66 * 3190 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. hatte einen diesbezügl. Antrag der G.-V. v. 23./4. 1929 unterbreitet, ohne aber die Mehrheit der G.-V. hierfür zu finden. Mit den Arbeiten für den Umbau der Bergedorfer Bahnhofs- anlagen, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden, wurde im Herbst 1929 begonnen. Bisher sind die auf den Anteil der Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn am Bahnhofsumbau entfallenden Baukosten vorläufig vom Hamburger Staat zur Verfügung gestellt worden. Statistik 1927–1931 (bohne Hamburger Marschbahn): Beförderte Personen (Eisenbahn): 1 300 000, 1 307 000, 1 126 945, 1 071 298, 854 646; (Kraftwagen): 405 500, 912 400, 1 187 459, 1 177 789, 1 038 415; beförderte Güter: 366 616, 413 500, 406 599, 281 827, 180 964 t. – Ham- burger Marschbahn 1930– 1931: Beförderte Personen: 81 375, 74 101; beförderte Güter: 19 925, 15 484 t. Kapital: RM. 4 500 000 in 900 Vorz.-Akt. (Lit. A Nr. 1–900) u. 3600 St.-Akt. (Lit. B u. B1, Nr. 1–550 u. 551–3600) zu RM. 1000. – Die Vorz.-Aktien geniessen 5 % Vorz.-Div. u. Vorbefriedigung im Falle der Liquid. – Vorkriegskapital: M. 2 150 000. Urspr. M. 1 100 000 in 550 Vorz.-Aktien u. 550 St.-Akt. zu M. 1000. Von den St.-Akt. Lit. B wurden 200 Stück vom Hamburg. Staat übernommen. 1910 Erhöh. um M. 1 050 000 in 350 5 % Vorz.-Aktien u. 700 St.-Akt. Von der Summe übernahm der Hamburgische Staat M. 350 000 St.-Aktien u. erteilte die Konz. zum Bau u. Betrieb der Bahn; preuss. Konz. v. 23./2. 1911. Die G.-V. v. 15./8. 1918 beschloss weitere Erhöh. um M. 2 350 000 in 2350 St.-Akt. Lit. B, übern. von einem Konsort. M. 2 150 000, angeb. den bisher. Vorz.- u. St.-Aktionären (1: 1) zu 130 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 26./6. 1924 in bisher. Höhe von M. 4.5 Mill. auf RM. 4 500 000. Erwerb der Aktien durch den Staat Hamburg: Durch Bekanntm. v. 14./2. 1931 erklärte sich die Finanzdeputation des Staates Hamburg bereit, die Aktien der Bergedorf— Geesthachter Eisenbahn-A.-G. für den Staat zu erwerben. Die Aktionäre erhielten Teil- schuldverschreibungen der Bergedorf–Geesthachter-Eisenbahn-A.-G. u. zwar für jede Vorz.- Aktie im Nennbetrage von RM. 1000 Schuldverschreib. im Nennbetrage von RM. 500 u. für jede St.-Akt. im Nennbetrage von RM. 1000 Schuldverschreib. im Nennbetrage von RM. 375. Ausserdem entfielen auf je eine Vorz.-Akt. 2 Genussscheine u. auf je eine St.-Akt. ein Genussschein. Die Aktionäre, welches dieses Angebot annehmen wollten, hatten ihre Aktien bis zum 30./3. 1931 zu hinterlegen. Die Aktionäre haben von dem Angebot weitest- gehend Gebrauch gemacht. Ende 1931 verfügte die Finanzdeputation als Vertreterin des Hamburger Staates über RM. 897 000 Vorzugs- u. RM. 3 591 000 St.-Akt. = rd. 99.7 % des gesamten Aktienkapitals. Grossaktionär: Der Staat Hamburg. Genussscheine: 5400 Stück; ausgegeben lt. G.-V. v. 24./9. 1931. Die Genussscheine be- rechtigen zur Teilnahme an Auslosungen nach Massgabe folgender Bestimmungen. Wird für ein Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 1931 u. endend mit dem Geschäfts- jahr 1955, auf die bestehenden RM. 900 000 Vorz.-Aktien 5 % u. auf die bestehenden RM. 3 600 000 St.-Akt. 4 % Div. oder auf ein verändertes Grundkap. insgesamt RM. 189 000 Div. ausgeschüttet, so ist ein Viertel des alsdann noch verbleibenden Reingewinns zur Auslos. der Genussscheine mit je RM. 100 zu verwenden. Spitzenbeträge verbleiben für spätere Auslos. Mit Erledigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 1955 erlöschen sämt- liche Rechte aus den Genussscheinen. Die Ges. hat das Recht, die Genussscheine jederzeit zum Rückkauf mit je RM. 30 im Wege der öffentl. Bekanntm. in den Ges.-Blättern auf- zurufen. Den Inhabern der Genussscheine steht keinerlei Einfluss auf die Geschäfts- führung der Ges. zu, insbesondere nicht auf die Entschliessung der Ges., ob u. in welcher Höhe Abschreib. u. Rückstell. stattfinden u. Div. ausgeschüttet werden. Anleihe von 1912: M. 1 250 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. Ende 1931 noch RM. 151 050 (aufgewertet mit 15 %) im Umlauf. Für die am 1. Januar 1932 fällig gewordenen, auf je RM. 150 aufgewerteten Schuldverschreib. ist Zahlungsfrist bezüglich der Hälfte bis zum 1. Juli 1932, wegen des Restes bis zum 1. Juli 1933 derart gewährt, dass auf die einzelnen Stücke an den Zahlungsterminen je die Hälfte zu bezahlen ist. Die gestundeten Beträge sind vom 1. Januar 1932 ab mit jährlich 6 % zu verzinsen; auf die am 1. Juli 1932 erfolgende Zahlung ist ein Aufgeld von RM. 1.50 pro Stück, auf die am 1. Juli 1933 erfolgende Zahlung ist ein Aufgeld von RM. 3 pro Stück zu zahlen. Nach einer Bekanntmach. v. 1./7. 1932 hat die Ges. die Mittel für die Bezahlung der ersten Hälfte bisher weder aus laufenden Mitteln noch im Kreditwege aufbringen u. des- halb den Einlösungsstellen – Deutsche Bank u. Disconto-Gesellschaft, Filiale Hamburg, M. M. Warburg & Co., Hamburg, und Deutsche Bank u. Disconto-Gesellschaft, Depositen- kasse Bergedorf –— bisher nicht zur Verfügung stellen können. Die Ges. ist bemüht, die erforderlichen Mittel im Kreditwege aufzubringen u. steht hierüber mit Geldgebern laufend in Verhandlung. Anleihe von 1907: M. 600 000 in 4 % Teilschuldverschr. der Billwärder Industriebahn. Ende 1931 noch RM. 83 100 (aufgewertet mit 15 %) im Umlauf. Für die Rückzahlung der 4 % Anleihe von 1907 ist inzwischen auf gütlichem Wege Zahlungsfrist bis zum 31./12. 1934 bewilligt worden. 6 % Anleihe von 1931: RM. 1 800 000; Stücke zu RM. 125, 250, 500 u. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Die Anleihe wird, beginnend mit dem Jahre 1932, durch alljährl. im Jan. vorzunehmende Auslos. von 4 % des gesamten Anleihebetrages getilgt. Die Rückzahl. der ausgelosten Schuldverschreib. erfolgt zum Nennbetrag an dem auf die Auslos. folgenden