Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 3433 Gebiet durch Erwerb einer Reihe von Gaswerken und Abschluss von Konzessionen ein holländisches Gasversorgungsunternehmen, die Nederlandsche Continental-Gas-Maatschappij, Oosterbeek. — In der Zusammenfassung der Gasversorgung stellte die Gesellschaft 1928 öffentlich das „regionale Prinzip' auf u. wirkte hier bahnbrechend. Sie schuf eine Reihe von Unternehmungen unter mehr oder weniger grösserer Beteiligung der öffentlichen Körperschaften. So die Gasfernversorgung Goldene Aue-Eichsfeld G. m. b. H. in Nord- hausen (1928) für den westlichen Teil der Provinz Sachsen, die Gasfernversorgung Saale G. m. b. H. in Halle a. S. (1928) für den südlichen u. östlichen Teil der Provinz Sachsen u. die Gasversorgung Magdeburg-Anhalt A.-G. in Magdeburg (1929), welche die Einrichtung u. den Betrieb eines einheitlichen Verteilungsnetzes in dem noördlichen Teil der Provinz Sachsen u. dem Freistaat Anhalt durchführen soll. In gleicher Weise wurde die Gas- versorgung in dem Gebiet von Hagen-Eckesey umgestaltet (1930), das eigene Gaswerk in Hagen-Eckesey stillgelegt u. gemeinsam mit den Städten Hagen u. Haspe das Gas über die Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen A.-G. in Dortmund von den west- fälischen Kokereien bezogen. – Zur Durchführung eigener regionaler Gaserzeugungs- stätten erwarb die Gesellschaft 1927 die Mehrheit der Kuxen der Zeche Westfalen u. begründete die Grossgaserei Mitteldeutschland A.-G. in Magdeburg in dem neuen In- dustriegelände an der Kreuzung des Mittellandkanals mit der Elbe. Dieses Werk ist am 1. November 1930 dem Betrieb übergeben und bildet den Stützpunkt für die Belieferung zahlreicher Städte u. privater Verteilungsunternehmungen. Auch die Stadt Magdeburg bezieht von diesem Werk ihren Gasbedarf unter Aufgabe der Eigenerzeugung. Diese Gründung ist Anlass zu weiteren Unternehmungen im neuen Industriegebiet Magdeburg-Rothensee geworden, so des Mitteldeutschen Kraftwerk Magdeburg A.-G. in Magdeburg u. der Mittel- landkanal-Hafen-Ges. A.-G. in Magdeburg. In der zeitgemässen Umgestaltung u. dem Ausbau ihrer Unternehmungen unter Verlängerung der bestehenden Konzessionsverträge fuhr die Ges. fort. Sie begründete 1929 die Caswerk Luckenwalde A.-G. unter Einbringung ihres Gaswerks in Luckenwalde mit der Stadt Luckenwalde. Im Kreise Teltow wurden 1929 die Teltower Kreiswerke G. m. b. H. gemeinsam mit dem Kreis Teltow zur einheitlichen Durchführung der Gas- u. Elektrizitätsversorgung im Kreisgebiet begründet. Mit der Stadt Lehrte wurde 1929 die Gasversorgung Lehrte G. m. b. H. in Lehrte mit einem 40 jährigen Vertrag über die Gasversorgung begründet. Im Jahre 1930 wurde ebenfalls die erste grosse Gasfernleitung unter hohem Druck von Magdeburg nach Leipzig (120 km), die von der Ges. erbaut war, in Betrieb genommen. Seitdem setzt die Ges. die Erweiterung u. die Abrundung ihrer Gasversorgungsgebiete unter Beachtung des regionalen Standpunktes planmässig fort. In den Verhältnissen bei den Gasanstalten in Warschau, die am 20./12. 1919 unter Zwangs- verwalt. der Stadt Warschau kamen, ist im Jahre 1929 eine gewisse Klärung erfolgt. Am 1./8.1929 erging in Genf das Urteil des deutsch-polnischen gemischten Schiedsgerichtes auf die von der Ges. am 23./3. 1925 eingereichte Klage über die Unzulässigkeit der Liquidation deutschen Eigentums in Kongress-Polen. Das Schiedsgericht klärte die Frage dahin, dass die Liqu. in Polen zulässig wäre, jedoch unter §$ 297h des Versailler Vertrages fiele. Nach dieser Bestimmung würde der Ges. eine volle Entschädigung des Warschauer Besitzes u. der der Ges. entzogenen Jahresgewinne zugestanden haben. Eine neue Situation ergab sich aber sodann durch die Paraphierung des sogenannten deutsch-polnischen Liqu.-Abkommens vom 31./10. 1929, wonach Deutschland dem polnischen Staat gegenüber auf die Ansprüche seiner Staatsangehörigen verzichtet. Durch das deutsch-polnische Liqu.-Abkommen ergab sich die Tatsache, dass das Deutsche Reich die Ges. für ihren polnischen Besitz u. ihre Ansprüche zu entschädigen hat. Da Polen das deutsch-polnische Abkommen erst am 21./4. 1931 ratifi- ziert hat. so konnte die Ges. die ihr zustehenden Ansprüche an den Reichsfiskus, die nach dem Reichsgesetz vom 18./3. 1930 in 6 % Schuldbuchforder. des Reiches zu leisten sind, nunmehr verfolgen. Gemäss Entscheid- der Spruchabteil. des Polenschädenkommissars wurden der Ges. im Dez. 1931 RM. 52 500 000 zugesprochen (Wert des enteigneten Besitzes RM. 63.5 Mill.). Zu diesem Betrage kamen 6 % Zs. ab 15./4. 1930. Diese Zs. waren bereits in Höhe von RM. 4 725 000 fällig. Nach eingehender Prüfung u. Abwäg. aller in Betracht kommenden Momente hat die Ges. auf die Revisionsmöglichkeit des Spruches verzichtet. Derselbe wurde damit am 30./12. 1931 rechtskräftig. Die der Ges. zukommenden Beträge sind Ende 1931 ausbezahlt u. in der Bilanz per 31./12. 1931 verrechnet worden. Auf dem Gebiete der Gasversorgung begründete die Ges. i. J. 1930 die Gasfernversorgung Anhalt u. fügte diese Unternehmung neu dem Kreis der eigenen Betriebe ein. Die Gas- versorgung des engeren mitteldeutschen Gebietes wird in Zukunft in der Weise geführt werden, dass als Grosslieferant die Gasversorgung Magdeburg-Anhalt A.-G. (Gamanag), gestützt auf die Produktionsstätte der Grossgaserei Mitteldeutschland A.-G., die Betriebe: Gasanstalt Dessau für das Stadtgebiet Dessau mit Vororten u. Gasfernversorgung Anhalt für das Gebiet des Freistaates Anhalt mit angrenzenden preussischen Gebietsteilen, be- liefert u. die beiden letzteren der Ges. allein gehörigen Unternehmungen das Verteilungs- geschäft handhaben. – Bei der Überlandzentrale Anhalt in Dessau, dem bedeutendsten Elektrizitätsverteilungsunternehmen der Ges., ist 1931 ein neuer 40jähriger Stromliefer.- Vertrag mit der Gas- u. Stromversorgung Mittelsachsen A.-G. abgeschlossen worden in Verlänger. des bisher mit der Vorgängerin von Mittelsachsen, der Thüringer Gas-Ges., geschlossenen u. jetzt ablaufenden Vertrages. — In dem Bestand der der Ges. gehörigen Gasanstalten ist 1931 insofern eine Veränder. eingetreten, als das Gaswerk Nienburg a. S.