Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 3391 kann zur Beschaffung weiterer Mittel für diese Zwecke mit Zustimm. der Reichsregierung Schuldverschreib. auf den Inhaber bis zum sechsfachen Betrag ihres Grundkapitals aus- geben. Die Bank für deutsche Industrieobligationen steht unter Aufsicht der Reichsregier. Diese hat zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsrechfe bei der Bank einen Kommissar bestellt. Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wurde am 8./7. 1931 entsprechend der Anregung namhafter Träger der deutschen Wirtschaft folgendes verordnet: „Die Reichs- regierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung in Anlehnung an die Vorschriften des Aufbringungsgesetzes v. 30./8. 1924 (Reichsgesetzblatt II Seite 269) die danach aufbringungs- pflichtigen Unternehmer, deren Betriebsvermögen RM. 5 000 000 übersteigt, anteilig zu ver- pflichten, die Haftung bis zum Gesamtbetrage von RM. 500 Mill. für etwaige Ausfälle aus Kreditgeschäften zu übernehmen, welche die Deutsche Golddiskontbank im Interesse der Aufrechterhaltung des deutschen Auslan dskredits tätigt. Die Reichsregierung erlässt die näheren Vorschriften; sie kann mit der Durchführung treuhänderischer Aufgaben die Bank für deutsche Industrie-Obligationen in Ergänzung der ihr im $§ 7 des Industriebankgesetzes v. 31./3. 1931 (Reichsgesetzblatt I Seite 124) zugewiesenen Aufgaben betrauen.“ Gemäss § 2 der Verordnung zur Durchführ. der Verordnung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie v. 8./7. 1931 (Reichsgesetzblatt I S. 353) tritt die Haftung nur ein für Kreditgeschäfte, die innerhalb zweier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie v. 8./7. 1931 (Reichsgesetz- blatt I S. 351) mit Zustimmung eines zu ernennenden Ausschusses abgeschlossen werden, u. soweit eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ohne Erfolg versucht worden ist oder soweit der genannte Ausschuss die Uneinbringlichkeit der Forderung feststellt. Beteiligungen: Die Bank hat sich bei der Akzeptbank Aktienges. mit RM. 12 000 000 und bei der Diskont-Kompagnie A.-G. mit RM. 4 000 000 beteiligt. In beiden Fällen ist eine 25 % Einzahl. auf die bei der Gründung beider Institute übernommenen Aktien erfolgt. Kapital: RM. 50 000 000 in 5000 Namens-Aktien zu RM. 10 000. Urspr. RM. 10 000 000 in 1000 Nam.-Akt. zu RM. 10 000, eingezahlt mit 75 %. Hiervon haben übern. die Industrie RM. 4 600 000, die Banken RM. 3 000 000, das Handwerk RM. 400 000, Gross- u. Einzelhandel je RM. 1 000 000. Übertragung oder Verpfändung der Aktien nur mit Zustimmung der Ges. zulässig. (Näheres über die Bankengemeinschaft, die an der Übernahme der Aktien beteiligt war, s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1930.) Im Hinblick auf das neue Industriebankgesetz v. 31./3. 1931, das eine Erhöh. des A.-K. der Bank von RM. 10 000 000 auf RM. 50 000 000 vorsieht. beschloss der A.-R. die Einberuf. des letzten Viertels des A.-K. Die Volleinzahl. auf GM. 10 Mill. erfolgte per 24./4. 1931. Zur Erhöh. des A.-K. wurden auf Grund eines Beschlusses der G.-V. v. 24./4. 1931 entsprechend dem Gesetz die Reserven der Bank verwendet, u. zwar der Gesamtbestand des Aufbring.-K. in Höhe von RM. 23 916 568.54 sowie ein Teilbetrag in Höhe von RM. 16 083 431.46 aus dem Ausgleichs- u. Sicherungs-Rückl.-K. Der Rest dieses Kontos in Höhe von RM. 11 416 568.54 wurde dem Reservekonto II zugeführt, das sich damit auf RM. 21 416 568.54 stellte. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3 (bis 1930: Kalenderjahr). Gen.-Vers.: 1932 am 26./7. Gewinn-Verteilung: Dividende wird seit 1931 nicht mehr ausgeschüttet. Soweit der Reingewinn nicht den Rücklagen zugeführt wird, bedarf die Bestimmung über seine Ver- wendung der Genehmigung der Reichsregierung unter Zustimmung des Reichsrats. Bilanz am 31. März 1932: Aktiva: Kasse, Postscheck u. Reichsbankgiroguth. 55 882, Guth. bei Banken 58 310 1101), Beteil. 4 000 000, Wertp. 15 113 025, Inv. 12), Wechsel 19 889 43889, Debit. 5 734 978, landwirtschaftl. Kredite (41 135 589): langfristig 31 624 240. mittelfristig 115 000, kurzfristig 9 396 349: Gewerbekredite (5 521 758): langfristig 4 653 999, mittelfristig 470 550, kurzfristig 397 209; Rückst. an Zs., Tilg. u. Haft.-Zuschl. 9290, Konto für Posten, die der Rechn.-Abgrenz. dienen 203 108, (Bürgschaften 343 500). – Passiva: A.-K. 50 000 000, R.-F. 918 805, Res.-K. IIé) (Bestand 21 416 569 £ Zugang 1931/32 aus Aufbring.-Uml. 45 000 000) 66 416 569, Verbindlichk. bei Banken 23 000 000), Angest.-Unterstütz.-K. 16 597, Kredit.) 1 Die Höhe des Betrages erklärt sich aus der kurz vor Ende des Geschäftsjabres erfolgten Überweisung von RM. 20 000 000 Aufbringungsumlage seitens des Reichs. Im Gegensatz zu den Gepflogenheiten früherer Jahre wurde 1931/32 Wert darauf gelegt, grosse Summen als täglich kündbares Guthaben bei den Banken zu unterhalten, um im Bedarfsfalle jederzeit über die Gelder verfügen zu können. 2) Beim Inventar ergaben sich im Verlauf des Geschäftsjahres Zugänge in Höhe von RM. 276 019. Darin sind im wesentlichen die Kosten der bei der raschen Vergrösserung des personellen u. technisclen Apparates der Bank notwendigen Neuanschaffungen von Büroeinrichtungen. Büromaschinen. Fernsprecbanlagen v. a. m. enthalten. Entsprechend den Gepflogenheiten früherer Jahre wurde der Bestard des Inventarkontos wiederum auf RM. I abgeschrieben. Der Wechselbestand setzt sich in der Hauptsache aus Privatdiskonten zusammen. Im Zusammenhang mit der Finanzierung verschiedener Ausfuhrgeschäfte landwirtschaftlicher Betriebs- organisationen hat die Bank im Laufe des Jahres auch eine Anzahl von Wechseln diskontiert, von denen sie die Summe von RM. 470 316 rediskontiert hat. Dieser Betrag stellt die Gesamtyerbindlichkeit der Bank aus der Begebung von Wechseln dar. Da nach 5 3 des Industriebankges. die Aufbringungsumlage zur Verstörkung der eigenen Mittel der Bank dient, ist die der Bank überwiesene Aufbringungsumlage 1931 in Höhe von insgesamt RM. 45 600 000 nicht, wie früher, einem besonderen Aufbringungskonto gutgeschrieben, sondern unmittelbar auf das Res.-K. II übernommen worden. 6) Von den Bankverbindlichkeiten werden RM. 20 000 000 erst nach einer Reihe von Jahren in Teilbeträgen rückzahlbar. 6) Die Kreditoren enthalten u. a. die der Bank vom Reichskommissar für die Osthilfe zur treuhänderischen Weitergabe an verschiedene Kreditnehmer überwiesenen Beträge. Die entsprechenden Gegenposten hierfür befinden sich unter den Debitoren.