222 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 2 P nebst Verwalt.-Gebäude in Kassel-Wilhelmshöhe sowie je ein Betriebsbahnhof in Kassel- Bettenhausen, in Kassel in der Hölländischen Strasse, in Niederzwehren u. in Wolfsanger. Vorhanden sind ferner Grundstücke mit einer Gesamtgrösse von 23 901 qm, davon bebaut 2548 qm. Konzessionen: Konz.-Dauer bis 31./12. 1960. Nach Ablauf der Konzession, am 1./1. 1961, ist die Ges. auf Verlangen der Stadt Kassel verpflichtet, das Bahnunternehmen mit Ausnahme der Fonds, Kassenbestände, Forder. u. Zusicher., schulden- u. lastenfrei an die Stadt unentgeltlich abzutreten, vorbehaltlich der den übrigen Gemeinden zustehen- den Entschädigungsansprüche nach Verhältnis der Bahnlänge ihres Gebietes. Die Er- laubnis zur Strassenbenutz. ist seitens des Bezirksverbandes u. seitens der Gemeinden Kassel, Wehlheiden, Kirchditmold, Rothenditmold u. Bettenhausen ohne Entgelt erteilt worden, dagegen ist die Gesellschaft verpflichtet, die gesamte zum Bahnbetriebe u. zur Beleuchtung der Wagen erforderliche elektrische Kraft ausschliesslich aus dem Elek. tricitätswerk der Stadt Kassel zu entnehmen, zahlt aber in keinem Falle einen höheren Preis als den, welchen die Stadt anderen grösseren Abnehmern bei Stromabgabe zum Kraftbetrieb berechnet. Die zur Bahneinheit gehörigen Grundstücke, welche zum Teil der Ges. leihweise seitens der Gemeinden überlassen worden sind, fallen sämtlich mit Ablauf der Konzession den Gemeinden kostenlos anheim Beteiligung: In der G.-V. v. 14./1.1927 wurde beschlossen, die im Besitz der Stadt Kassel befindl. 890 Akt. der Herkules Bahn A.-G. zu übernehmen u. als Gegenwert 890 neue Aktien der Ges. über je RM. 600 an die Stadt Kassel zu geben. Die Grosse Kasseler Strassenbahn besitzt nunmehr das gesamte A.-K. der Herkules-Bahn (RM. 534 000), mit welcher sie in eine enge Betriebs- u. Tarifgemeinschaft eingetreten ist. 1928 wurden die Kraftwagen-Linien, die die Ges. teils neu eröffnet u. zu einem weiteren Teil von verschiedenen Unternehmern erworben hatte, in einer besonderen Ges., der Kasseler Omnibus-Gesellschaft m. b. H., zusammengefasst, deren sämtliche Geschäftsanteile (Kap. RM. 1 000 000) die Ges. übernahm, Im Zusammenwirken mit der Ges. erwarb die Stadt Kassel im Jahre 1928/29 die Stadtomnibuslinie u. übertrug den hierüber geschlossenen Vertrag auf die Kasseler Omnibus-Gesellschaft m. b. H., von derem Kapital sie einen Ge- schäftsanteil von RM. 600 000 übernahm. Die G. m. b. H. betrieb Ende 1929/30 Linie A: Sandershausen –Harleshausen. Linie B: Friedrichsplatz–Fuldabäder (15./5.–30./9.); Linie C: Friedrichsplatz–Bergshausen–Crumbach; Linie H: Lindenberg- Ortshäuserstr.–Heiligen- rode; Linie I: Rengershausen — Oberzwehren — Niederzwehren — Hauptbahnhof – Kassel— Eisenschmiede –— Ihringshausen –— Schocketal — Simmershausen; Linie K: Rund um den Kaufunger Wald (Kassel–Hann.-Münden –-Witzenhausen — Grossalmerode– Kassel (u. umge- kehrt); Linie N: Friedrichsplatz–Niestetal. Daneben hat sie die Betriebsführung der Linie Kassel-Naumburg-Waldeck übernommen. Die Kasseler Omnibus-Gesellschaft wies fort- gesetzt erhebliche Verluste auf. Trotz einer im Febr- 1930 durchgeführten Betriebsein- schränkung konnte eine Rentabilität des Unternehmens nicht herbeigeführt werden. Die Gesellschafter entschlossen sich zu einer grundlegenden Sanierung u. weiteren Einschränkung, bei der auch der in Konkurrenz zur Strassenbahn, wegen seiner höheren Betriebskosten u. der notwendigen Tarifgleichheit, nicht rentabel zu gestaltende Stadt-Omnibusverkehr zur teilweisen Einstellung kam. Durch Vertrag v. 15./1. 1931 haben die Gesellschafter, rückwirkend ab 1./10. 1930, die Verzins. u. die Tilg. einer Schuld der G. m. b. H. in Höhe von insges. RM. 1 800 000 entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis übernommen. Der auf die grosse Kasseler Strassenbahn entfallende Anteil betrug insges. RM. 880 000 u. ist in 10 Jahren zu tilgen. Statistik: 1912/13–1930/31: Beforderte Personen: 15 097 507, 15 532 910, 16 653 420, 19 691 252. 25 552 000, 28 992 981, 39 943 778, 31 297 606, 16 688 779, 14 101 277, 6 383 430, 8 267 290, 19 016 388, 21 739 092, 22 829 928, 24 095 654, 24 483 071, 20 772 173, 18 920 120. Kapital: RM. 6 000 000 in 5663 St.-Akt. u. 4337 Vorz.-Akt. zu RM. 600. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 7 %; sie nehmen, nachdem die St.-Akt. ebenfalls 7 % Div. erhalten haben, an der Super-Div. teil. Bei der Liquid. haben sie Anspruch auf eine vorzugsweise Befriedigung zu 115 % ihres Nennwertes. – Vorkriegskapital: M. 5 000 000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht 1898 um M. 2 000 000. Lt. G.-V. v. 14./6. 1921 Erhöh. um M. 5 000 000 in Vorz.-Akt. zu M. 1000, angeb. den alten Aktion. im Verh. 1: 1 zu 112 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 17./1. 1925 von M. 10 000 000 auf RM. 6 000 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der St.- u. Vorz.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 600. Die G.-V. V. 14./1. 1927 beschloss, das A.-K. von RM. 6 000 000 auf RM. 6 534 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 890 St.-Akt. über je RM. 600, welche der Stadt Kassel gegen 890 Akt. der Herkules-Bahn über je RM. 600 gegeben wurden. Lt. G.-V. v. 7./5. 1932 Herabsetz. des A.-K. in erleichterter Form von nom. RM. 6 534 000 auf nom. RM. 6 000 000 mit Wirk. v. 30./9. 1931 ab zwecks Vornahme von Sonderabschr. auf Beteil. durch Einzieh. von nom. RM. 133 200 im eigenen Besitz der Ges. befindlichen St.-Akt und nom. RM. 397 800 im eigenen Besitz der Ges. befindlichen Vorz.-Akt sowie nom. RM. 3000 der Ges. unentgeltlich zur Verfüg. zu stellenden St.-Akt. Anleihen: I. 4 % v. 1899. II. 4 % v. 1909. III. 4 % v. 1912. Anl. I–III. Gekündigt zum 2./1. 1924. Zahlst. wie bei Div. Der Restumlauf (am 30./9. 1931 RM. 254 850) wird ab 2./1. 1932 zurückgezahlt.