3490 Banken und andere Geld-Institute. (a) Anleihen u. verzinsl. Schatzanweisungen des Reichs u. der Länder 56 720, b) sonst. bei der Reichsbank u. anderen Zentralnotenbanken beleihbare Wertp. 12 620, c) sonst. börsen- gängige Wertp. 34, d) RM. 1 160 eigene Akt. 1104), Kredite an Landwirtschaft 2 909 750 0, Schuldner 2 343 945, (von der Gesamtsumme sind gedeckt: a) durch börsengängige Wertp. 98 251, b) durch sonst. Sicherheiten 1 367 088), langfrist. Ausleih. gegen hyp. Sicherheiten 147 500, (Bürgschaftsschuldner 406 729), Grundst. 205 000, Inv. I. – Passiva: St.-Akt. 1 998 000, Vorz.-Akt. 2000, R.-F. 150 000, Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirt- schaftliche Zentralbank) 2 909 750 (davon mittelfristig 499 650), Gläubiger 1 812 519, (a) inner- halb 7 Tagen fällig 645 905, b) bis zu 3 Monaten fällig 540 476, c) nach 3 Monaten fällig 626 137), nicht erhob. Div. 63, (Bürgschaftsverpflicht. 406 729), Gewinn 11 674. Sa. RM. 6 884 006. Der Posten „Kredite an Landwirtschaft' und die gleichhohen Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt verminderten sich im Berichtsj. von RM. 3 823 078 um RM. 913 328 auf RM. 2 909 750. Rückgängen von RM. 1 570 000 standen Neuausleihungen, fast ausschliesslich während der ersten Hälfte des Berichtsjahres, im Betrage von rd. RM. 660 000 gegenüber. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk., Steuern usw. 230 964, Rückstell. 107 000, Gewinn 11 674. – Kredit: Gewinnyortrag 1930/31 10 542, Einnahmen aus Zs., Provis. usw. 339 096. Sa. RM. 349 638. Gesamtbezüge des Vorstandes u. A.-R. RM. 36 790. Dividenden: 1924/25–1931/32: St.-Akt. 0, 0, 3, 5, 5, 5, 0, 0 %; Vorz.-Akt. 0, 0, 3, 3, 3, „ 0, 0 %. Vorstand: Bank-Dir. Paul Albert, Bank-Dir. Karl Koch, Stellv.: Bank-Dir. Heinz Schmid. Prokuristen: K. Dietze, O. Quenzer. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Rudolf Siedersleben, Dir.-Mitgl. d. Preuss. Zentralgenossenschafts- kasse, Berlin; Stellv. Geh. Justizrat Max Klingenbiel, Marburg a. L.; Bank-Dir. Herbert Kresse, Berlin, von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftl. Zentralbank), Dir. Dr. Johs. Loest, Dir.-Mitgl. d. Preuss. Zentralgenossenschaftskasse, Berlin. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Preuss. Zentralgenossenschaftskasse. Aus dem Geschäftsbericht für 1931/32: Im Hinblick auf die Zuspitzung der wirtschaftl. Lage, insbes. in der Landwirtschaft, waren wir auch 1931/32 in erster Linie bestrebt, unsere flüssigen Mittel zu stärken, soweit dies ohne Härten gegenüber den Kreditnehmern möglich war. Trotz der krisenhaften Entwicklung in weiten Teilen des Bankwesens gelang es uns, während des Berichtsjahres und ebenso seitdem die Liquidität fortlaufend zu steigern. Am Bilanztage waren durch flüssige Mittel erster Ordnung die innerhalb 7 Tagen fälligen Ein- lagen mit 187 % und sämtliche innerhalb drei Monaten fälligen Einlagen mit 102 % gedeckt. Neu auftretenden Kreditbedarf unserer Kundschaft haben wir befriedigt, soweit es unter den gegebenen Verhältnissen wirtschaftlich vertretbar war. – ? – – – 2 Deutsche Raiffeisenbank A.-G. in Liquidation in Berlin W9, Kothener Str. 39/43. Lt. Mitt. der Verwaltung in der G.-V. v. 13./3. 1929 hätten die durch nichtgenossen- schaftliche Geschäfte seinerzeit entstandenen Verluste der Deutschen Raiffeisenbank 1926 zum Konkurs der Bank geführt, wenn nicht die Preussenkasse einen Überbrückungskredit von RM. 40 000 000 bis 1938 gegeben u. die Genossenschaften hierfür die Bürgschaften übernommen hätten. Die G.-V. v. 13./3. 1929 genehmigte nunmehr einen Liquidations- Vertrag mit der Preussischen Zentral-Genossenschafts-Kasse in Berlin, dessen Inhalt in der Hauptsache folgender ist: 1. Ab 1./4. 1929 beschränkt die Zentrale der Deutschen Raiffeisenbank ihre Tätigkeit lediglich auf Ab wicklungsgeschäfte. 2. Von diesem Zeit- punkt ab verkehren die Filialen der Deutschen Raiffeisenbank direkt mit der Preussenkasse. Sie werden baldmöglichst zu selbständigen Verbandskassen um- gewandelt oder mit anderen bereits bestehenden Verbandskassen zusammengeschlossen. 3. Die Filialen (Verbandskassen) arbeiten mit den Genossenschaften wie bisher. 4. Sobald die Filialen auf die Verbandskassen überführt sind, wird später die formelle Liquidation der Deutschen Raiffeisenbank beschlossen. 5. Von dem Verlust der Deutschen Raiffeisen- bank von rd. RM. 60 000 000 trägt die Deutsche Raiffeisenorganisation RM. 20 000 000 durch Abschreib. des Aktienkapitals u. Hergabe eines Teiles der Reserven. Während Raiffeisen eine feste Summe leistet, übernimmt die Preussenkasse das gesamte übrige Verlustrisiko. 6. Um Härten bei einzelnen Aktionärgenossenschaften zu vermeiden, wird der Rest der Reserven sowie der Gewinn von 1928 in Höhe von zusammen RM. 2 176 000 auf die Ver- bände verteilt. 7. Die Bürgschaften werden mit Vertragsabschluss bedingungslos den Genossenschaften zurückgegeben. 8. Die Verbandskassen verpflichten sich zum ausschliess- lichen Geldverkehr mit der Preussenkasse, die Genossenschaften zum ausschliesslichen Geld- verkehr mit der Verbandskasse, beide bis Ende 1933. 9. Ein Rücktrittsrecht bis zum 1./4. 1929 kann von der Preussenkasse ausgeübt werden, wenn zwischen der Reichsregierung, der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt u. ihr eine Verständig. über die finanzielle Mit- wirkung für die Durchführ. dieses Vertrages nicht zustande kommt. Ausserdem hat sich die Preussenkasse ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, dass die Auflösung der Deutschen Raiffeisenbank späterhin nicht ordnungsmässig erfolgt oder der Aufsichtsrat sich weigern sollte, bei der Benennung der Liquidatoren die Wünsche der Preussenkasse zu berücksichtigen. Die gleiche G.-V. genehmigte Abtrennungsverträge. Es handelt sich hierbei darum, dass von den 14 über das ganze Reich verteilten Filialen der Raiffeisenhank eine Anzahl