Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3205 Grossaktionäre: Fast die Hälfte des A.-K. ist im Besitz des Hamburg. Staates. 0 Anleihe v. 1920: M. 25 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. zu M. 1000, aufgewertet auf je 6% RM. 12. Im Umlauf am 31./12. 1931: RM. 1596. Zwecks Barablös. gekündigt zum 1./11. 1926. 69 Anleihe von 1922: M. 100 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1922. Stücke zu * M. 10 000, aufgewertet auf je RM. 0.20. Im Umlauf am 31./12. 1931: RM. 160. Zwecks Bar- ablösung gekündigt zum 1./11. 1926. 0 5½ % 10jähr. Gold-Anleihe vom 1./6. 1928: Doll. 8 000 000; Stücke zu Doll. 500 u. 1000. 90 (Noch im Umlauf am 31./12. 1931 $ 7 310 000). Zs. 1./6. u. 1./12. – Tilg.: Die Anleihe ist 0 sowohl ganz als auch teilweise zu jedem Zinstermin zu 100 % u. lauf. Zinsen kündbar fit u. muss bis spät. 1./6. 1938 zurückgezahlt werden. Der Tilg.-F. wird vom 1./. 1928 ab mit jährl. 84 000 Doll. dotiert, die zum Ankauf von Bonds im Markte nicht über 100 % u. 10 lauf. Zinsen verwandt werden sollen. –— Sicherheit: Die Anleihe stellt eine direkte Schuld . der Ges. dar, ohne dass eine spezielle Deckung gestellt wird; jedoch ist für sie die sogenannte ,„Negative Klausel“ festgesetzt. – Zahlst.: New York: Brown Brothers Harriman & Co., New Vork. – Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen deutschen Steuern in Gold-Dollars –— Die Anleihe wurde in Amerika am 5./6. 1928 zu 92.50 % von Brown Brothers & Co. u. der International Acceptance Bank, Inc., aufgelegt. Kurs in New York Ende 1928–1931: 87.75, 84.50, 78.50, – %. (Bilanzier-Kurs Ende 1931: 69.45 %). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 7./6. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., 1 B-Aktie, 1 C-Aktie = je 1 St., 1 Vorz. Aktie B = 48 900 St. Die Gewinn-Verteilung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen u. nach dem mit dem Staate Hamburg geschlossenen Vertrage vorzunehmen u. zwar wie folgt: Nach Deckung aller Verwalt.-Kosten, Unterhalt. u. Betriebsausgaben einschl. der Ausgaben für Versicher. u. 3 Wohlf.-Zwecke, der Steuern u. Hypothekenschuld u. Schuldverschreib.-Zinsen, sowie nach . Rückstell. der Beträge für Abschreib., Erneuerung u. für aussergewöhnl. Ausgaben im 6* Betriebe u. ferner nach Vornahme der Einlagen in den gesetzmässigen R.-F. u. nach 300 Zahlung der Anteile an Vorst. u. Angestellte wird der Reingewinn der Ges. unter die Aktiengruppen so verteilt, dass der Gewinnanteil auf jede B-Aktie solange um 1 % geringer witst, als derjenige auf eine A-Aktie u. doppelt so gross ist, als derjenige auf eine C-Aktie, bis der auf die B-Aktien entfallende Gewinnanteil auf 5 % des Nennwertes dieser Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Gewinnanteil an die ― A.-Akt., 5 % Gewinnanteil an die B-Akt. u. 2½ % Gewinnanteil an die C-Akt. u. nach 10 Gewährung der satzungsmässigen Anteile an den A.-R. noch verbleibt, ist zu einem Vier- % teile von der Ges. an den Staat abzuführen. Die anderen drei Vierteile werden zunächst 00 zur Erhöhung des Gewinnanteiles aller Aktienarten verwendet, dergestalt, dass A-Akt. u. die B. Akt. je 1 weiteres %, die C-Akt. weitere 1½ % Gewinnanteil erhalten. Von dem alsdann noch verbleibenden Reingewinne erhalten die B-Akt. bis zu 1 weiteren %, die C.Akt. bis zu weiteren 3 % Gewinnanteil, sodass alsdann alle Aktien gleichmässig 7 % Gewinnanteil erhalten. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von Reichs-Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass 10 das dem Staate auf die B-Akt. gewährte letzte 1 % Gewinnanteil u. die dem Staate auf die C.Akt. gewährten letzten 3 % Gewinnanteil zusammen mit der Fahrscheinabgabe nicht mehr als RM. 1 500 000 ausmachen. Die Fahrscheinabgabe wird berechnet mit ½ Reichs-Pfg. für jeden auf Einzelfahrschein beförderten Fahrgast. Die Begrenzung auf RM. 1 500 000 kommt mit dem 1./1. 1943 in Wegfall. Dagegen verbleibt es bei der Anrechnung des siebenten 1 % Gewinnanteil der B-Akt. u. der letzten 3 % Gewinnanteil der C-Akt. auf die Fahrscheinabgabe. Der schliesslich noch verbleibende Reingewinn wird zur gleichmässigen Erhohung der Gewinnanteile der A-, B- u. C.-Akt. verwendet. Der Hamburgische Staat über- nimmt den Aktion. gegenüber die Gewähr für einen jährl. Gewmnanteil von 5 % der A-Akt. .* u. wird etwaige Fehlbeträge der Ges. zur Verteil. an die Aktion. zur Verfügung stellen. In geleicher Weise übernimmt der Staat die Gewähr für die Verzins. u. Tilg. der Schuldverschreib. mit Ausnahme der im Jahre 1928 erfolgten Ausgabe von Schuldverschreibungen in Gesamt- häöhe von US4 $ 8 000 000. Das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zum Hamburgischen * Staate regelt sich durch den Vertrag vom 3./7. 1918, den Nachvertrag vom 7./6. 1923 u. 3 die Verleihungsurkunde vom 3./7. 1918, nach deren Inhalt die zu erhebenden Fahrpreise die Genehmig. des Senats u. der Bürgerschaft bedürfen. Die Fahrpreise sollen so bemessen wwerden, dass eine Verzins. der A-Akt. mit mindestens 6 % und der B-Akt. sowie B-Vorz.- * Akt. mit mindestens 5 % erwartet werden kann. Bilanz am 31. Déz. 1931: Aktiva: Anlagen u. Grundst. (183 664 731): Hochbahn 79 736 955, 36 Strassenbahn 65 381 337, Autobusbetrieb 8 351 617, Alsterschiffahrt 489 386, Hochbahnhaus 2 205 584, Büroausrüst. 390 742, Neubau Hochbahn (noch nicht endgültig abgerechnete 130 Neubauten) 27 109 110; Lagerbestände 3 084 312, Schuldnert) 6 205 467, kurzfristig angelegte i Das Konto Schuldner enthält u. a.: Das auf die Zeit vom 1.1. 1932 bis zum 31.5. 1938 zu verteilende restliche Disagio und Unkosten für die Dollaranleihe RM. 1 917 018; Auzahlungen auf vergebene Arbeiten und Lieferungen, ferner Aufwendungen für Arbeiten der eigenen Abteilungen u. Werkstätten, die bei Beendigung 0 des Bericbtsjahres noch nicht fertiggestellt waren Forderungen an den hamburgischen Staat, insbesondere * zür die Betriebsführung der Walddörferbahn und für sonst. Leistungen; an die Hafen-Dampfschiffahrt A.G. für Anteile an Übergangsfahrkarten; Beitragsvorschüsse an die Strassen- u. Kleinbahn Berufsgenossenschaft * für das Jahr 1932; noch ausstehende Forderungen aus Reklame, Waren- u. Zeitungsverkauf für das letzte Lierteljahr 1931; Sicherstellungen bei Behörden; Sicherheitsleistungen von Unternehmerfirmen in Höhe von RM. 399 333 (ein Gegenposten hierzu befindet sich auf der Passivseite der Bilanz unter Gläubiger); ferner Dienst- und persönliche Vorschüsse an die Angestellten.