Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 3389 kasse 50 222 888, Schecks u. Wechsel 19 958 370, Schuldner in laufender Rechnung (voll durch Sicherheiten gedeckt) 322 821 374, Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 2864, Mobilien 1, (Forder. aus Giroverbindlichk. 1118 937 913). – Passiva: A.-K. 200 000 000, Rückstell.- u. Vorsichts-Konto 19 000 000, Gläubiger, sämtlich fällig bis zu 7 Tagen 112 587, Akzepte 322 231 100, Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 225 320 (Giro-Verbind- lichk. 1 099 079 543), Reingewinn 4 272 359. Sa. RM. 545 841 366. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Löhne u. Gehälter 359 603, sonst. Unk. sowie Steuern u. soziale Abgaben 688 363, Übertrag auf Rückstell.- u. Vorsichts-K. 19 000 000, Reingewinn 4 272 359. – Kredit: Provis.-K. 21 043 010, Zs.- u. Wechsel-K. 3 277 315. Sa. RM. 24 320 325. Gesamtbezüge des A.-R. u. Vorst. RM. 145 274. Dividende: 1931/32: 8 %. Vorstand: Hubertus von Heydebrand u. d. Lasa, Wilhelm Horn, Julian Leick, Dr. Kurt Neu. Aufsichtsrat: Vors.: Reichsminister a. D. Dr. Bernhard Dernburg, Exz.; Stellv.: Vorst.-Mitgl. der Commerz- u. Privat-Bank A.-G. Friedrich Reinhart, Geh. Reg.-Rat Arthur Norden; sonst. Mitgl.: Geschäftsinhaber der Berliner Handels-Gesellschaft Siegfried Bieber, Vorst.-Mitgl. der Bank für Deutsche Industrie-Obligationen Dr. Wilhelm Bötzkes, Vorst.-Mitgl. der Deutschen Golddiskont-Bank Karl Ehrhardt, Komm.-Rat Vorst.-Mitgl. der Deutschen Banku. Disconto-Ges. Dr. Theodor Frank, Vorst.-Mitgl. der Dresdner Bank Carl Goetz, Ministerialdir. im Reichs- wirtschaftsministerium Johannes Heintze, Mitinh. der Firma Mendelssohn & Co. Gen.-Konsul Dr. Paul Kempner, Staatsfinanzrat in der Preuss. Staatsbank (Seehandlung) Franz Köbner, Vorst.-Mitgl. der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt Moritz Lipp, Vorst.-Mitgl. der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank A.-G. Ernst Schlesinger, Mitgl. des Direktoriums der Preussischen Zentral-Genossenschaftskasse Rudolf Siederslehen, Vorst.-Mitgl. der Reichs-Kredit-Gesellschaft Aktiengesellschaft Siegfried Simmonds. sämtl. in Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Aus dem Geschäftsbericht 1931/32: Da die Bank für ihre Geschäfte auf die Diskont- bereitschaft der Reichsbank angewiesen ist, hat sie in dauernder Verbindung mit der Reichsbank gestanden. Der grösste Teil des Wechselmaterials der Ges. wurde bei der Reichsbank, ein nicht unerheblicher Teil auch im Privatmarkt untergebracht, der die Wechsel der Bank mit Rücksicht auf die dafür haftenden Sicherheiten gern zur Anlage kurzfristiger Gelder benutzte. Die Bank ist in erster Linie eine Bank für Banken. Hhre Zins- und Provisionssätze halten sich demgemäss unter den von Banken ihrerseits den Kreditnehmern berechneten Bedingungen. Sie wurden im Laufe des Geschäftsjahres wiederholt gesenkt. Bei der Bemessung ihrer Bedindungen musste die Bank, die ohne jede Reserve ins Leben getreten ist, der dadurch bedingten Notwendigkeit, entsprechende Reserven zu schaffen, Rechnung tragen, ebenso dem Erfordernis einer mässigen Dividende angesichts der von den Aktionären übernommenen grossen Aktienverpflichtung von 200 Mill. Mar k. Von Verlusten ist die Bank bisher verschont geblieben. Ungedeckte Kredite sind nicht vorhanden. 64, 45 % der Verpflichtungen sind durch Bürgschaften des Reichs und der Länder gedeckt. Um eine Inanspruchnahme der öffentlichen Hand aus einer Garantie zu vermeiden, bestehen für den grössten Teil der so verbürgten Kredite ausserdem privat- wirtschaftliche Sicherheiten. Der nicht öffentlich verbürgte Teil der Kredite ist durch kommerzielle Sicherheiten der üblichen Art gedeckt. Bank für deutsche Industrie-Obligationen in Berlin SW 68, Feilnerstr. 5 a. Gegründet: 30./9. 1924; eingetr. 2./10. 1924. Entwicklung: Die im Industriebelastungsgesetz vom 30./8. 1924 vorgesehene Bank für deutsche Industrie-Oblig. wurde zum Zwecke der praktischen Durchführung der im Dawes-Plan vorgesehenen Belastung der deutschen Industrie gegründet. Das auf Grund des Dawesplanes erlassene I.-B.- G. vom 30./8. 1924 (R.-G.-Bl. II S. 257) sah eine Belastung der deutschen industr. Unternehmer mit der Verzins. u. Tilg. eines Nominal- betrages von GM. 5 Milliarden vor. Jeder der Industriebelast. unterliegende Unternehmer hatte über den auf ihn entfallenden Teil der Belast. eine grundsätzlich unveräusserliche Oblig. auszustellen. Die Bank für deutsche Industrie-Obligationen hatte die mit der Belastung ver- bundenen Geschäfte durchzuführen. Am 17./5. 1930 wurde der Dawesplan aufgehoben, u. die neue Reparationsregelung auf Grund des Young-Planes trat in Kraft. Mit dem Inkraft- treten des Neuen Planes war die Industriebelast. beendet. Somit erloschen vom 17./5. 1930 ab die sämtl. Verpflichtungen der belasteten Unternehmer aus den von ihnen ausgestellten Industrie- Obligationen. Die Vernichtung dieser Obligationen wie auch der auf ihrer Grundlage von der Bank ausgestellten Industriebonds war in Anlage 1I Nr. 2 zum Haager Abkommen vom 20./1. 1930 vorgesehen. Die der Sicherung dieser Oblig. dienende dingliche öffentl. Last ist ebenfalls am 17.5. 1930 erloschen, desgleichen verloren die sonst. Vorrechte der Industriebelastung in Konkurs- Liqu.- u. Zwangsversteigerungs- fällen ihre Wirkung. Das Inkrafttreten des Neuen Planes berührte aber auch die für die Durchführung der Industriebelastung vorgesehenen Organe. Die Amter des Treuhänders u. die der ausländischen Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit der Ingangsetzung des Neuen Planes beendigt. Die Vernichtung der Oblig. u. Bonds erfolgte am 19./5. 1930. Hineichtlich der aus der Aufbringung für die Bank sich ergebenden Aufgaben trat vorerst auch eine grundsätzliche Anderung nicht ein. Das Gesetz vom 15./4. 1930 (RGBl. I S. 141) sah aus-