Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 4011 (15.50). – In Frankfurt a. M. Ende 1925–1930: RM. 8.95, 13.71, 12.12, 15.25, 15, 15.25, 1931 (30./6.): RM. —. Et. Bekanntm. v. Juni 1928 ist die Ges. bereit die Kohlenwertanleihe bereits vorzeitig mit nachfolgenden Beträgen einzulösen. Die über 1 Tonne Kohle lautenden Stücke werden den einschliessl. der noch nicht fälligen Zinsscheine mit RM. 16.50 u. die auf RM. 17.50 ab- gestempelten Stücke einschliessl. der noch nicht fälligen Zinsscheine mit RM. 16.20 eingelöst, die übrigen Stückelungen mit den entsprechenden Beträgen. Zinsschein-Einlösung: Nr. 16 mit RM. 0.44 für RM. 17.50 und mit RM. 0.50 für eine Tonne Kohle. – Nr. 17 mit RM. 0.44 für RM. 17.50 und mit RM. 0.47 für 1 Tonne Kohle 6 % Anleihe von 1928: Schweiz. Fr. 50 000 000; Stücke: 50 000 zu Fr. 1000. — Zs. 31./5. u, 30./11. – Tilg.: Die Anleihe muss bis spät. 31./5. 1953 vollständig zurückbezahlt sein. Zum Zwecke der teilweisen Tilg. der Anleihe ist die Ges. verpflichtet, einen Tilg.- Fonds zu bilden, in welchen am 30./4. 1929 u. sodann bis 30./4. 1936 einschliessl. jährlich 1 % u. von da ab bis 30./4. 1952 einschliessl. jährl. 2 % des Anleihebetrages einzulegen sind u. woraus Anleihestücke zu höchstens pari (schweiz. Usance) zuzügl. lauf. Zinsen am freien Markt zurückgekauft werden sollen. Wenn u. soweit solche Käufe nicht möglich sind, werden Teilschuldverschreib. in einem dem Guthaben des Tilg.-F. entsprechenden Betrag durch jährl. Auslos. im April (zuerst April 1929) zum 31./5. zurückbezahlt. Vom 31./5. 1936 ab ist verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist auf einen Coupontermin (frühest. am 31./5. 1936) zulässig. – Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch eine I. Fein- goldhypothek im Gegenwert von GM. 45 000 000 (GM. 1 – 790 kg Feingold) auf die ge- samten bestehenden u. künftig hinzukommenden Werkanlagen der Ges. samt Grund u. Boden, Leitungsnetzen u. sämtl. Zubehör. Die Ges. hat sich verpflichtet, die noch an erster Stelle rangierende RM. 2 100 000 Aufwert.-Hyp. für die Teilschuldverschreib. aus der Anleihe I (Murgwerk) u. ca. RM. 7 500 000 Sicherheitshyp. für die Kohlenwertanleihe ab- zulösen. Die Aufw.-Hyp. soll nach Anrufung der Spruchstelle u. nach Einhalt. der gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten gelöscht u. die Kohlenwertanleihe auf den erstmöglichen Termin d. h. auf den 1./8. 1933 zur Rückzahl. gekündigt werden. Bis zum Zeitpunkt, wo die Lösch. der Aufwert.-Hyp. u. der Sicherheitshyp. erfolgt sein wird, wird die Schweiz. Kreditanstalt als Treuhänder vom Erlös der 6 % Anleihe von 1928 einen dem Gegenwert der noch umlaufenden Teilschuldverschreib. der Murgwerkanleihe u. der Kohlenwert- anleihe entsprechender Betrag in schweiz. Fr. zu treuen Händen nehmen. Die Ges. ver- pflichtet sich, solange Oblig. der Anleihe von 1928 ausstehen, dafür zu sorgen, dass ihre Oblig.-Schulden u. Kredite das Doppelte des jeweils einbezahlten Aktienkapitals nicht übersteigen. –— Treuhänder: Schweiz. Kreditanstalt in Zürich. – Zahlstellen: in der Schweiz: Schweiz. Kreditanstalt, Schweiz. Bankverein, Union Financiere de Geneève Basler Handelsbank, Schweiz. Bankgesellschaft, Kantonalbank von Bern, Eidgenössische Bank A.-G., Aktiengesellschaft Leu & Co., Schweizer. Volksbank, Comptoir d'Escomte de Geneève; in Amsterdam: De Twentsche Bank, Amsterdamsche Bank, Lippmann, Rosenthal & Co., Internationale Bank te Amsterdam, Effecten Maatschappij „Amsterdam', in Rotterdam u. in s Gravenhage: R. Mees & Zoonen, De Twentsche Bank, Amsterdamsche Bank. –— Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen deutschen Steuern nach Wahl des Titel-Inhabers in der Schweiz in schweiz. Frs. oder in Holland in holländ. Gulden zum festen Kurs von 48 Cents für den Schweizerfranken. Die schweizerische Couponsteuer in der derzeitigen Höhe von 2 % ist durch Pauschalzahlung abgelöst. – Von der Anleihe wurden in der Schweiz 25 000 000 schweiz. Fr. am 30./5. 1928 zu 96.50 %, in Holland 10 000 000 schweiz. Fr. am 30./5. 1928 zu 92.50 % niederländ. Usance aufgelegt, während restliche 15 000 000 schweiz. Fr. anderweitig mit Sperre fest placiert wurden. Kurs Ende 1928–1931: In Amsterdam; 94.75, 86, 78.50, 34 %; in Zürich 98.10, 90.50, 81, – %. 6 % I. Hyp.-Anleihe von 1930: Schweiz. Fr. 12 000 000: Stücke: 12 000 zu Fr. 1000. 28. 31./5. u. 30./11. – Tilg.: Die Anleihe muss bis spät. 31./5. 1955 vollständig zurück- bezahlt sein. Zum Zwecke der teilweisen Tilg. der Anleihe ist die Ges. verpflichtet, einen Tilg.-F. zu bilden, in welchen am 30./4. 1931 u. sodann bis 30./4. 1938 einschliessl. jährl. 1 % u. von da ab bis 30./4. 1954 einschl. jährl. 2 % des Anleihebetrages einzulegen sind u. woraus Anleihestücke zu höchstens pari (schweiz. Usance) zuzügl. lauf. Zinsen am freien Markt zurückgekauft werden sollen. Wenn u. soweit solche Käufe nicht möglich sind, werden Teilschuldverschreib. in einem dem Guthaben des Tilg.-F. entsprechenden Betrag durch jährl. Auslos. im April (zuerst April 1931) zum 31./5. zu pari mit lauf. Zinsen zu- rückbezahlt. Vom 31./5. 1938 ab ist versärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6monat. Frist auf einen Coupontermin (frühestens am 31./5. 1938) zulässig. – Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch eine 1. Feingoldhypothek im Gegenwert von GM. 10 000 000 (GM. 1 = 79o Kg Feingold) im gleich. Range mit der zugunsten der 6 % Anleihe von 1928 errichteten Sicherungshypothek im Gegenwert von GM. 45 000 000 auf die gesamten bestehenden u. künftig hinzukommenden Werkanlagen der Ges. samt Grund u. Boden, Leitungsnetzen u. sümtl. Zubehör. Eine weitere hypothek. Belastung der Anlagen im gleichen Range kann nicht mehr stattfinden. Die Ges. verpflichtet sich, solange Obligat. der Anleihe von 1930 ausstehen, dafür zu sorgen, dass ihre Oblig.-Schulden u. Kredite das Doppelte des jeweils voll einbezahlten A.-K. nicht übersteigen. – Treuhänder: Schweiz. Kreditanstalt in Zürich. Zahlstellen: in der Schweiz: Schweiz. Kreditanstalt, Schweizer. Bankverein, Union inanciere de Genève, Basler Handelsbank, Schweizer. Bankgesellschaft, Kantonalbank von * „