Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3261 Vorstand: Vors. Stadtrat Dr. Heinrich Altvater; Rostock; Reg.-Baumeister a. D. Georg. Noack, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Oberbürgerm. Dr. Robert Grabow, Stellv. Bankdir. Rich. Schulz, Rostock; Dr. Dietrich Pundt, Dir. Ernst Lüdke, Syndikus Otto Moser, Berlin; Gemeinde- vorst. Hermann Bruss, Graal; Polizeimajor a. D. Albert von Wronski, Ostseebad Müritz. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Rostocker Strassenbahn-Akt.-Ges. in Rostock, Kaiser-Wilhelmstr. 34. Gegründet: 14./10. 1881. Firma bis 9./6. 1903: Mecklenburg. Strassen-Eisenbahn-A.-G. Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Erpacht. u. Verpacht., der Bau, die Ausrüstung u. der Betrieb von Strassen-, Kleinbahnen u. anderen Verkehrsunter- nehmungen, die Erricht. von Zweigniederlass. sowie aller damit in Verbind. stehenden Geschäfte. Der Strassenbahnbetrieb wird im Gebiete der Stadt Rostock geführt; daselbst befinden sich auch die gesamten Bahnanlagen Sowie der Bahnhof u. das Verwaltungsgebäude der Ges. Die Ges., welche urspr. eine Pferdebahn betrieb, hat im Jahre 1904 durch Umwandlung in elektr. Betrieb eine vollkommen neue Anlage geschaffen. Die Strecken- länge der Bahn beträgt 11.5 km. Es sind 30 Motorwagen u. 25 Anhängewagen sowie einige Spezialwagen vorhanden. Zur Verstärkung des Betriebes wurden auf Ver- anlassung der Stadt 1928 2 Autobuslinien eingerichtet. Es wurden dazu 9 Omnibusse mit je 19 Sitzplätzen, später noch 4 Omnibusse mit je 24 Sitzplätzen Fassungsvermögen beschafft. Auf einem der Ges. gehör. Grundst. von 11 869 dm befinden sich 4 Wagenhallen sowie das massive Dienstwwohngebäude. Ausserdem besitzt die Ges. eine Reparaturwerkstätte, bestehend aus Schlosserei, Schmiede, Tischlerei, Lackiererei, Schneiderei u. Magazin mit entsprechenden Masch. sowie Gleichrichteranl. f. Stromverstärk. u. eine Reparaturwerkstätte für den Autobus- betrieb. Die Ges. hat im Nov. 1925 beim Ministerium die Genehmig. zum Betrieb einer Autobuslinie Rostock Warnemünde nachgesucht. Infolge des Einspruchs der Reichsbahn- direktion Schwerin wurde die Genehmig. erst im Sommer 1926 in beschränktem Masse erteilt; die Dauer der Genehmig. wurde bis 31./3. 1929 befristet u. der Fahrplan genau festgelegt. Da der Fahrplan den Bedürfnissen nicht genügte, wurden 1928 vom Ministerium alle ein- schränkenden Bestimmungen aufgehoben, ein unbeschränkter Betrieb genehmigt u. auf Antrag der Gesellschaft die Konzession auf 10 Jahre verlängert. Dem Betriebe der Auto- linie dienen 6 grosse Sechsrad-Büssingwagen, für deren Unterbringung eine heizbare Garage mit Raum für 5 Fahrzeuge auf dem Depot errichtet wurde. Für die 13 Stadt- autobusse ist eine besondere, ebenfalls heizbare Garage vorhanden. Personenbeförderung 1923–1931: 1 435 934, 3 257 280, 6 389 228, 6 340 440, 6 730 774, 6981 266, 8 018 219, 7 926 256, 6 834 900. 3 Vertrag: Zur Zeit der Einführung des elektrischen Betriebes wurde mit der Stadt- verwaltung ein neuer Vertrag geschlossen. Der Vertrag gibt der Ges. das ausschl. Recht, innerhalb der Stadt Rostock und in deren Umgebung einen dem öffentlichen Personenverkehr dienenden elektr. Strassenbahnbetrieb zu unterhalten. Die Konzession wurde vom 1./4. 1904 bis 31./3. 1944 gewährt. Die Stadt hat nach 30 Jahren ein Ankaufs- recht nach ihrer Wahl, entweder zum Buchwert oder zum 25fachen des durchschnittl. Reingewinns der letzten 5 Jahre. Am 21./3. 1923 wurde die Dauer der Konzess. sowie das Ankaufsrecht der Stadt um 10 Jahre, also bis 1954 bzw. 1944, verlängert. Nach Ablauf der Konzess. gehen die in den öffentl. Strassen befindl. Bahnanlagen kostenlos in den Besitz der Stadt über; andernfalls hat die Ges. die betreffenden Anlagen zu entfernen u. den urspr. Zustand wiederherzustellen. Die übrigen Teile der Anlagen, wie Betriebsmittel, Bahnhof usw., kann die Stadt zum Schätzungswert übernehmen. Der Strom ist vom Städt. Elektrizitätswerk zu beziehen, u. zwar Gleichstrom mit 9½ Pfg. u. Drehstrom mit 8 Pfg. Während der Dauer der Konzession ist an die Stadt eine Abgabe von der Betriebseinnahme zu zahlen, u. Zwar für die ersten 10 Jahre 3 %, vom 1 1.–25. Jahre 4 % u. vom 26.–50. Jahre 5 %. Die Höhe der Abgabe wurde 1929 geändert in 2½ % v. 1./1. 1931– 31./12. 1935 u. 3 % ab 1./1. 1936. Durch Schiedsspruch ist bestimmt, dass bis zum Ablauf des Jahres 1930 die Abgabe von der ausgeschütteten Div. berechnet wird. An Beförderungssteuer hat die Ges. 2 % u. ab 1./7. 1929–31./12. 1930 1 % zu zahlen. Kapital: RM. 1 017 000 in 670 Akt. zu RM. 100, 3000 Akt. zu RM. 200 u. 700 Akt. zu RM. 500. – Vorkriegskapital: 670 500. Urspr. A.-K. M. 750 000, seit 1910 M. 670 500 betragend. 1923 erhöht um M. 6 000 000 u. nochmals 1923 um M. 3 500 000. Lt. G.-V. v. 29./11. 1924 Umstell. von M. 10 170 500 auf RM. 1 017 050 (10: 1) durch Umwert. des Akt.-Nennbetrags von bisher M. 500, 1000, 2000 u. 5000 auf RM. 50 bzw. 100 bzw. 200 bzw. 500. Lt, G.-V. v. 18./4 1828 Herabsetz. des A.-K. um RM. 50 durch Einzieh. einer der Ges. unentgeltl. zur Verfüg. gestellten Akt. zu RM. 50. Lt. amtl. Bek. v. 16./10. 1928 ist das A.-K. von RM. 1 017 000 nunmehr eingeteilt in 670 Akt. zu RM. 100, 3000 Akt. zu RM. 200 u. 700 Akt. zu RM. 500. Grossaktionäre: Allgem. Lokalbahn u. Kraftwerke A.-G., Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 25./5. ―