Chemische Industrie. 4253 Vorräte 154 022. – Passiva: A.-K. 255 000, R.-F. 25 500, Verpflicht. 110 741, Transit-Konto 40 024, Delkr. 18 579, unerhob. Div. 273, Gewinnvortrag 1930/31 19 560, Gewinn 1931/32 20 812. Sa. RM. 490 491. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschr. 18 556, Gen.-Unk. 427 587, Gewinnvortrag 1930/31 19 560, Gewinn 1931/32 20 812. – Kredit: Gewinnvortrag 1930/31 19 560, Brutto- gewinn 1931/32 466 954. Sa. RM. 486 515. Kurs: Ende 1926–1930: 82, 132, 156, 155, 130 %; 1931 (30./6.): 125 %. Notiert in Stutt- gart. Sämtl. St.-Akt. sind zugelassen. Dividenden: 1924/25–1931/32: St.-Akt.: 0, 0, 10, 12, 12, 12, 12, 8 %; Vorz.-Akt.: Je 7 %. Direktion: Wilh. Hornung, Chemiker Dr. Max Fischer, Stuttgart. Prokuristen: E. Ege, W. Müller. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. Konsul Alfred Federer, Stuttgart; Stellv. Fabrikant Anton Hahn, Offenburg i. B.; Bank-Dir. Friedr. Hottmann, Heilbronn; Fabrik-Dir. Dr. Will. Hohner, Trossingen. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Stuttgart: Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; Heilbronn: Handels- u. Gewerbebank. „Wepag“ Westdeutsche Parfümerie-u. Seifen-Industrie A.-G. in Dortmund, Auf dem Brand 15. Gegründet: 4./12. 1923; eingetr. 31./12. 1923. Zweck: Herstell., Einkauf u. Verkauf von Waren jeder Art, deren Drogerien, Par- fümerien, Friseur- u. einschl. Geschäfte bedürfen sowie die Vornahme aller Handl., welche sich in irgendeiner Weise auf die Fabrikation von derart. Waren u. den damit verknüpft. Handel beziehen; ferner die Herstell. von Friseur-Einrichtungen, Laden- & Schaufenster- ausbauten; Spezialität: Einrichtung u. Ausbau von kompletten Friseursalons u. Parfümerie- geschäften. – 1929 Übernahme eines bereits bestehenden Geschäfts in Hagen u. Fortführ. als Zweigstelle. Die Zweigstelle Hagen wurde 1931 wieder aufgegeben. Kapital: RM. 148 800 in 504 Akt. zu RM. 200 u. 2400 Akt. zu RM. 20. M. 300 Mill. in 300 Akt. zu M. 1 Mill., übern. von Gründern zu pari. Die G.-V. v. 17./12. 1924 beschloss Umstell. von M. 300 Mill. auf RM. 148 000 in 504 Akt. zu RM. 200 u. 2400 Akt. zu RM. 20. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 23./6. Stimmrecht: Je RM. 20 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Waren 150 819, Debit. 124 070, Kundenwechsel 43 754, Kasse 4944, Postscheck 2675, Sparkasse Essen 2272, Inv. 19 737, Fahrzeuge 12 428, Masch. 3932, Verlust (21 912 ab Gewinn-Vortrag a. 1930 423) 21 489. – Passiva: A.-K. 148 800, Kredit. 99 170, Bankschulden 59 781, Akzepte 3461, nicht abgehobene Div. 8186, Steuerrückl. 6106, R.-F. 23 000, Delkr. 37 616. Sa. RM. 386 120. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter 59 723, soziale Abgab. 3146, Abschr. 4583, Steuern 21 845, Frachten 2868, Handl.-Unk. 72 613. – Kredit: Gewinn auf Waren 136 483, Zinsen 53, Delkr. 6329, Gewinnvortrag aus 1930 423, Verlust aus 1931 21 489. Sa. RM. 164 777. Dividenden: 1924–1931: 0, 0, 5, 6, 7, 10, 5, 0 %. Direktion: A. Lüke. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanw. Dr. Nuss, Stellv. Kaufm. H. Schorn, Dortmund; Kaufm. J. Bode, Essen; Kaufm. W. Böhmer, Steele. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Aus dem Geschäftsbericht 1931: Die allgemeine Wirtschaftslage brachte es mit sich, dass der Umsatz des Geschäftsjahres 1931 gegen das Jahr 1930 um ca. 30 % zurückgeblieben ist. Dieser Rückgang verteilt sich zu zwei Drittel auf Parfümerie- und Toilette-Artikel und zu ein Drittel auf das Einrichtungsgeschäft. Dresdner Albuminpapierfabrik A.-G. in Liqu. in Dresden. Die Generalversammlung vom 28./6. 1929 beschloss Auflösung der Ges. Liquidator: Rechtsanw. Dr. Eduard Ackermann, Berlin N, Müllerstr. 170/71. Die G.-V. v. 28./6. 1929 genehmigte die Liqu.-Eröffnungs-Bilanz. Danach ist der Ausgleich des Kapitalentwertungs- kontos (s. auch unter „Kapitalé) ermöglicht worden dadurch, dass bei der Freigabe des beschlagnahmten amerikanischen Besitzes sich Beträge ergeben haben, die diejenigen des Kapitalentwertungskontos, bei weitem übersteigen und demgemäss auch nach Ausgleich dieses Kontos noch den Überschuss von RM. 622 618 ausmachen. Mit Rücksicht auf die sich hieraus ergebende Bilanzberichtigung haben Vorstand u. Zulassungsstelle der Börse zu Dresden übereinstimmend entschieden, dass die Zulassung der Aktien u. Genussscheine zum Handel u. zur Notiz an der Börse weiterbesteht. Nachdem die Verwaltung in der G.-V. erklärte, mit Rücksicht auf das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr könne nichts ausgeschüttet werden, beschloss sie unmittelbar nach der G.-V., vorschussweise, eine erste Ausschüttung von RM. 1200 je Aktie u. von RM. 40 je Genussschein, zahlbar ab 2./9. 1929, vorzunehmen. Massgebend dafür war, dass die Gläubiger der Ges. sämtlich bekannt sind u. die Verwaltung sicher damit rechnet, den amerikanischen Prozess gegen Kodak zu gewinnen. Die Prozesse waren durch ein Ende Juli 1930 ergangenes Urteil 1. Instanz zu- gunsten der deutschen Ges. entschieden worden. Bei diesem Prozess handelt es sich für „.