Papier-Industrie, Zellulose- und Kartonnagenfabriken, Buchbindereien. 2809 Produktion 1925/26–1930/31: Zellstoff: 18 176, 25 818, 31 567, rd. 37 000, rd. 39 000 rd. 29 000 t; Papier: 10 075, 10 904, 10 789, rd. 12 000, rd. 12 000, rd 11 000 t. In der Mitte 1930 übernommenen Kostheimer Anlage betrug die Produktion i. J. 1930/31: Zellstoff: rd. 34 000 t; Papier: r1d. 16 000 t. Kapital: RM. 11 100 000 in 5000 St.-Akt. zu RM. 1000, 2000 St.-Akt. zu RM. 500, 10 000 St.-Akt. zu RM. 100, 1000 Vorz.-Akt. A zu RM. 100, 3500 Vorz.-Akt. B zu RM. 1000 u. 5000 Vorz.-Akt. B zu RM. 100. Die Vorz.-Aktien A haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 7 % mit Nachzahlungsverpflicht., ferner für jedes über 7 % hinausgehende Proz. Div., das auf die St.-Akt. zur Verteilung gelangt, auf eine Zusatzdiv. von %. Die Vorz.-Aktien B gewähren gleiches Stimmrecht wie die St.-Aktien. Sie erhalten nach Befriedigung der Gewinnanteilansprüche der Vorz.-Akt. A, erhalten 8 % nachzahlungspflichtige Vorz.-Div. vor den St.-Akt., ferner für jedes an die St.-Akt. zur Verteilung kommende Prozent Div. % Zusatzdiv., insgesamt aber höchstens 10 % Div. Der Vorstand der Ges. ist unter Mit- wirkung des A.-R. berechtigt, die Vorz.-Akt. Lit. B ganz oder teilweise nach mindestens dreimonat. u. höchstens sechsmonat. öffentl. bekanntzumachender Kündigung einzuziehen. Für jede eingezogene solche Aktie sind ihrem Inhaber von der Ges. 1 15 % ihres Nennwertes zuzüglich etwa rückständ. Div. u. 8 % Stückzinsen für das laufende Geschäftsjahr in bar zu vergüten. Im Falle der Auflösung der Ges. sowie im Falle einer Herabsetzung des Grund- kapitals zum Zwecke einer teilweisen Rückzahlung an die Aktionäre erhalten die Vorz.- Aktien Lit. B 115 % aus der zur Verteilung verfügbaren Masse vor den St.-Akt., jedoch nach den Vorz.-Akt. Lit. A, von denen indessen lediglich RM. 100 000 bestehen. – Die Inhaber der Vorz.-Aktien sind berechtigt, im Falle der Kündigung zur Einziehung, die Um- wandlung ihrer Vorz.-Akt. Lit. B fristgemäss in St.-Akt. gegen Verzicht auf die Vorzugs- rechte zu verlangen. – Vorkriegskapital: M. 2 000 000. Urspr. A.-K. M. 1 700 000. Nach Herabsetzung und verschied. Erhöhung betrug das A.-K. 1910 M. 2 000 000, dann erhöht von 1916 bis 1923 auf M. 62 000 000 in 60 000 St.-Akt. und 2000 Vorz.-Akt zu M. 1000. Kap.-Umstellung lt. G.-V. vom 11./11. 1924 von M. 62 Mill. auf RM. 3 050 000 (St.-Akt. 20: 1, Vorz.-Akt. 40: 1) in 60 000 St.-Akt. zu RM. 50 und 2000 Vorz.-Akt. zu RM. 25. Die G.-V. v. 22./11. 1926 beschloss, das A.-K. von RM. 3 050 000 auf RM. 3 800 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 7500 St.-Akt. zu je RM. 100. Die neuen Aktien, div.-ber. ab 1./7. 1926, wurden von einem Konsort. zu 100 % plus 6 % Stückzs. mit der Verpflicht. übernommen, sie den alten Aktion. (auf je 8 alte St.-Akt. von je RM. 50 eine neue St.-Akt. zu RM. 100) zu 107 % zuzügl. Stückzs. v. 1./7. 1926 u. zuzüglich Börsenumsatzsteuer zum Bezuge anzubieten. Bei der Anmeld. waren zunächst 25 % des Nennwerts sowie das Aufgeld von 7 % = RM. 32 für jede neue Aktie zu entrichten. Restl. 75 % mussten im Juni 1927 gezahlt werden. Die G.-V. v. 27./2. 1928 beschloss Erhöh. des St.-Akt.-Kap. zum Zwecke des Erwerbs der Majorität der Kostheimer. Cellulose- u. Papierfabrik A.-G., Mainz-Kostheim, sowie zur Stärkung der Betriebsmittel um RM. 4 250 000 auf RM. 8 000 000 durch Ausgabe von 4250 St.-Akt. zu RM. 1000 u. Erhöh. des Vorz.-Akt.-Kap. um nom. RM. 50 000 auf nom. RM. 100 000 durch Ausgabe von 500 Vorz.- Aktien zu RM. 100. Die Erhöh. des St.-Akt.-Kap. ist zunächst um einen Betrag von RM. 3 250 000 durchgeführt worden. Von diesen wurden RM. 1 075 000 zu pari an ein unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden-Berlin, stehendes Bankenkonsortium be- geben, u. zwar gegen die Verpflicht. davon RM. 600 000 junge Aktien zum Umtausch in RM. 305 040 St.-Akt. u. RM. 519 000 Vorz.-Akt. der Kostheimer Cellulose- u. Papierfabrik A.-G. in Mainz-Kostheim zu verwenden, u. RM. 475 000 junge Aktien alsbald freihändig für Rechnung der Ges. zu veräussern. Die weiteren nom. RM. 2 175 000 neuen St.-Akt. mit Dividenden- recht ab 1./1. 1928 wurden zu 121 % an das gleiche Bankenkonsortium begeben mit der Verpflicht., diese St.-Akt. den alten Aktion. der Verein für Zellstoff-Industrie A.-G. u. den früheren Aktion. der Kostheimer Cellulose- u. Papierfabrik A.-G., soweit diese ihren Besitz an Kostheim-Aktien in Aktien der Verein für Zellstoff-Industrie A.-G. umgetauscht hatten, zum Bezuge dergestalt anzubieten, dass auf je RM. 2000 St.-Akt. nom. RM. 1000 neue St.-Akt. zum Kurse von 126 % bezogen werden konnten. Die neuen RM. 50 000 Vorz.-Akt. wurden zu pari an das gleiche Bankenkonsortium begeben mit der Verpflicht., diese Vorz.-Akt. den bisher. Vorz.-Aktion. im Verh. 1: 1 zu 105 % zum Bezuge anzubieten. Die neuen Vorz.-Akt. sind den alten Vorz.-Akt. gleichberechtigt. Die Durchführ. der weiteren Erhöh. des St.-Kap. um nom. RM. 1 000 000 auf nom. RM. 8 000 000 ist von der G.-V. dem Ermessen des A.-R. überlassen worden. Die Kapitalserhöh. wird hinfällig, sofern ihre Durchführ. nicht bis zum 1./4. 1933 erfolgt ist, wobei die Ges. gehalten sein soll, v. 1./4. 1930 ab obige RM. 1 000 000 Aktien ausschl. zur Erfüllung der Optionsverpflicht. für die bei der Kostheimer Cellulose- u. Papierfabrik A.-G. vorgesehene Obligationsanleihe zu verwenden. Lt. G.-V.-B. v. 19./10. 1928 wurden die Aktien zu RM. 50 bzw. RM. 250 in solche zu RM. 100, 500 oder 1000 umgetauscht. In Verbindung mit der Übernahme der Kostheimer Cellulose- u. Papierfabrik A.-G. (s. auch oben) beschloss die G.-V. v. 7./7. 1930 Erhöhung des A.-K. um RM. 4 000 000 durch Ausgabe von 3500 Vorz.-Akt. Lit. B zu RM. 1000 u. 5000 Vorz.-Akt. Lit. B zu RM. 100. Die Vorz-Akt. sind von einem Konsortium, bestehend aus den Firmen Gebr. Arnhold, Darmstädter- u. Nationalbank u. Dresdner Bank übernommen worden u. wurden vom 24./7.–2./8. 1930 zum Kurse von 106 % zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die bisherigen Stamm- oder Vorz.-Aktionäre wurden bei der Zuteilung vorzugsweise, u. zwar zu einem Vorz.-Kurse von 105 %, berücksichtigt. Die Bezahlung der zugeteilten Beträge hat mit