Versicherungs-Gesellschaften. 4505 „Versicherungsdienst“ Aktiengesellschaft in Berlin SW 11, Grossbeerenstr. 95. Gegründet: 1./4. 1930; eingetr. 7./4. 1930. Zweck: Vermittlung u. Verwaltung von Versicherungen jeder Art. Kapital: RM. 50 000 in 100 Akt. zu RM. 500, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 20./7. Stimmrecht: Je RM. 100 = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Kassa u. Postscheck 7274, Banken 14 153, Debit. 131 167, Inv. 6885, Verlust 2026. – Passiva: A.-K. 50 000, Kredit. 111.505. Sa. RM. 161 505. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 271, Geschäfts-Unk. 109 077. – Kredit: Ertrag 107 322, Verlust 2026. Sa. RM. 109 348. Dividenden: 1930–1931: 0 %. Vorstand: Carl Kämmer, Hellmat Radloff, Fritz Trost. Aufsichtsrat: Dir. Dr. jur. Paul Heyroth, Verwalt.-Dir. Ferdinand Gregor, Kaufm. Kurt Wagler, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Victoria Feuer-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Berlin SwW 68, Lindenstrasse 20/25. Gegründet: 22./2. 1904; eingetr. 31./3. 1904. Zweck: Versicherung gegen Feuer-, Blitz- u. Explosionsgefahr, gegen Wasserleitungs- schäden, Einbruchdiebstahlversich., Mietverlustversich., Unfall, Haftpflicht, Transport-, Kraftfahrzeug-, Reisegepäck-, Wareneinheits-Versicher., Glasversich. Beteil. bei Versicher.- Unternehm. Die Transport- u. Haftpflichtversich. wurde mit Wirk. ab 1./1. 1920 von der Muttergesellschaft übernommen. Die Versicher. können direkt oder durch Rückversich. abgeschlossen werden. Konzerngesellschaften: Victoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs-Act.-Ges.; Victoria, Rückversicherungs-Act.-Ges., Berlin; Victoria am Rhein, Allgemeine Versicher.-Act.-Ges., Düsseldorf; Victoria am Rhein, Feuer- u. Transport-Versicher.-Act.-Ges., Düsseldorf. Beteiligungen: Die Ges. besitzt nom. RM. 284 500 voll eingezahlte Aktien der Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschaft. Verbände: Die Ges. gehört folgenden Verbänden an: Deutscher Transport-Versiche- rungs-Verband; Verband der in Deutschland arbeitenden Unfall- u. Haftpflicht-Versicherung- Gesellschaften; Arbeitsgemeinschaft privater Feuerversicherungsgesellschaften in Deutsch- land; Arbeitgeberverband Deutscher Versicherungsunternehmungen e. V., Berlin W.; Reichs- verband für Privatversicherung: Verein für Versicherungs-Wissenschaft. Kapital: RM. 3 000 000 in 6000 vollgez. Nam.-Akt. Lit. A zu RM. 100 u. 6000 Akt. Lit. B zu RM. 400, eingez. mit 25 %. – Vorkriegskapital: M. 12 000 000. Urspr. M. 3 Mill., erhöht 1910 um M. 3 Mill. in 1000 Akt.; (25 % = M. 750 Einzahl. u. M. 1250 Agio); ferner erhöht 1914 um M. 6 Mill. in 2000 Akt. mit 25 % Einzahl., dann lt. G.-V. v. 9./4. 1918 um M. 6 Mill. in 2000 Akt. mit 25 % Einzahl. angeboten den alten Aktionären zu M. 750 plus M. 2250 Agio, zus. also für M. 3000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 27./11. 1924 von M. 18 Mill. auf RM. 600 000 (30: 1) in 6000 Aktien zu RM. 100. Gleichzeitig Erhöh. um RM. 2 400 000 in 6000 Aktien zu RM. 400, div.-ber. ab 1./1. 1924, eingezahlt mit 25 %. Angeb. den Aktion. im Verh. 2 alte Akt. = 1 neue. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 29./6. Stimmrecht: Je RM. 100 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 10 % zum gesetzl. R.-F. solange verwendet, bis dieser 25 % des A.-K. beträgt bezw. wieder erreicht hat. Der A.-R. kann ferner bis zu 25 % des Reingewinns zu einem Gewinnanteil-Spar-F. u. ausserdem, sofern der für die Aktionäre zur Verteil. verfüg- bare Jahres-Gewinnanteil 10 % des Bareinschusses erreicht, einen Betrag zu einem Extra- Risiko-Res.- u. Organis.-F. in jedem einzelnen Jahre absetzen. Dieser Extra-Risiko-Res.- u. Organis.-F. kann nach den Bestimmungen des A.-R. zur Bestreitung geschäftl. Aus- gaben verwendet werden. Der Gewinnanteil-Spar-F. bezweckt eine gewisse Gleichmässig- keit der Gewinnanteile der Aktionäre. Die Gen.-Vers. kann darüber auf Antrag des A.-R. ganz oder zum Teil zu diesem Zwecke verfügen, sofern das Jahresergebnis nur die Verteil. eines geringeren als des vorjährigen Gewinnanteils zulassen würde, jedoch mit der Ein- schränkung, dass in diesem Fall kein höherer als der vorjährige Gewinnanteil verteilt werden darf. Ist in einem Jahr ein Verlust vorhanden, so ist dieser, soweit möglich, aus dem Extrarisiko-Res.- u. Organis.-F. u., sobald dieser erschöpft ist, aus dem Gewinnanteil- Spar-F. u. nach Erschöpfung beider aus dem gesetzl. R.-F. zu decken. Von dem verteil- baren Jahresgewinn entfällt zunächst auf sämtl. Aktien Lit. A u. Lit. B ein Betrag bis zu 5 % der auf die Aktien geleisteten Einzahl. Der darüber hinausgeh. Gewinn wird nach Massgabe der Zahl der Aktien ohne Rücksicht auf Gattung u. Nennbetrag gleichmässig verteilt. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Forderungen an die Aktionäre für noch nicht eingez. A.-K. 1 800 000, Hyp. 4 363 045, Wertp. 1 268 812, Beteilig. an and. Versicher.-Untern. 1 127 548, Guth. bei Bankhäusern usw. 4 324 100, bei anderen Versicherungsunternehm. aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr 2 390 193, rückständ. Zs. 93 547, Aussenstände bei Gen.-