienkapitalpositionen abgesetzt wurden, unverändert; sie sind aber diesmal unter den Aktiva ausgewiesen mit Rücksicht auf die neue Vorschrift des $§ 261 Nr. 6 HGB., derzufolge der Betrag des Grund- kapitals unter die Passiva zum Nennbetrag in voller Höhe einzusetzen ist. Die Vorrats-St.-Akt. sind im wesentlichen bestimmt für den Umtausch der Teilschuldverschr. von 1928 sowie der Aktien der Dynamit-Actien-Gesellschaft vorm. Alfred Nobel & Co., Hamburg, Köln, und der A. Riebeck'sche Montanwerke A.-G., Halle (Saale).