Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3107 3) u. 4) Normalspurige Nebenbahnen Krozingen-Münstertal-Sulzburg u. Haltingen-Kandern, 16.9 bzw. 13 km lang mit der dazu gehörigen Reparaturwerkstatt in Sulzburg, Kaufpreis M. 967 500. Beim Bau der Bahnen haben der Staat zu den Baukosten unverzinsl. nicht rückzahlb. Zuschüsse von M. 481 300, die Gemeinden solche in Höhe von M. 153 650, sowie freien Grund u. Boden im Werte von M. 200 000 geleistet. Die Übergabe an die Ges. ist am 31./3. 1899 erfolgt. Dauer der Konz. 90 Jahre, von der am 22./12. 1894 auf der Strecke Krozingen-Sulzburg u. am 1./5. 1895 auf der Strecke Haltingen-Kandern erfolgten Betriebs- eröffnung an gerechnet. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie bei der Bahn zu 2 getroffen. 5) Normalspurige Nebenbahn Biberach-Oberharmersbach. Länge 10.6 km. Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 318 540, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Wert von etwa M. 185 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 15. Dez. 1904. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. 6) Normalspurige Nebenbahn Oberschefflenz-Billigheim (8.5 km). Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 260 700, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 120 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 12./6. 1908. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unent- geltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. 7)Nebenbahn Achern-Ottenhöfen (10.4 km lang; normalspurig); Betriebseröffnung 2./9.1898. 8) Nebenbahn Möckmühl-Dörzbach (39 km lang; 0.75 m-spurig), Betriebseröffn. 15./3. 1901. 9) Albtalbahn (Länge 40.65 km). Die Eröffnung der einzelnen Bahnstrecken erfolgte zu folgenden Zeitpunkten: Karlsruhe–Ettlingen Stadt und Ettlingen–Ettlingen Reichs- bahnhof am 1./12. 1897; Ettlingen Stadt–Frauenalb am 14./5. 1898; Frauenalb–Herrenalb am 2./7. 1898; Busenbach-Ittersbach am 10./4. 1899. 10) Bruchsal–Hilsbach- Menzingen (Länge 41.45 km). Eröffn. der einzelnen Bahn- strecken: Bruchsal–Odenheim am 5./10. 1896; Übstadt–Menzingen am 5./3. 1896; Odenheim –Hilsbach am 3./9. 1900. = 11) Bühlertalbahn (Länge 6 km). Eröffn. am 28./12. 1896. 12) Neckarbischofsheim –Hüffenhardt (Länge 17.01 km). Eröffn. am 16./10. 1902. 13) Wiesloch–Meckeshelm– Waldangelloch (Länge 26.90 km). Eröffn. der einzelnen Bahnstrecken: Wiesloch-Walldorf–Meckesheim am 14./5. 1901; Wiesloch Stadt– Wald- angelloch am 16./10. 1901. Die Linien 9–13 wurden ab 1./1. 1932 übernommen. Pachtbetriebe: Nebenbahn Vorwohle-Emmerthal. Die Betriebs-Ges. führt seit 1./4. 1917 den Betrieb der Bahn u. besitzt RM. 3 866 400 Aktien von dem gesamten A.-K. in Höhe von RM. 4 200 000. Kraftwagenlinien: Haltingen-Kandern, Kandern-Schliengen, Kandern-Marzell, Hertingen- Lörrach, Kandern-Bingen-Lörrach, Voldagsen-Duingen, Duingen-Alfeld, Duingen-Ithwiesen- Eschershausen, Krozingen-Staufen-Münstertal-Sulzburg. — Vorhanden sind 7 Kraftomnibusse. Kapital: RM. 8 005 000 in 20 000 St.-Akt. zu RM. 400 u. 1000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Von den St.-Akt. befinden sich RM. 900 000 Aktien im Besitz der Ges. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungspflicht. Urspr. M. 3 Mill. (Vorkriegskapital). Erhöht von 1921 bis 1923 auf M. 21 Mill. in 20 000 St.-Akt. u. 1000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 30./12. 1924 von M. 21 Mill. auf RM. 8 005 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt von bisher M. 1000 auf RM. 400 ermässigt wurde. Der Nennwert der Vorz-Akt. von bisher M. 1000 wurde unter Berücksicht. der Einzahl. mit insges. GM. 2756 einer noch zu leistenden Gesamtzuzahl. von GM. 2244 auf RM. 5 festgesetzt. Auleihen: 4 % von 1899; im Umlauf RM. 43 050; 4½ % von 1908; im Umlauf RM. 48 150; 5 % von 1921; im Umlauf RM. 22. — Die 4 % u. 4½ % Schuldverschreib. waren bereits zum 31./3. 1924 gekündigt. Infolge des Aufwertungsgesetzes vom 16./7. 1927 ist die Rückzahl. dieser Schuldverschreib. am 1./1. 1932 fällig. Für jedes Stück von M. 1000 kommen RM. 150 u. für jedes Stück von M. 500 kommen RM. 75 zur Auszahlung. Die 5 % Anleihe von 1921 ist zur Rückzahl. per 1./7. 1926 zum Aufwertungsbetrag zuzügl. ent- sprechender Zs. mit RM. 6.62 für 1 Stück zu M. 2000 u. RM. 3.31 für 1 Stück zu M. 1000 gekündigt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 13./5. Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 6 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. gesetzl. R.-F. (bis 10 % des A.-K.), vom verbleib. Betrage bis zu 6 % Div. an Vorz.-Akt., bis zu 4 % Div. an St.-Akt.; vom Rest 10 % Tant. an A.-R., worauf die feste Vergüt. anzurechnen ist; der gesamte alsdann noch übrige Reingewinn wird als Mehrdiv. auf die St.-Akt. u. als zusätzl. Gewinnanteil auf die Vorz.-Akt. nach Verh. des auf sie eingez. Kap. verteilt, soweit nicht die G.-V. eine anderweitige Verwend. beschliesst. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Eigene Bahnanlagen 7 999 960, Besitz an Bahn-Akt. 2 314 143, eig. Aktien 111 147, sonst. Wertp. 102 914, Kassenbestände 2084, Postscheckguth. 195*