Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3133 Aufsichtsrat: (3–9) Amtsrichter a. D. Herm. Thomas, Haus Hagenbeck b. Dorsten; Oberbürgermstr. Dr. Ruer, Bochum; Oberbürgermeister Zimmermann, Gelsenkirchen; vom Betriebsrat: G. Oeke, A. Ott. Zahlstellen: Bochum: Gesellschaftskasse, Kommunalbank A.-G., Westfalenbank A.-G.; Bochum, Essen und Gelsenkirchen: Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; Essen: Commerz- u. Privat-Bank, Simon Hirschland, Münster Landesbank. Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig, Am Nordbahnhof 9. Gegründet: 27./6. 1884. Zweck: 1. Betrieb der Nebeneisenbahn von Braunschweig und von Wolfenbüttel durch den Amtsbezirk Salder über Derneburg, Bockenem nach Seesen und von Braunschweig nach Fallersleben; 2. Bau u. Ausrüstung, Erwerb u. Betrieb sowie pachtweise Übernahme von Eisenbahnen; 3. Bau u. Betrieb anderer Verkehrsunternehmungen; 4. Erwerb des Eigentums solcher Unternehmungen und der Beteiligung an solchen; 5. Beteiligung an Geschäften aller Art, die dem Zweck der Ges. mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Linien: Braunschweig bzw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ring- bahn bei Braunschweig. Betriebseröffn. ab 18./7. 1886 sukzessive: Braunschweig-Derne- burg, die Verbindungsbahn in der Stadt-Braunschweig u. Wolfenbüttel-Hoheweg sind 1886, Derneburg-Bockenem u. Bockenem-Grossrhüden sind 1887, der Schluss bis Seesen ist 1889 eröffnet, der Anschluss daselbst sowie in Wolfenbüttel erfolgte 1890. Konz. für Braunschweig v. 10./2. 1885, für Preussen 6./4. 1885. (Staatsvertrag zwischen Preussen u. Braunschweig v. 27. bezw. 30./6. 1884.) Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Glies- marode-Brunsrode-Flechtorf-Landesgrenze, dersog. Schuntertalbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Konz. bis zur Landesgrenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bzw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./8. 1902, Länge 14,76 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (11,16 km) wurde die preussische Konzession 28./8. 1903 erteilt. Die Fertigstellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. Die Länge der Bahnlinie beträgt 108 km (davon 78,76 km auf braunschweigischem, 29,24 Km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengleise 48.462 km, Spurweite 1,435 m. Im Betrieb jetzt zus. 73 Anschlussgleise. Zur Ausfüllung von Fahrplanlücken wurden seit 1. Dezember 1927 Kraftomnibus-Linien eingerichtet. Ende 1930 wurden folgende Kraftverkehrslinien betrieben: Derneburg— Bockenem-–Seesen; Bockenem-– Lutter a. B. u. Lutter a. B.–Langelsheim; Braunschweig Fallersleben u. Braunschweig–Hattorf–Nordsteimke. Betriebsmittel 1931: 28 Lokomotiven, 1 Triebwagen, 48 Personenwagen, 2 Aushilfs-Per- sonenwagen, 12 Post- u. Gepäckwagen, 528 gedeckte Güterwagen, 109 offene Güterwagen, 58 Spez.-Güterwagen, 34 Arbeitswagen; 6 Omnibusse u. 1 Lastkraftwagen. Vertrag mit der braunschweig. Regierung: Die Ges. ist auf Verlangen der braun- schweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16 000 für 1 km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Gleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; auch kann die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen verlangt werden. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet — oder auch später –— nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preuss. Staat den 25 fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preussen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen. Zu dem auf den preuss. Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Zubehör gehört insbes. ein der Länge der in Preussen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vorhandenen Betriebsmaterials, ferner das zur Bahn dieser Strecken gehörige Inventarium, etwaige für die Beamten der preuss. Strecken bestehende Pensions- etc. Kassen. Statistik: 1929–1931: Personenbeförderung: 990 340, 808 790, 509 830. – Güterbe- förderung: 1 336 488, 1 111 904, 972 364 t... Kapital: RM. 6 000 000 in 7300 Akt. zu RM. 500 u. 2350 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegs- kapital: M. 6 000 000. Urspr. M. 3 650 000; 1901 Erhöh. um M. 1 350 000. Die G.-V. v. 26./5. 1914 beschloss weitere Erhöh. um M. 1 Mill. in 1000 Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 23./6. 1924 Umstellung von M. 6 000 000 in gleicher Höhe auf Reichsmark. Anleihen: I. Em.: M. 3 650 000 in 3½ % Prior.-Oblig. II. Em.: M. 1 000 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1891. III. Em.: M. 2 000 000 in 3½ % Prior.-Oblig. von 1899. IV. Em.: M. 2 000 000 in 3½ % Prior.-Oblig. von 1904. Die Stücke zu M. 500 sämtl. Anleihen wurden auf RM. 75 abgestempelt. Über die Altbes.-Genussrechte wurden besondere Urkunden aus-