3106 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Kapital: RM. 1 200 000 in 1200 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. RM. 1 130 000 in 1130 Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. (Das Deutsche Reich nom. RM. 220 000, der Preuss. Staat RM. 255 000, der Brandenb. Provinz.-Verband RM. 246 000, der Kreis Lebus RM. 191 000, die Stadt Buckow RM. 218 000). – Die G.-V. v. 25./4. 1930 beschloss Erhöh. um RM. 120 000, die von den Grossaktionären in der Reihenfolge wie nachstehend auf- geführt übernommen werden: RM. 23 000, RM. 27 000, RM. 27 000, RM. 20 000 u. RM. 23 000. Diese Erhöh. ist mit RM. 70 000 durchgeführt. Die Anteile des Deutschen Reiches u. des Preuss. Staates stehen noch aus. Grossaktionäre: 1. das Deutsche Reich, 2. der Staat Preussen, 3. der Provinzialverband von Brandenburg, 4. der Kreis Lebus, 5. die Stadtgemeinde Buckow (Märkische Schweiz). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 29./4. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Bahnanlage 1 267 433, Wertp. des Dispos.-F. 62, Betriebs-F. 865, Ern.-F. 3309, Baufonds 9742, Barbestand u. Bankguth. 3504, Vorschuss aus den Baufonds 20 255. – P assiva: A.-K. 1 130 000, Einzahl. auf die Kap.-Erhöh. 70 000, Bahnanlage-F. 53 920, Hauszinssteuerhypothek 3000, Schulden des Bau-F. 20 255, Dispos. F.- 6549, Ern.-F. 15 504, Spez.-R.-F. 129, Bilanz-R.-F. 314, Andere Schulden 3394, Reingewinn 2105. Sa. RM. 1 305 170. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 63 606, Rücklagen: Ern.-F. 6503, Spez.-R.-F. 29, Bilanz-R.-F. 72, Reingewinn 2104. – Kredit: Übertrag aus dem Vorjahr 740, Betriebseinnahmen 71 574. Sa. RM. 72 314. Dividenden: 1929–1931: 0, 0.6, 0 %. Vorstand: Präs. Dr.-Ing. Karl Wienecke. Prokuristen: Eisenbahn-Dir. Fritz Baum, Reg.-Baumstr. Ludwig Rehder, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Landrat Dr. Hildebrandt, Seelow; Stellv. Landessyndikus a. D. Geh. Reg.-Rat Karl Gerhardt, Berlin; Reichsbahnoberrat Dr. Rudolf Gentsch, Reg.-Präs. Dr. Fitzner, Frankfurt a. O.; erster Landesrat Dr. Simon, Berlin; Landes-Dir. Dr. Swart, Berlin; Bürger- meister Dr. Zahn, Buckow (Märk. Schweiz). Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Brandenburg. Provinzialbank u. Girozentrale. Deutsche Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft, A.-G. in Berlin W 50, Augsburger Str. 32. Gegründet: Am 15./11. bzw. 19./12. 1898. Zweck: Betrieb u. Erwerb von Bahnen jeder Art, insbes. von Neben- u. Kleinbahnen, sowie Förderung des Eisenbahnverkehrs. Die Ges. ist berechtigt, Oblig. auszugeben, jedoch darf der Gesamtbetrag der jeweilig ausstehenden Oblig. niemals mehr als den sechsfachen Betrag des Grundkap. ausmachen. Auch dürfen Oblig. nur in einem Betrage ausgegeben werden, welcher nicht höher ist, als der Bilanz- oder Anschaffungswert aller der Ges. gehörigen Vermögensobjekte. Entwicklung: Die Verhandlungen über die Entschädigung für die früheren elsass- lothringischen Interessen haben 1931 zu dem Ergebnis geführt, dass den Anträgen der Ges. entsprochen wurde. Der Anteil der Ges. stellt sich nach ihrer Berechnung auf nom. RM. 177 000 6 % Reichsschuldbuchforderungen, die in der Bilanz per 31./12. 1931 erscheinen werden. Hiervon sind nom. RM. 136 950 verzinslich seit dem 1./4. 1929, der Restbetrag erst vom 1./4. 1943 ab. Ab 1./1. 1932 Übernahme von fünf Nebenbahnstrecken in Baden, die bisher der Badischen Lokal-Eisenbahn A.-G. in Karlsruhe gehörten. Als Kaufpreis wurden nom. RM. 500 000 eigener Vorratsaktien hingegeben. Zur Auslösung eines Zurückbehaltungs- rechtes der Deutschen Reichsbahn an den in den Wagenpark der Reichsbahn eingestellten Güterwagen der früheren Badischen Lokalbahn verpflichtete sich die Gesellschaft, an die Reichsbahn RM. 100 000 in 15 Jahresraten ohne Verzinsung zu zahlen. Eigene Bahnanlagen: 1) Normalspurige Kleinbahn Voldagsen-Duingen-Delligsen. Länge 27.6 km. Die Konz. ist am 4. bzw. 30./9. 1895 für unbeschränkte Dauer erteilt. Die Verlängerung der Kleinbahn Voldagsen-Duingen um 11.7 km bis Delligsen ist 1901 in Betrieb genommen. 2) Nebenbahn von Orschweier nach Ettenheimmünster (8 km); früher 1 m-spurig, seit 1927 in der ganzen Länge normalspurig. Zu den Baukosten dieser Bahn hat der Staat einen unverzinsl., nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 240 000, die Gemeinden einen solchen von M. 60 000, sowie freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 95 000 geleistet. Konz. 60 Jahre von der Betriebseröffnung der vollspurigen Bahn 1927 an gerechnet. Der Staat ist berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren von der Eröffn. der schmalspurigen Bahn 1893 an gerechnet zu einem Kaufpreise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittl. jährlichen Reineinnahme der dem Ankaufstermin vorausgegangenen 5jähr. Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Konzessionär aus eigenen Mitteln aufgewendeten erstmaligen Anlagen zuzügl. jener der späteren Erweiter. u. Ergänz. übersteigt, wird der Mehrbetrag an Reineinnahme auf den vom Staat geleisteten Baukostenbeitrag u. auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezügl. Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mind. die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Reinertrag in Abzug.