Industrie der Steine und Erden. 4053 aus auf folg. Ges.: Scheidhauer & Giessing A.-G., Bonn a. Rh. (1932 durch Fusion über- nommen), Stellawerk A.-G. vorm. Wilisch & Co., Berlin (1932 übernommen), Vereinigte Chamottefabriken vorm. C. Kulmiz G. m. b. H., Saarau, Oberschles. Chamottefabrik, früher Arbeitsstätte Didier A.-G., Gleiwitz (1932 übernommen), Thonwerk Biebrich, Ofenbau-G. m. b. H., wiesbaden-Biebrich (1932 übernommen), Gebr. Kaempfe G. m. b. H. Eisenberg, M. Knoch & Comp. G. m. b. H., Lauban, „Adolfshütte“ Kaolin- u. Chamottewerke A.-G., Crosta-Lomske, Zaklady Ceramiczne „Stellaé Spolka Akcyjna, Chbrzanow, Kaolin- u. Chamottewerke Wei- denau G. m. b. H., Weidenau, Chamottefabrik Thonberg A.-G., Thonberg, (1932 übernommen) Aktienges. Möncheberger Gewerkschaft Kassel, Graf Sauerma'sche Chamotte- u. Tonwaren- fabrik G. m. b. H., Ruppersdorf, Schlesische Chamotte- u. Tonwerke G. m. b. H. in Liqu., Gäbersdorf, Hinselmann Koksofenbaugesellschaft m. b. H., Essen, „Kogag“ Koksofenbau- u. Gasverwertung A.-G., Essen, Dessauer Vertikal-Ofen-Gesellschaft m. b. H., Berlin. – Daneben bestanden ult. 1931 noch eine Reihe kleinerer Ges., die eine eigene Bedeutung nicht haben u. zum Teil inzwischen aufgelöst sind. Die Ges. arbeiteten bisher selbständig u. unterstanden nur einer durch die Zentral- verwaltung ausgeübten Oberaufsicht. An einige dieser Ges. hat die Ges. erhebliche Forder., da Didier ihnen die Mittel zur Führung des Betriebes zur Verfüg. stellte. Anderen Ges., insbes. den Vereinigten Chamotte-Fabriken vorm. C. Kulmiz G. m. b. H., schuldet Didier grössere Beträge. Kapital: RM. 9 745 000 in 24 150 St.-Akt. zu RM. 300 u. 25 000 Vorz.-Akt. zu RM. 100, letztere erhalten 6 % Vorz.-Div., u. haben Liqu.-Vorrecht zu 106 %; ein erhöhtes Stimm- recht steht ihnen nicht zu. –— Vorkriegskapital: M. 16 000 000. Ursprünglich M. 750 000, erhöht bis 1909 auf M. 16 000 000, von 1920 bis 1922 auf M. 60 000 000 in 48 000 Stamm-Aktien und 12 000 Vorzugs-Aktien zu M. 1000. Kapital- Umstellung erfolgte lt. G.-V. v. 24./11. 1924 von M. 60 000 000 auf RM. 14 520 000 derart, dass der Nennwert der Stamm-Aktien von bisher M. 1000 auf RM. 300 herabgesetzt wurde. Der Nennwert der Vorzugs-Aktien wurde von M. 1000 auf RM. 10 bei einer Einzahlung von 25 % festgesetzt. Auf Einspruch der Alleingläubigerin, der Bank für Industriewerte A.-G., wurde der Beschluss der G.-V. vom 24./11. 1924 im Vergleichswege abgeändert und von der G.-V. vom 27./6. 1925 dahin bestätigt, dass der Umstellung der Vorzugs-Aktien ein G.-M.-Betrag von 215 000 zugrunde gelegt wurde. Demnach 10 750 Vorz.-Akt. zu je RM. 20. Die G.-V. v. 23./6. 1928 beschloss Erhöh. um RM. 3 600 000 auf RM. 18 215 000 durcl Ausgabe von 12 000 St.-Akt. zu RM. 300, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien dienten zum Erwerb der Aktienmehrheit der Scheidhauer & Giessing A.-G. in Bonn a. Rh. Zur Sanierung der Ges. erfolgte lt. G.-V. v. 16./8. 1932 Herabsetz. des St.-A.-K. in er- leichterter Form von nom. RM. 18 000 000 auf nom. RM. 9 000 000 durch Zus. leg. der St.-Akt. im Verh. 2:1, anschliessend die Wiedererhöhung durch Ausgabe von nom. RM. 530 000 (5300 Stück zu RM. 100) Vorz.-Akt. mit einfachem St.-Recht, einer Vorz.-Div. von 6 % u. Gewinnberechtig. ab 1./1. 1932 unter Ausschluss des gesetzl. Bezugsrechts der Aktionäre gegen Einbring. einer Forderung von RM. 530 000. Weiter wurde beschlossen die Gleich- stellung der vorhandenen nom. RM. 215 000 Vorz.-Akt. mit den neu geschaffenen Vorz.- Akt. u. Zus. fass. der Vorz.-Akt. in der Weise, dass für 5 Vorz.-Akt. zu RM. 20 eine Vorz.- Akt. zu RM. 100 gewährt wird. Weiter wurde die Umwandl. von nom. RM. 1 755 000 zus.gelegter St.-Akt. in Vorz.-Akt. gegen Zuzahl. von RM. 263 000 durch den Aktionär (durch Einbring. einer Forder. in Höhe von RM. 263 000) beschlossen. A.-K. beträgt danach RM. 9 745 000. Genussscheine: Die G.-V. v. 8./6. 1923 beschloss die Ausgabe von 48 000 Genussscheinen zu M. 1000. Auf 1 alte Aktie zu M. 1000 kam 1 Genussschein zum Angebot. Ganz oder teilweise kündbar nach Ablauf des Geschäftsjahres 1932. Die Genussscheine gewähren kein Aktionärrecht, haben insbes. kein St.- Recht und keinen Einfluss auf die Leitung des Geschäftes. Die Genussscheininhaber haben folgende Rechte: A. Die Ges. hat als Gläubigerin u. Aktionärin der später liquid- Didier March Company in Keasby (CL. S. A.) (s. auch oben) Ansprüche an deren Liquidationsmasse, die sich im Besitz des Alien Property Custodian in Washington befindet. Alle Eingänge dienen zunächst zur Deckung des Buchwertes der Ansprüche bei der Ges. sowie aller Kosten der Vertret. u. Einzieh. sowie der etwaigen Steuern u. Lasten, die ausschliesslich auf dem ÜUberschuss liegen bzw. gelegt werden sollten. Der Überschuss wird auf die Genussscheine ver- teilt. Bei dessen Eingang in fremder Währ, wird diese zum Durchschnittskurse der sechs dem Eingang folgenden Börsentage der Berliner Börse berechnet. B. Von dem jährl. nach Beschluss der G.-V. zur Verteil. kommenden Reingewinn erhalten zunächst die Vorz.- Aktion, die ihnen zustehende Div., sodann die St.-Aktion. bis 50 % des Nennwertes. Diese 50 % erhöhen oder ermässigen sich in gleicher Weise wie die Durchschnittsnotiz des letzten erliner Börsentages im Dez. des betr. Geschäftsj. für die Dollardevise im Verh. zu der letzten im Dez. 1923. Von dem Rest des zur Verteil. kommenden Reingewinns erhalten die St.-Aktion. , die Genussscheininhaber , unbeschadet des Tant.-Anspruches des A.-R. Ein Recht der Genussscheininhaber, die Beschlüsse der G.-V. zu beanstanden, ist ausge- schlossen. Die Zeit der Ausschütt. zu A bestimmen Vorst. u. A.-R. der Ges., jedoch hat sie nicht später als bei Ausschütt. der ersten nach dem Eingang der amerikanischen Liquidationsmasse fälligen Div. zu erfolgen. Die Ausschüttung zu B erfolgt an demselben Tage, an dem die Div. für das abgelaufene Geschäftsj. an die St.-Aktion. gezahlt wird. * ――