120 347, 129 060 cbm; Abgabe an Konsumenten: 1926–1931: 146 963, 126 671, 120 262 3154 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Licht- u. Kraftversorg., welcher die Ortschaften Lorsch, Klein-Hausen u. Gross-Hausen mit zirka 8500 Einwohnern versorgte, gingen durch Ankauf am 1./4. 1931 in den Besitz der Ges. über. Bahnen: Die elektr. Strassenbahnen einschliessl. der Personen-Omnibus-Linien hatten Ende 1931 eine Betriebslänge von 48.441 km. An Betriebsmitteln waren vorhanden Ende 1931: Strassenbahn: 62 Triebwagen, 49 Anhängerwagen, 8 Marktgutwagen, 3 Salzwagen, 2 Kippwagen. 2 Bahnmeistereiwagen, 3 Turmwagen, 1 Schneepflug, 1 Schleifwagen, 1 Güter- wagen u. 2 Triebwagen für Postpaketbeförderung, ferner 15 Personen-Omnibusse u. 1 Per- sonen-Omnibus Ausflugswagen. Beförderte Personen 1927–1931: 12 821 091, 14 602 245, 15 685 599, 15 073 724, 12 502 647. Elektrizitätswerke: Die Gesamtzahl der angeschlossenen Orte einschliesslich der Stadt Darmstadt umfasst 289 Orte mit 330 322 Einwohnern, wovon 273 Gemeinden unmittelbar u. 16 mittelbar beliefert werden. Die Gesamtlänge der vorhandenen Hochspann.-Freileit. beträgt 799 km, die der Hochspann.-Kabel 119 km. Es waren vorhanden: Ende 1927 Ende 1928 Ende 1929 Ende 1930 Ende 1931 TLransfeknatoren 516 545 584 599 620 mit einer Gesamtleist. von kVA 24 412 26 911 29 312 31 618 33 163 Zwischentransformatoren 3%... 34 34 36 40 mit einer Gesamtleist. von kVA 33 534 39 384 40 395 41 035 41 975 StromabnehWhe.. 9 56 812 60 777 65 673 68 787 Zahle 00 57 433 62 067 66 046 70 885 Glühlampen. . . 4 55 066 497 047 544 209 624 770 680 192 Motoren u. Apparate. . .. 119 854 28 262 36 179 54 964 63 675 Gesamtanschlusswert kW . . 45 551 53 411 59725 74 039 82 232 Stromerzeugung 1926–1931: 4 528 337, 830 758, 3 588 378, 6 675 696, 843 743, 319 685 k Wh; Strombezug: 27 557 303, 39 437 494, 39 989 501, 42 623 054, 48 147 826, 45 453 940 k Wh; Strom.- abgabe: 24 556 619, 32 672 401, 35 176 871, 39 851 783, 41 456 610, 39 184 927 kWh. Gaswerke: Ober-Roden (Betrieb am 10./2. 1930 eingestellt): Gasherstellung 1926–1930: 218 420, 179 014, 156 180, 151 979, 12 470 cbm; Bezug an Ferngas 1930 (ab 10./2. 1930)–1931: 115 711, 111 842, 96 335 cbm. Gaswerk Lorsch (Betrieb im Mai 1931 übernommen): Bezug an Ferngas 1931 (ab Mai 1931): 164 505 cbm; Abgabe an Konsumenten: 121 678 cbm. Übernahme seitens der Stadt: Der Stadt Darmstadt steht das Recht zu, nach vorher- gegangener zweijähriger Kündig. vom 1./4. 1942 ab, sowie im Falle der beabsichtigten Auflös. des Unternehmens oder der beabsichtigten Auflös. der Akt.-Ges das gesamte Unter. nehmen als Ganzes (event. unter Ausschluss der Liquid.), also alle Bahnen, Elektrizitätswerke mit allen zugehörigen Anlagen für die Stromversorgung u. allen Konz., Rechten u. Pflichten etc. zu übernehmen. Der Übernahmepreis nach 30 Jahren besteht in der Vergüt. des halben Sachwertes (der Sachwert ist der durch Schätzung von Sachverständigen festgesetzte wirkliche Wert des Unternehmens als wirtschaftl. Ganzes) u. des halben N utzungswertes (der Nutzungs- wert ist der 22¼fache Betrag des verteilbaren Reingewinns nach dem Durchschnitt der letzten drei, der Kündigungsansage vorausgegangenen Jahre). Macht die Stadt von ihrem Kauf. recht zum 1./4. 1942 keinen Gebrauch, so gehen die gesamten Rechtsverhältnisse still- schweigend um 5 Jahre mit der Massgabe weiter, dass die Stadt am Ende jeder 5 jährigen Periode das Recht hat, ihr Übernahmsrecht nach spät. 2 Jahre vorher erfolgter Ansage aus- zuüben. Macht die Stadt erst nach 40 Jahren von dem Rückkaufsrecht Gebrauch, so besteht der Übernahmepreis in der Vergüt. von " des Sachwertes u. des Nutzungs- wertes. Nach 50 Jahren ist als Übernahmspreis nur der ganze reine Sachwert zu vergüten. Konzessionen: Aus den Konz. ist folgendes besonders hervorzuheben: Die staatl. Konz. für die elektr. Strassenbahnen im Stadfbezirk Darmstadt erlöschen mit dem Ablauf des 31./3. 1947. Auf das urspr. festgesetzte Übernahmsrecht hat der Hessische Staat zugunsten der Stadt verzichtet. Die staatl. Konz. für die Nebenbahnen Darmstadt-Eberstadt, Darm- stadt Griesheim u. Darmstadt-Arheiligen laufen mit dem 5./5. 1936 ab, jedoch ist eine bedeutende Verlängerung der Konz. beantragt, die voraussichtlich auch genehmigt werden dürfte. Alsdann kann der Hessische Staat – bei Liquid. des Unternehmens oder Auflös. der Ges. schon vorher – die Bahnen übernehmen gegen Ersatz des zeitigen Bauwertes der Bahnanlagen u. des zeitigen Wertes des Betriebsmaterials, welcher Wert durch Taxatoren eventuell im Rechtswege bestimmt wird; auch kann der Hessische Staat nach 20 Jahren lediglich den Betrieb bis zum Konzessionsablauf übernehmen gegen Zahlung einer Rente, welche der im Durchschnitt der letzten 3 Jahre erzielten Reineinnahme gleichkommt, mind. aber 4½ % des Anlagekapitals der Bahnen betragen soll. Kapital: RM. 4 000 000 in 10 000 Aktien zu RM. 400. Urspr. M. 4 Mill. (Vorkriegs- kapital). Lt. G.-V. v. 30./9. 1922 Erhöh. um M. 6 Mill. in 6000 Akt. zu M. 1000. Bie Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 25./11. 1924 von M. 10 Mill. auf RM. 4 000 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von M. 1000 auf RM. 400. Grossaktionäre: Von dem A.-K. besitzen die Stadt Darmstadt 60 %, die Provin- 25% 1.75 %, der Kreis Dieburg 1 %, die Süddeutsche Eisenbahn-Ges. in Darmstadt 37.25 %. ―=