* = 3142 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Entwicklung: Die Flotte des Norddeutschen Lloyd bestand Anfang 1914 einschl. der Neu- bauten aus 135 Seedampfern, 358 Schleppern, Flussdampfern, Barkassen, Leichtern usw. u. 1 Schulschifl mit zusammen 722 095 indiz. PS u. 982 951 Reg.-Tons Brutto-Raumgehalt. Durch den Friedensvertrag von Versailles wurde der Norddeutsche Lloyd seiner sämtlichen berseedampfer beraubt. Der Gesamtverlust des Lloyd betrug rd. 925 280 Br.-Reg.-T., während ihm an Schleppern, Tendern, Leichtern u. sonst. kleineren Fahrzeugen ein Schiffs- raum von rd. 57 000 Br.-Reg.-T. verblieb. Für diese Verluste erhielt der Lloyd auf Grund des Abfindungsvertrages im Jahre 1923 eine Entschäd. von M. 2 033 862 820. Dieser Betrag bedeutete urspr. unter Zugrundeleg. eines Dollarkurses von M. 60.70 einen Goldwert von RM. 140 800 000. Infolge der ratenweisen Zahlung der Entschädigung hat der Lloyd trotz der im Schieds- wege erstrittenen Ergänzungsabfindung insgesamt nur RM. 64 190 000 erhalten gegenüber dem von der zuständigen Instanz festgelegten Goldwert seiner verlorenen Tonnage von RM. 365 500 000. Die Schaffung einer neuen Flotte konnte somit nur durch Bereitstellung gewaltiger Summen aus eigenen Mitteln erreicht werden. Durch Rückkauf einer Reihe auf Grund des Versailler Vertrags abgelieferten Schiffe, durch Erledigung eines umfang- reichen Schiffbauprogramms sowie durch Zufluss der Dampferparks mehrerer durch Fusion mit dem Lloyd vereinigter Schifffahrtsgesellschaften (siehe unten) ist eine Flotte geschaffen worden, die es dem Lloyd ermöglicht hat, den grössten und wichtigsten Teil seiner ehemals betriebenen Dampferlinien wieder zu eröffnen und allmählich zu erweitern. Durch Beschluss der G.-V. v. 21./12. 1925 sind die Fusionsverträge mit der Roland-Linie Aktien-Gesellschaft, Bremen, der Hamburg-Bremer Afrika-Linie A.-G., Bremen, u. der Dampf- schiffs-Reederei „Horn“ A.-G. in Lübeck genehmigt worden. Die Vermögen dieser Gesell- schaften gingen im ganzen unter Ausschluss der Liqu. auf den Norddeutschen Lloyd über. Es wurden gewährt gegen je RM. 400 Aktien der Roland-Linie A.-G. einschl. Div. 1925 RM. 500 Aktien des Norddeutschen Lloyd u. RM. 20 bar, gegen RM. 400 junge Aktien der Roland-Linie mit halber Div.-ber. für 1925 RM. 500 Aktien des Norddeutschen Lloyd u. RM. 10 bar, gegen je RM. 100 Aktien der Hamburg-Bremer Afrika-Linie A.-G. einschl. Div. 1925 RM. 100 Aktien des Norddeutschen Lloyd u. RM. 5 bar u. gegen RM. 1200 Aktien der Dampfschiffs-Reederei Horn“ A.-G. einschl. Div. 1925 RM. 1500 Aktien des Norddeutschen Lloyd u. RM. 60 bar. Da bereits ein grosser Teil des A.-K. dieser Ges. im Besitz des Nord- deutschen Lloyd war, so waren zum Umtausch nur RM. 10 287 200 Aktien des N orddeutschen Lloyd erforderlich. – 1930 übernahm der Norddeutsche Lloyd von der in Liquidation getretenen Stettiner Dampfer-Compagnie Stettin 8 im deutschen Levante-Verkehr beschäftigte Seedampfer mit einer Gesamttonnage von 20 292 Br.-Reg.-T. Von der Reederei H. Schuldt in Elensburg hat der Norddeutsche Lloyd ferner 2 Motorschiffe u. 2 Dampfer mit insgesamt 19 824 Br.-Reg.-T. übernommen. Der Übernahmepreis dieser Dampfer ist zum wesentlichen Teil durch die Übereignung 7 kleinerer Frachtdampfer mit einer Gesamttonnage von 13 054 Br.-Reg.-T. berichtigt worden. Die G.-V. v. 15./4. 1930 genehmigte den von der Ges. mit der Hamburg-Amerika-Linie abgeschlossenen Gemeinschaftsvertrag v. 20./22./3. 1930 (s. auch unten). – Zur Angleich. der beiderseitigen Beteil. der Hamburg-Amerika Linie u. des Norddeufschen Lloyd ist der beiderseitige Besitz an Aktien der Deutschen Ost-Afrika-Linie, der Woermann-Linie A.-G., der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrts-Ges. u. anderer gleichgestellt, indem der Lloyd von der Hamburg-Amerika Linie einen entsprechenden Teil ihres Mehrbesitzes an Aktien der Deutschen Ost-Afrika-Linie u. der Woermann-Linie A.-G. u. a., die Hamburg-Amerika Linie einen entsprechenden Teil ihres Mehrbesitzes an Aktien der Hamburg-Südamerikan. Dampfschiffahrts-Ges. übernommen hat. Der Lloyd-Besitz an Aktien der Dampfschiffahrts- Ges. „Neptun“ erhöhte sich auf etwa 98 % des Gesamtkapitals. Auf Grund älterer Dis- positionen erwarb der Lloyd einen weiteren wesentlichen Posten an Aktien der Deutschen Dampfschiffahrts-Ges. „Hansa“, so dass er über die Mehrheit des Gesamtkapitals dieser Gesellschaft verfügt. Amerikan. Freigabe: Die Ansprüche der Ges. an die Vereinigten Staaten wegen des beschlagnahmten Eigentums auf Grund des Settlement of War Claims Act waren bis Ende 1929 nur insoweit zu übersehen, als die verschiedenen Guthaben beim Alien Property Custodian mit einem Betrage von insgesamt Doll. 2 268 975.28 anerkannt waren, auf die nach gesetzlicher Vorschrift Zinsen seit dem 4./3. 1923 liefen. Hierauf ist im Jan. 1929 die erste Zahlung im Betrage von RM. 8 600 580 eingegangen. Das Verfahren wegen der Festsetzung der Entschädig. für die in den Vereinigten Staaten beschlagnahmten Schiffe wurde 1930 beendigt. Am 13./6. 1930 wurde der Ges. für die beschlagnahmte Tonnage eine Entschädig. von Doll. 27 249 000 zugesprochen, von der die erste Rate mit Doll. 7 340 000 am 18./7. 1930 ausgezahlt wurde. Es waren Entschädig.-Ansprüche für 29 beschlagnahmte Schiffe mit einer Tonnage von ca. 235 900 Br.-R.-T. angemeldet. – Im Sept. 1931 wurde dem Lloyd die zweite Rate von Doll. 6 280 000 ausgezahlt, die zur Abdeckung kurzfristiger Betriebskredite u. als Betriebsreserve verwandt wurde. Die ausstehende restliche Kapital- entschädigung des Lloyd beträgt noch ca. Doll. 13 620 000, über deren Eingang zurzeit Sicheres nicht gesagt werden kann. Ebenso verhält es sich mit den aus der Freigabe aufgelaufenen und noch nicht zur Auszahlung gelangten Zinsbeträgen in Höhe von ca. Doll. 3 260 000.