4256 Chemische Industrie. Freigabe eines Teils des amerikanischen Besitzes der Ges. das mit RM. 1 in die Reichs- mark-Eröffnungsbilanz eingestellte Effektenkonto „D“ auf RM. 800 000 erhöht werden konnte. Mit Rücksicht auf die sich hieraus ergebende Bilanzberichtigung haben Vorstand u. Zulassungsstelle der Börse zu Dresden übereinstimmend entschieden, dass die Zulassung der Aktien u. Genussscheine zum Handel an der Börse weiterbesteht. Eastman Kodak-Beteiligung: Die drei unmittelbar beteiligten Ges. (Verein. Fabriken photogr. Papiere, Fabrik photogr. Papiere vorm. Dr. A. Kurz A.-G. u. Dresdner Albumin- fabrik) haben ihre amerikanischen Interessen dadurch erhalten, dass sie 1903 beim Ab- schluss eines Territorialabkkommens über Konkurrenzausschluss mit der Eastman Kodak Co. eine gemeinsame Beteiligung an dieser Ges. in Höhe von nom. $ 285 000 erhielten. Als die Ges. vor einigen Jahren ihre eigenen Betriebe einzustellen begannen u. ihre Interessen- gemeinschaft auflösten, verteilten sie ihre Ansprüche auf die Kodakbeteiligung so, dass die Ver. Fabriken photographischer Papiere in Dresden nom. $ 129 000 erhielten, die Fabrik photographischer Papiere vorm. Dr. A. Kurz AG in Wernigerode nom. $ 100 000 u. die Dresdener Albuminpapierfabrik nom. $ 56 000. Die Freigabe dieser Aktien hat aber bisher noch nicht erfolgen können, weil 1925 Kodak die Aktien für nichtig erklärt hat mit der Begründung, dass ihre Übergabe an die deutschen Ges. seinerzeit in Ver- bindung mit einem Abkommen erfolgt sei, das gegen die Antitrustgesetze verstosse. Der amerikanische Treuhänder hat deshalb einen Prozess gegen Kodak angestrengt, der in zwei Instanzen zugunsten des Treuhänders u. damit der deutschen Ges. entschieden wurde, Nun ist ausser dem Prozess über die Aktien noch ein zweiter im Gange über die von Kodak in Konsequenz des oben geschilderten Standpunktes nicht mehr ausgezahlte Div. seit 1925, insges. $ 853 500, an denen die drei deutschen Ges. im Verhältnis ihrer oben genannten Beteil. interessiert sind. In diesem Prozess ist nun in erster u. zweiter Instanz ebenfalls zugunsten des Treuhänders u. der deutschen Ges. entschieden worden. Die Eastman Kodak Company hat sich daraufhin mit den deutschen Gesellschaften in folg. Weise verständigt: Die deutschen Gesellschaften erhalten die rückst. Div. und die Shares frei von allen Verfügungsbeschrän- kungen und zwar derart, dass das der Eastman Kodak Co. auf Grund des Vertrages von 1903 für den Verkaufsfall zustehende Recht auf Rückgabe eines Teils der Shares ab- gegolten ist. Die auf die Ges. entfallenden 9403 Stück no par value shares der Eastman Kodak Company wurden in der Bilanz vom 30./6. 1932 mit dem Kurse des Tages, an dem das Urteil erster Instanz (24. Sept. 1930) erging, bewertet. Die Ges. hat als Gegenposten mit Rücksicht auf den erheblichen Kursrückgang eine Kursres. einsetzen müssen, mit der auch der Möglichkeit eines weiteren Rückganges bis zu etwa $ 28 pro share Rechnung getragen wird. Beteiligungen: Die Ges. war beteiligt an der Fabrik photogr. Papiere vorm. Carl Christensen, Dresden (A.-K. RM. 8000) u. an der E. van Bosch G. m. b. H., Dresden (Kap. RM. 500). Diese Beteilig. wurden durch Liqu. der Firmen im Jahre 1932 aufgehoben. —– Die Beteilig. an der Max Dreverhoff G, m. b. H. in Dresden (Kap. RM. 60 000) wurde 1931 durch Verkauf der Anteile aufgegeben. (Über Auszahlung der Freigabebeträge an Aktionäre u. Genussscheininh. s. bei „Dividenden“.) Kapital: RM. 1 150 000 in 1150 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 1 150 000. Nachdem das urspr. A.-K. von M. 1 380 000 1888 vollständig zur Ausl. gelangt war, wurden 1889 an deren Stelle 920 Stück neue Aktien zu M. 1000, ausserdem aber 4600 Stück Genussscheine ausgegeben. Zur Vergrösser. der Fabrikanlage wurden gleichzeitig 230 Stück neue Aktien zu M. 1000 ausgegeben. Hauptzweck dieser Umwandlung war die voll- ständige Tilg. des Firmenkontos, zu der teilweise auch noch der R.-F. mit M. 242 000 heran- gezogen wurde. Die G-V. v. 19./9. 1924 beschloss Erhöh. um M. 1 150 000 in 1150 Akt. zu M. 1000. Diese wurden von einem Konsort. übern. u. sollten den Genussschein-Inh. angeb. werden, was bisher nicht erfolgt u. somit die Erhöh. auch nicht durchgeführt ist. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 5./6. 1925 von M. 2 300 000 unter Einzieh. der noch nicht ver- wandten M. 1 150 000 (s. oben) mithin von M. 1 150 000 in bisher. Höhe auf Reichsmark. Grossaktionäre: Schering-Kahlbaum A.-G., Berlin. Genussscheine: 4600 Stück, auf Namen lautend, an Ordre gestellt, ausgegeben an Stelle der urspr. 4600 Aktien zu M. 300. Diese gewähren keine Aktionärrechte, nehmen aber am Reingewinn teil und erhalten im Falle einer Liqu. der Ges. von dem nach Rückzahl. des Nom.-Betrages der Aktien etwa noch verbleib. Rest die eine Hälfte, während die andere wieder an die Aktien fällt. Geschäftsjahr: 1./7.– 30./6. (bis 1928: Kalenderjahr). Gen.-Vers.: 1932 am 29./9. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn. Verteilung: 5 % zum R.-F., bis 10 % vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., 10 % Tant. an A.-R. ausser fester Vergüt., vom Rest weiter 4 % Div. u., soweit er ausreicht, zunächst M. 30 auf jeden Genussschein, u. Super-Div. an die Aktion. u. Genuss- scheininhaber zu gleichen Teilen bzw. nach G.-V.-B. Bilanz am 30. Juni 1932: Aktiva: Anlage-Vermögen: Wertp. 8 119 034, Inv. 750; Um- lauf-Vermögen: Forder. 327 444, Kassabestand einschl. Postscheckguth. 612, Bankguth. 648 372. – Passiva: St.-A. 1 150 000, gesetzl. R.-F. 115 000, Rückl. für Pensionen 77 521, Rückstell. 162 570, do. für Kursverluste 6 942 181, sonst. Verbindlichk.: Hyp. 9105, nicht abgeh. Div. 9207, Gewinn (Vortrag 7581 £ Gewinn 1931/32 623 045) 630 626. Sa. RM. 9 096 211.