― Gas-, Wasser- und Eiswerke. 2911 ferner die Isolierung des Kühlhauses Werk I sowie das auf bahneigenem Gelände errichtete Gebäude der von Werk II betriebenen Eisfabrik. Bei Beendigung des Vertrags mit der Deutschen Reichsbahn-Ges. steht es jedoch der Reichsbahn frei, dieses Gebäude ohne Ent- schädigung zu übernehmen oder die Räumung des Platzes zu verlangen. — Das Berliner Kühlhaus, das erst im Jahre 1928 errichtet und Ende April 1929 in Betrieb genommen wurde, umfasst eine nutzbare Lagerfläche von rund 8500 qm. Es ist am Berliner Osthafen gelegen und hat Wasser- und Gleisanschluss. Das Gelände, auf dem dieses Kühlhaus steht, ist Eigentum der Stadt Berlin, jedoch der „Behala“ Berliner Hafen- und Lagerhaus-Akt.- Ges. bis zum 31./12. 1972 zu Erbbaurecht übertragen. Bis zu dem gleichen Zeitpunkt ist es von der „Behala“ an die Ges. vermietet. Falls sich eine Erweiterung des Kühlhauses erforderlich machen sollte, steht der Ges. auch noch ein angrenzender Platz unter gleichen Bedingungen zur Verfügung. Gebäude und Ausstattung sind Eigentum der Ges. Bei Be- endigung des Vertragsverhältnisses kann jedoch die „Behala“ nach ihrer Wahl entweder die unentgeltliche Übertragung des Gebäudes oder die Räumung des Platzes verlangen. –— Ausserdem besitzt die Ges. in einer der staatl. Hallen des Fischereihafens Cuxhaven eine Fischgefrieranlage, die an die Werkwagen-Akt.-Ges., Leipzig, deren sämtl. Akt. im Besitz der Kühltransit-Akt.-Ges. sind, verpachtet ist. Der Mietsvertrag für den Raum in der staatl. Fischhalle ist von der Ges. mit der Fischmarkt Cuxhaven G. m. b. H., Cuxhaven, vor- erst bis zum 31./12. 1933 geschlossen. Bei Beendigung des Mietsverhältnisses ist die Ges. verpflichtet, nach Wunsch der Vermieterin entweder sämtl. von ihr vorgenommenen bau- lichen Anderungen, worunter Mauerwerk und ähnliche ohne Beeinträchtigung des Gebäudes nicht wieder zu entfernende Anlagen zu verstehen sind, unentgeltlich zurückzulassen oder den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, wobei jedoch Fundamente, soweit sie sich im Erdgeschoss unter dem Fussboden befinden, von der Rückbaupflicht ausgenommen sind. –Zur gesamten Hand und zu gleichen Teilen mit der Eisenbahn-Verkehrsmittel-Akt.-Ges., Berlin, besitzt schliessl. die Ges. noch einen Park von Eisenbahnkühlwagen, der gegen- wärtig einen Kühlmaschinenwagen und rund 500 Kühlwagen umfasst. Er ist durch ge- mietete Wagen verstärkt, deren Zahl nach dem Bedarf schwankt und im Jahre 1928 durch- schnittl. etwa 170 betrug. Der Wagenpark wird durch die Kühltransit-Verkehrs-Akt.-Ges., Leipzig, einer Tochterges. der Kühltransit-Akt.-Ges. und der Eisenbahn-Verkehrsmittel- Akt.-Ges., für Rechnung der beiden Mutterges. bewirtschaftet. — Das zum Teil auch im Dienst der Tochterges. verwendete Personal der Ges. zählt 80 kaufm. u. techn. Angest. sowie 180 Arb. Beteiligungen: Beteiligt ist die Ges. an folg. Unternehm:: 1. Kühltransit-Verkehrs-Akt.- Ges,, Leipzig: Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Eisenbahn-, Strassen- und Wasserfahrzeugen, im besonderen für wärmeempfindliche Güter; Beteiligung an ähnl. Unter- nehmungen und alle damit zus häng. Geschäfte. Grundkapital: RM. 100 000.–, davon je 50 % im Besitz der Kühltransit-Akt.-Ges. und der Eisenbahn-Verkehrsmittel-Akt.-Ges. Die Kühltransit-Verkehrs-A.-G. liefert alle Einnahmen an die Muttergesellschaften ab und erzielt bestimmungsgemäss keinen Gewinn. – 2. Werkwagen-Akt.-Ges., Leipzig: Gegenstand des Unternehmens: Bewirtschaftung von Eisenbahnwerkwagen und anderen Privatwagen; Betrieb von Fischgefrieranlagen; Handel mit Fischen; Beteil. an ähnl. Unternehmungen und alle damit zus.häng. Geschäfte. Grundkapital: RM 200 000, –, vollst. im Besitz der Kühltransit-Akt.-Ges. Für die pachtweise Überlassung der Fischgefrieranlage in Cuxhaven hat die Werkwagen-Akt.-Ges. an die Kühltransit-Akt.-Ges. einen Pachtzins zu entrichten, dessen Höhe von der Mutterges. bis auf weiteres jeweils nach den Ergebnissen der Tochter- ges. festgesetzt wird. – 3. Bahnhof-Kühlhaus-A.-G. in Basel. Beteil. Frs. 50 000 (eingez. am 31./12.1931 mit 20 %). Kapital: RM. 3 000 000 in 1950 Nam.-Vorz.-Akt. Reihe A zu RM. 100 u. 28 050 Inh.-St.- Akt. Reihe B zu RM. 100. Die Namen-Akt. Reihe A dürfen nur mit Zustimm. des A.-R. über- tragen werden. Sie befinden sich im Besitz der Hamburg-Amerika-Linie, Hamburg, der Bank- firma Kroch jr. K. a. A., Leipzig, der Fa. Schenker & Co., Berlin, der Ges. für Markt- u. Kühlhallen, Hamburg, u. der Eisenbahn-Verkehrsmittel-Akt.-Ges., Berlin. Urspr. A.-K. M. 5 000 000 in 2600 Nam.-Akt. (Reihe A) u. 2400 Inh.- Akt. (Reihe B) zu M. 1000, übern. von den Gründ. zu 100 %. 1920 erhöht um M. 20 000 000, gleichzeitig Um- wandl. der bisher. M. 2 600 000 Nam.-Akt. in Vorz.-Akt. mit 5fachem St.-Recht u. 4 % Vorz.- Div. Lt. G.-V. v. 10./8. 1922 erhöht um M. 15 000 000 in 15 000 St.-Akt. zu M. 1000. Lt. a. o. G.-V. v. 27./11. 1924 ist das A.-K. von M. 40 000 000 im Verh. 16/:1 auf RM. 2 400 000 umgestellt worden u. zwar in 1560 Nam.- u. 22 440 Inh.-Akt. zu RM. 100. Die G.-V. v. 26./4. 1928 beschloss zur Beschaffung von Mitteln für den Bau eines Kühlhauses in Berlin Erhöh. um RM. 600 000 auf RM. 3 Mill. durch Ausgabe von 390 Nam.-Akt. A u. 5610 Inh.-Akt. B zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1928. Die RM 600 000,.–— wurden von einem unter Führung der Dresdner Bank in Hamburg stehenden Bankenkonsortium ühernommen und verpflichtungsgemäss den Besitzern der alten Aktien Reihe A bzw. Reihe B zu 132,50 % im Verhältnis von 4: 1 zum Bezug angeboten. Grossaktionäre: Hamburg-Amerika-Linie, Lager- u. Speditions-Ges. m. b. H. in Hamburg, Ver. Industrie-Unternehm. A.-G. in Berlin, Kroch jr., K. G. a. A. in Leipzig u. Gesellschaft für Markt- u. Kühlhallen in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 15./6. Stimmrecht: 1 Inh.-Akt. = 1 St., 1 Nam.-Akt. = 4 St. in best. Fällen. eeeea