Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. 3711 7 steht der Ges. das Recht zu, ohne dass aus dieser Anführ. einzelner Befugnisse eine Beschränk. der allgem. Berechtig. hergeleitet werden könnte: die ihr gehörigen u. etwa noch von ihr zu er- werbenden Gebiete zu erforschen, Wege, Eisenbahnen, Telegraphen u. andere Verkehrsmittel für den eigenen od. den öffentl. Gebrauch selbst od. durch andere herzustellen u. zu betreiben, Ansiedelungen zu gründen u. für nützlich. erachtete Bauten u. Anlagen jeder Art auszuführen, Landwirtschaft, Bergbau sowie überhaupt gewerbl. Unternehm. zu betreiben, ihr gehörendes Grundeigentum u. ihr zustehende Berechtigungen zu veräussern oder zu verpachten u. Grundeigentum u. Berechtigungen in fremdem Besitz zu pachten. Die Bergwerksrechte der Ges. beruhen ursprüngl. auf der der South West Africa Company Limited London, von der Deutschen Reichsregierung erteilten Konz. v. 12./9. 1892, durch die jener Firma zugleich anch umfassende Landrechte erteilt worden sind. Im Gegensatz zu der ungewissen Lage der Ges. während des Krieges u. während der Berichtszeit nach dem Kriege steht die Ges. heute wieder auf einem festen Rechtsboden, nhachdem der Administrator des Südwestafrikan. Protektorats in seiner Proklamation vom 17./11. 1920 folgende Rechte der Ges. endgültig zuerkannt hat: 1. das Eigentum an allen ihren im Betrieb befindl. Minen, 2. ihre Landrechte in dem 1000 englische Quadratmeilen- Gebiet, sowie in einer Zone von je 10 km Breite zu beiden Seiten der Eisenbahn, in dem früheren Gebiet der South West Africa Company, 3. das alleinige Recht zu Schürfungen in dem vorgenannten 1000 englische Quadratmeilen-Gebiet auf die Dauer von 3 Jahren, welches inzwischen verlängert worden ist. Wesentl. Rechte sind der Ges. damit in bezug auf den Bergbau nicht genommen worden. Was die Eisenbahn anbelangt, so ist zu be- merken, dass die Südwestafrikanische Protektoratsregierung den Kauf- u. Pachtvertrag, soweit er sich auf die Pacht bezieht, die noch bis zum Jahre 1940 läuft, nicht anerkannt hat. Bergbau: Zum Zwecke schnellerer Aufschliessung des Bergwerksgebiets der Ges. wurde mit einer von deutschen u. englischen Firmen gebildeten Studien-Ges., dem Otavi- Exploring Syndicate Limited, Bondon, ein Abkommen getroffen, durch welches diesem Syndikat ein Konzessionsgebiet von 1000 engl. Quadratmeilen mit Ausnahme von Tsumeb, Guchab, Asis u. Gross-Otavi nebst entsprechend grossem Geländekomplex zur bergmännischen Ausbeutung auf die Dauer von zehn Jahren mit einem Gewinnanteil der Otavi-Ges. von 35 % überlassen wurde. Ausserdem ist die Ges. mit 11 % an dem Kap. von £ 63 000 beteiligt. 1927/28 wurden in Tsumeb die Untersuchungsarbeiten auf der 13. (370 m) bis 16. (460 m) Sohle mit befriedigendem Ergebnis zum Abschluss gebracht. Der Abbau von Erzen erstreckt sich nunmehr auf Tiefen bis zu 460 m. Bei den in den unteren Sohlen fest- gestellten Erzen herrscht der sulfidische Charakter vor, jedoch werden auch noch oxydische Erze angetroffen. Die Förder. von Vanadinerzen wird mit befriedigendem Ergebnis fort- gesetzt, ebenso die Förderung von Kupfererzen in Guchab im Otavital. In Tsumeb besteht eine Siedlung für Weisse. Die Förderung betrug 1923/24–1931/32: 123 000, 114 000, 111 700, 124 700, 158 000, 161 000, 184 000, 215 000, 103 500 t Erz. Verschifft wurden insges. 45 200, 42 800, 41 800, 41 400, 43 000, 47 000, 53 000, 43 000, 32 700 t. – Beschäftigt werden z. Zt. in allen Betrieben etwa 300 Weisse u. 2400 Eingeborene. Hütte: Zur Erweiterung des Hüttenbetriebes wurde 1924/25 einer der alten Schachtöfen vergrössert u. ein dritter Hochofen dem Betrieb übergeben. An Neuanschaff. ist erwähnens- wert in 1924/25 die Aufstell. einer Cottrell-Gasreinigungsanl. für die Gewinn. des wertvollen Flugstaubes aus den Gichtgasen; in 1926/27 der Ersatz des dritten Schachtofens durch einen von erheblich grösserem Querschnitt, Aufstell. eines kleineren Rundofens u. eines Saigerofens, Ausbau der Sinteranlage, Verdoppel. der elektr. Reinig.-Anlagen für Gichtgase. –— Der Schmelzbetrieb in den grossen Schachtöfen ist im Nov. 1931 stillgelegt worden. Zur Zeit (Mitte 1932) arbeitet nur ein kleiner Rundofen, um den im Hüttenbetrieb ausgefallenen Flugstaub auf Konzentrate u. auf Blei zu verarbeiten. –— Die Hüttenproduktion betrug 1923/24–1931/32: Kupferstein: 5967, 5393, 6289, 7671, 11 408, 14 727, 13 356, 15 036, 8322 t; Werkblei: 622, 813, 1619, 1682, 3535, 5004, 2802, 3661, 2641 t. Beteiligungen (s. a. die Erläuterungen zur Bilanz): Die zur Erzeug. von Ferrovanadium aus Vanadinerzen in Gemeinschaft mit den Vereinigten Aluminium-Werken gebaute Ferrovanadinfabrik in Lautawerk i. d. Lausitz ist im April 1924 in Betrieb genommen worden. Ausserdem hat sich die Ges. gleichfalls in Gemeinschaft mit den Veremigten Aluminjum- Werken an der Ausbeutung von Bauxitgruben beteiligt. Die Ges. ist ferner beteiligt an dem Otavi Exploring Syndikat (s. auch unter Bergbau), an dem Arghana Syndikat u. an der Bauxit Trust A.-G. in Zürich. Verbände: Die Ges. gehört der Internationalen Vanadiumkonvention als Mitgl. an. Eisenbahn: Die Bahn Swakopmund-Tsumeb hat die Stationen Swakopmund, Usakos. Onguati, Omaruru, Kalkfeld, Otjiwarongo, Okaputa, Otawi, Khorab u. Tsumeb u. ausserdem 18 Halte-u. Überholungsstellen. Länge der Bahn 566 km, ausserdem die Zweiglinie Onguati-Karibib (14 km). Die Bahn ist durchgängig eingleisig mit einer Spurweite von 0.6 m ausgeführt u. mit einem starken, ganz eisernen Oberbau versehen. Im Sept. 1903 wurde mit dem Bau von Swakopmund aus begonnen; die Eröffnung erfolgte am 12./11. 1906 u. der Betrieb wurde am 16./12. 1906 durch die Otavi-Ges. von der Generalunternehmung übernommen. Im Okt. 1909 kamen Verhandlungen zum Abschluss, wonach das Reich die Eisenbahn zum 1./4. 1910 gegen Zahlung eines Kaufpreises von M. 22 000 000 übernahm u. der Ges. den Betrieb der Bahn von diesem Zeitpunkt an zunächst bis 1920 mit dem Optionsrecht auf Verlängerung von 5 zu 5 Jahren bis 1940 verpachtete. Mit der Kapitulation von Khorab