――――― 3112 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Die Reichsbank hat als Treuhänder die Verwaltung u. Verwahrung der Vorzugsaktien Serie I, IV u. Vübernommen u. gibt dafür auf den Inhaber ausgestellte, mit Dividenden- bezugsscheinen versehene Zertifikate aus, die bei Ser. I über GM. 10 000 u. 1000, bei Ser. IV u. V über den zweifachen, fünffachen, zehnfachen, hundertfachen Betrag einer Vorz.- aktie von GM. 100 lauten, also über GM. 200, GM. 500, GM. 1000, GM. 10 000. Die Zertifikate haben die gleichen Nummern wie die Vorzugsaktien. Die Zertifikate zu Serie I tragen die faksimilierten Unterschriften: Dr. Luther und Dreyse und die eigen- händige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Die Zertifikate zu Serie IV u. V tragen die faksimilierten Unterschriften: Dr. Hjalmar Schacht u. v. Grimm u. die eigenhändige Unter- schrift eines Kontrollbeamten. Für die Abschlagszahlung von 3½ % am 2./1. jedes Jahres u. für die Zahlung der Restdividende sind für jedes Geschäftsjahr zwei Dividendenbezugs- scheine vorgesehen. Sie sind fortlaufend numeriert u. tragen ausserdem die Angabe des Geschäftsjahres, auf welches die Dividende entfällt, u. des Jahres, in welchem sie zahlbar ist. Die Vorzugsdividenden u. etwaigen Zusatzdividenden sowie die Rückzahlungsbeträge, welche auf die durch die Zertifikate vertretenen Aktien entfallen, werden von der Reichs- bank erhoben u. an die Zertifikatinhaber durch die untengenannten Zahlstellen unverkürzt ausbezahlt. Ausser den vorgenannten Rechten auf Dividende; Zusatzdividende u. Rück- zahlung steht den Inhabern der Vorzugsaktien lediglich das Recht zur Wahl für den Verwaltungsrat gemäss § 9 Ziffer 2 der Satzung zu. Hiernach sind von den 18 Sitzen vier den Inhabern der Vorzugsaktien Gruppe A mit der Massgabe einzuräumen, dass auf je 500 Millionen Reichsmark ausgegebener Vorzugsaktien ein Sitz im Verwaltungsrat entfällt. Das Recht zur Wahl für den Verwaltungsrat wird für die bei der Reichspank niedergelegten Vorzugsaktien durch den jeweiligen Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs, der an Weisungen der Deponenten nicht gebunden ist, ausgeübt. Die Inhaber der Zertifikate sind jederzeit berechtigt, ihre Aktien bei der Reichshauptbank in Berlin gegen Rückgabe der Zertifikate innerhalb der üblichen Geschäftsstunden am Schalter in Empfang zu nehmen. Die Vorzugsaktien Serie I, IV u. V der Deutschen Reichsbahn-Ges. u. die hierüber ausgestellten Zertifikate der Reichsbank sind für reichsmündelsicher erklärt worden. 6 % Schatzanweisungen Reihe I. RM. 150 000 000, ausgegeben gemäss §$ 8 des Reichs- bahngesetzes v. 13./3. 1930 sowie gemäss dem Beschluss des Verwalt.-Rats der Deutschen Reichsbahn-Ges. v. 8./7. 1930. Stücke zu RM. 100, 500, 1000, 5000 u. 10 000. Zs. 1./3. u. 1./9. Die Schatzanweisungen sind am 1./9. 1935 zum Nennwert rückzahlbar. Die Auszahlung der Zinsen u. des Kap. erfolgt bei Fälligkeit gegen Rückgabe der Zinsscheine oder dieser Schatzanweis. kostenfrei bei der Reichshauptbank in Berlin u. sämtl. mit Kasseneinricht. versehenen Reichsbankanstalten, bei der Preuss. Staatsbank (Seehandl.), bei sämtl. Mitgl. des Übernahme-Konsortiums einschl. ihrer Niederlass., bei der Zentralkasse der Deutschen Reichsbahn-Ges. in Berlin und bei den grösseren Kassen der Reichsbahndirektionen. Die Schatzanweis. sind durch Beschluss des Reichsrats als zur Anleg. von Mündelgeld geeignet erklärt worden (s. Bekanntm. des Reichmin. der Justiz v. 29./8. 1930 RGBl. Teil I Seite 448). — Von den Schatzanweis. hat ein Konsort. RM. 75 000 000 im Wege der Zeichnung zum Kurse von 95 % (unter Verrechn. von Stückzs.) untergebracht. Die restl. RM. 75 000 000 sind anderweitig begeben worden. Durch die Schatzanweis. sind der Reichsbahn Mittel zugeflossen, die ihr die Vergeb. neuer Aufträge u. die Inangriffnahme zusätzlicher Arbeiten ermöglichen, Zulass. in Berlin im Dez 1930, in Frankf. a. M. u. Hamburg in Köln im Sept. 1931 im quli 1931. Kurs Ende 1930: 91.60 %; 1931 (30./6.): 88.25 % 4½ % steuerfreie Reichsbahn-Anleihe 1931: Ausgegeben zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie vom 19./9. 1931 (RGBl. I S. 493). Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 5000 (1 GM. = 1/2790 kg Feingold). Zs. 1./4. u. 1./10. Die Zs. für die Zeit vom 1./10. 1931 bis Ende Sept. 1932 werden am 1./10. 1932 gezahlt. – Vom Jahre 1937 an wird die Anleihe in gleichen jährlichen Teilen bis zum Jahre 1941 durch Auslosung zum Nennwert oder durch Rückkauf getilgt. Falls Verlosungen erforderlich werden, sollen sie im Monat Juli jedes Jahres, erstmalig im Juli 1937, stattfinden. Die ausgelosten Anleihestücke (Schuldverschreibungen) werden von dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober an zum Nennwert eingelöst, also erstmalig vom 1./10. 1937, letztmalig vom 1./10. 1941 an. Der Gegenwert bei den Zinszahl. und der Einlösung der verlosten Stücke wird errechnet unter Zugrundelegung des Londoner Goldpreises des 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats. Die Umrechnung in die deutsche Währung erfolgt zum Mittelkurs der amtl. Berliner Notierung für Auszahlung London des gleichen Tages. Falls an dem 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats kein Londoner Goldpreis veröffentlicht wird oder eine amtliche Berliner Notiz für Aus- zahlung London an diesem Tage nicht stattfindet, sind die Kurse desjenigen Tages mass- geblich, an welchem zuletzt vorher der Londoner Goldpreis und die amtliche Berliner Notiz festgestellt worden sind. Ergibt sich aus der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM. und nicht weniger als 2760 RM., so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. — Zahlstellen: Die Zinsscheine und die verlosten Stücke werden von der Zentralkasse der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft in Berlin und von den grössern Kassen der Reichsbahn- direktionen, von der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank Aktiengesellschaft, Berlin, und ihren