Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3109 Gesellschaften zus. im Werte von rund 6 Mill. Der Rest von etwa RM. 4 Mill. verblieb der Lufthansa in bar. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 22./6. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Anlagevermögen: Flugzeuge (Zellen) 4 815 049, Motoren 3 456 529, Zubehör (Funkgeräte, Schwimmer u. ä.) 388 508, Ersatzteile u. Instrumente 3 451 176, Baulichkeiten auf fremden Grundstücken 156 417, Masch. u. maschinelle Anlagen 68654, Werk- zeuge, Betriebs- u. Geschäfts-Inv. 616 680, Kraftwagen u. Motorboote 124 417, Konzession 74889; Beteilig. 1 812 937, Umlaufsvermögen: Werk- u. Betriebsstoffe 505 507, halbfertige Erzeugnisse 33 442, Anzahl. 588 159, Forder. auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 7 678 461, do. an abhängige Ges. 1 946 666, Wechsel 350, Schecks 1108, Kassenbestand einschl. Guth. bei Notenbanken u. Postscheckguth. 75 365, andere Bankguth. 3 474 230; Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 176 397, (treuhänder. Ansprüche 2 000 000, Avale 249 295). — – Passiva: A.-K. 25 000 000, gesetzl. R.-F. 59 137, Rückstell.: Selbstversicherungs-F. 800 000, Wertberichtig.-Posten 492 095, Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten auf Grund von Waren- lieferungen u. Leistungen 1 175 018, do. gegenüber abhängigen Ges. 1 116 494; Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 799 062, (treuhänder. Verpflicht. 2 000 000, Avale 249 295), Überschuss 3135. Sa. RM. 29 444 941. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebskosten (20 015 628): Flugbetriebskosten 10 594 463, Start- u. Landegebühren 681 050, Kosten für Instandhalt. des Fluggeräts 5 496 288, Aufwend. für Reparaturen u. Schäden 771 909, Versich.-Prämien 1 686 808, Werbungskosten 479 097, Agenturgebühren 194 409, Zusatzversorg. 111 603; Handl.-Unk. 1 359 014, Steuern 187 908, Abschr. 5 874 125, Überschuss 3135. – Kredit: Einnahmen aus Flugdienst und sonstige Erträge 8 294 650, Vergüt. für Reparat. u. Schäden 1 284 866, Beihilfen 17 323 131, Start- u. Landegebühren 537 163. Sa. RM. 27 439 810. Vorstand: Martin Wronsky, Erhard Milch, Berlin. Prokuristen: Frhr. v. Gablenz, W. Luz, Dr. R. Knauss. Aufsichtsrat: Vors.: Dr. E. G. von Stauss, Berlin; Stellv.: Gen.-Dir. Oberbaurat Heck, Dessau; weitere Mitglieder: Staatssekretär a. D. Carl Bergmann, Berlin; Beigeordneter Dr. Bilistein, Köln; Öberbürgermeister Dr. Bracht, Essen; Ministerialdirektor Dr.-Ing. e. h. Brandenburg, Berlin; Ministerialrat Finger, Geh. Reg.-Rat Ministerialrat Fisch, Berlin; Ministerialrat Dr.-Ing. Goetz, München; Ministerialrat Dr. Greiner, Ministerialrat Gut, Berlin; Dir. Dr. Kiep, Hamburg; Ministerialrat Dr.-Ing. e. h. Knipfer, Oberreg.-Rat Koch, Berlin; Stadtrat Köppen, Dresden; Ministerialdirektor Küsgen, Berlin; Oberbürgermeister Dr. Landmann, Frankfurt a. M.; Oberbürgermeister Dr. Lehr, Düsseldorf; Komm,-Rat Dr.-Ing. Mamroth, Berlin; Ministerialrat Dr. Meutzner, Dresden; Präsident Paetsch, Ministerialrat Dr. Panzeram, Berlin; Oberbürgermstr. Dr. Rive, Halle a. S.; Oberbürgermeister Dr. Scharnagl, München; Ober-Reg.-Rat Dr. Schühly, Karlsruhe; Ministerial-Dir. Staiger, Stuttgart; Dir. Dr. Weigelt, Berlin; Major a. D. Zimmer-Vorhaus, Breslau. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. Sitz in Berlin W 8, Vossstr. 35. Gründung: Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ist am 11./10. 1924 auf Grund des Reichsbahngesetzes v. 30./8. 1924 (R.-G.-Bl. II, Seite 272), abgeändert durch Gesetz v. 13./3. 1930 (R.-G.-Bl. II, Seite 369), errichtet. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts u steht nach Massgabe der §§ 31ff. des Reichsbahngesetzes unter der Aufsicht der Reichsregierung. –— Die Stellen der Ges. sind keine Reichsbehörden oder amtl. Stellen des Reichs. Sie behalten jedoch die öffentl.-rechtl. Befugnisse und die damit verbundenen Pflichten in demselben Umfange, wie sie bis zum 11./10. 1924 dem Unternehmen „Deutsche Reichsbahn“ zustanden. weck: Betrieb der Reichseisenbahnen einschliessl. der künftigen Erweiterungen sowie die Ausführung aller damit zus.hängenden oder dadurch veranlassten Geschäfte, wie es im Gesetze näher erläutert ist. Das der Ges. vom Reich übertragene ausschliessl. Recht zum Betrieb der Reichseisenbahnen endet am 31./12. 1964, vorausgesetzt, dass alsdann alle fälligen Beträge der Reparationssteuer gezahlt u. sämtliche Vorz.-Akt. eingezogen sind. Sollte die Verpflicht. der Ges. zur Abführ. der Reparationssteuer vor dem 31./12. 1964 fort- fallen, so kürzt sich das Betriebsrecht entsprechend ab u. endigt zu diesem früheren Zeit- punkt, vorausgesetzt, dass alsdann sämtl. Vorz.-Akt. eingezogen sind. Wenn dagegen am 31./12. 1964 die bis dahin fällig gewordenen Beträge der Reparationssteuer nicht völlig gezahlt oder die Vorz.-Akt. nicht sämtlich eingezogen sind, verlängert sich das Betriebsrecht unter den gleichen Bedingungen bis zu dem Zeitpunkt der Zahlung dieser Beträge u. der Beendigung der Einziehung der Vorz.-Akt. — Die Deutsche Reichsbahn-Ges. ist keine A.-G. im Sinne des HGB., jedoch ist ihre finanzielle Gestaltung der bei A.-G. üblichen nachgebildet. Die Deutsche Reichsbahn hat unter dem 28./29. Juni 1929 mit der Deutschen Reichs- post ein Abkommen über die Regelung des Personen- u. Güterkraftverkehrs über Land abgeschlossen. Das Abkommen verfolgt den Zweck, die Zersplitterung des Kraftverkehrs der öffentlichen Hand einzuschränken, diesen Verkehr in enger Zusammenarbeit wirtschaft- licher zu gestalten und unter Rücksicht auf das Schienennetz der Reichsbahn für die Allgemeinheit gedeihlich fortzuentwickeln. Der öffentliche Omnibusverkehr in Überland- beziehungen soll künftig grundsätzlich durch die Reichspost ausgeführt werden. Neue Kraftpostlinien werden nur nach Benehmen mit der Reichsbahn eingerichtet. Der Reichs-