4412 Holz-Industrie, Schnitzstoffgewerbe, Musikwerke, Spielwaren. so mit den Aufnahmen von synchronischen Filmen u. Platten u. deren Fabrikation volle Aufmerksamkeit widmen für den Fall, dass sie sich entscheiden sollte, ihre Tätigkeit auf dieses Gebiet auszudehnen. – 1929 beteiligte sich die Ges. an der Organon Lehrplatten- u. Lehrfilm G. m. b. H. Polyphon- Holding Akt. - Ges. in Basel: Zur Zusammenfassung der ver- schiedenen ausländischen Fabrikations- und Vertriebsinteressen und in Verbindung mit dem beabsichtigten weiteren Ausbau dieser Gebiete erfolgte im Jahre 1930 die Gründung einer Holding-Gesellschaft unter dem Namen „Polyphon- Holding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Basel. Das Aktienkapital dieser Gesellschaft betrug bei der Gründung Fr. 8 500 000, eingeteilt in Fr. 4 500 000 Aktien Kat. A, wovon die Hälfte voll, der Rest mit 25 % einbezahlt waren, und Fr. 4 000 000 Aktien Kat. B, einbezahlt mit 25 %. Die Volleinzahlung der restlichen Aktien Kat. A wurde Wert 31. Dezember 1930 durchgeführt, so dass nunmehr sämtliche Aktien der Kat. A volleinbe- zahlt sind. Am 5. Juni 1930 wurde ein Vertrag mit der Polyphonwerke Aktiengesellschaft, Leipzig, abgeschlossen, nach welchem diese der Ges. für deren Aktien Kat. A. eine Dividende in Höhe desjenigen Dividendensatzes garantiert, den die Polyphonwerke Aktiengesellschaft für das gleiche Geschäftsjahr auf ihre Stammaktien verteilt. Sollte die Polyphonwerke Aktiengesellschaft ihren Aktionären Bezugsrechte oder sonstige Vergünstigungen irgend- welcher Art zukommen lassen, so ist sie verpflichtet, den Aktionären von Aktien A der Ges. den börsenmässigen Wert dieser Vergünstigungen ebenfalls zukommen zu lassen. In einer Ergänzungs-Vereinbarung wurde bestimmt, dass im Falle einer Auflösung der Ges. mit Zustimmung der Polyphonwerke Aktiengesellschaft die Aktionäre der Ges. berechtigt sein sollen, ihre Aktien in Stammaktien der Polyphonwerke Aktiengesellschaft umzutauschen. Ihrem Zweck entsprechend hat die Ges. folgende bisher der Polyphonwerke Aktiengessell- schaft oder deren Tochtergesellschaften gehörenden Beteiligungen an Auslandsgesellschaften übernommen u. zwar sämtl. Aktien der Nordisk Polyphon A. S., Kopenhagen (A.-K. Kr. 100 000), sämtl. Akt. der Nordiska Polyphon A. B., Stockholm (A.-K. Kr. 50 000), sämtl. Anteile der Polyphon Sprechmaschinen- u. Schallplatten G. m. b. H., Wien (Kap. S. 10 000) u. sämtl. Anteile der Sociétée Phonographidque Frangaise Polydor, Paris (Kap. Fr. 1 000 000). – Die Nordisk Polyphon A. S. ist lediglich Verkaufsges. der Polyphonwerke A.-G. Die Polyphon-Sprechmaschinen- u. Schallplatten-Ges. m. b. H., Wien, ist Verkaufs- u. Schall- plattenfabrikations-Gesellschaft. Die Société Phonographique Frangaise „Polydor“ ist ebenso wie die österreichische Tochterges. Verkaufs- u. Schallplattenfabrikations-Gesellschaft. Sie betreibt ihre Fabrikation in eigenen in Paris gelegenen Fabrikations-Werkstätten. Den Aktion. der Polyphonwerke A.-G. wurde Juni 1930 ein Bezugsrecht auf Fr. 2 250 000 Akt. Kat. A der Polyphon-Holding A. G. eingeräumt. (Auf je RM. 1000 konnten Fr. 100 Akt. Kat. A zu 100 % bezogen werden.) Die restl. Fr. 2 250 000 Akt. Kat. A wurden den Aktion. der Polyphonwerke A.-G. lt. Beschluss der G.-V. v. 15./6. 1931 zum Umtausch an- geboten. (Von je nom. RM. 4000 St.-Akt. konnte ein Teilbetrag von nom. RM. 400 in je nom. Fr. 500 Akt. Kat. A umgetauscht werden). Nach Durchführung dieser Trans- aktion verbleiben nur noch die Fr. 4 000 000 Akt. Kat. B im Besitz der Polyphonwerke A.-G., Leipzig (Div. 1930: B-Akt.: 6 %; A-Akt.: 12 %) Arbeitsgemeinschaftsvertrag: Oktober 1926 hat die Ges. mit der Brunswick-Balke-Collender Co. in Chikago u. New York, einer der grössten und kapitalkräftigsten Schallplattenfabriken Amerikas, unter Mitwirkung der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft einen Arbeitsgemeinschaftsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag sieht einmal die gemeinsame Verwertung der Matrizen vor, wodurch der Polyphon-Grammophon-Konzern eine bedeutende Erweiterung seines internationalen Pro- grammes sowohl für klassische als für Tanzmusik erhält; ferner bezweckt der Vertrag den gegenseitigen Austausch von Fabrikationsmethoden, Erfahrungen und Patenten und die gemeinsame Ausnutzung der bestehenden und zu errichtenden Fabriken im Auslande. Mit Rücksicht auf die fortschreitende Entwicklung des elektrischen Aufnahme- und Wieder- gabe-Verfahrens haben sich die Polyphon-Grammophon-Gesellschaften gemeinsam mit der Brunswick Company die Verwertung der Patente und Rechte dieses Gebiets von der AEG und der mit ihr eng verbundenen bekannten grössten amerikanischen Elektrizitätsgesell- schaft, der General Electric Co. gesichert. Kapital: RM. 10 790 000 in St.-Akt. zu RM. 100, RM. 400, RM. 800 u. RM. 1000 sowie 2000 Vorz.-Akt. zu RM. 30. Die Vorz.-Akt. befinden sich im Besitze eines aus den Bankfirmen Martin Schiff – Markus Nelken & Sohn, Berlin, u. Gebr. Arnhold, Berlin-Dresden, gebildeten Bankenkonsortiums. Die Ges. ist nach halbjähr., aber nur für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres u. keinesfalls vor dem 30./6. 1930 zuläss. Kündig., falls diese von sämtl. Inhabern der Vorz.-Akt. erfolgt, verpflichtet, die Vorz.-Akt. am Schlusse desjenigen Geschäftsjahres, in welchem die Kündig. erfolgt, mit 110 % zurückzuzahlen, unbeschadet der Anspr. der Inh. der Vorz.-Akt. auf die Div. für dieses Geschäftsjahr. Das Bankenkonsortium hat sich verpflichtet, bis zum 30./6. 1930 über diese Aktien in keiner Weise zu verfügen. Die Vorz.-Akt. erhalten ausser der auf sie entfallenden Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahl. Recht eine Zusatz-Div. derart, dass auf jede Vorz.-Akt. prozentual die gleiche Div. wie auf jede St.-Akt. entfällt mit der Massgabe, dass der Anspruch auf die Zusatz-Div. im Range dem Div.-Anspruch der St.-Akt. gleichsteht. – Vorkriegskapital: M. 1 250 000.