4566 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Der aus dem Betriebsüberschuss nach den vorstehenden Zahlungen u. Überweis. ver- bleibende Reingewinn ist in folg. Reihenfelge zu verwenden: 1. Sollte in früheren Jahren die Vorz.-Div. auf die Vorz-Akt. Gruppe A nicht voll gezahlt worden sein, so ist sie vorweg nachzuzahlen. Sodann ist die Vorz.-Div. auf diese Vorz.-Akt. auszuschütten. 2. Sollte in früheren Jahren die Vorz.-Div. auf die Vorz.-Akt. Gruppe B nicht voll gezahlt worden sein, so ist sie vorweg nachzuzahlen. Sodann ist die Vorz.-Div. auf diese Vorz.-Akt. auszuschütten. 3. Beträge, die die Reichsregierung gemäss § 4 Abs. 4 des Gesetzes mit Rücksicht auf die Gewährleistung der Reparat.-Steuer entrichtet hat, sind ihr zu erstatten. 4 Die Verwend. des Restbetrags des Reingewinns bestimmt der Verwalt.-Rat im Einvernehmen mit der Reichsregierung nach folg. Richtlinien: Vorweg sind mindest. 25 % dieses Restbetrags ohne Einrechnung des Vortrags aus dem Vorjahr der Div.-Rückl. zuzuführen, bis sie den Betrag von RM. 100 000 000 erreicht hat. Muss nach Erreichung dieser Grenze die Div.-Rückl. angegriffen werden, so sind die Überweis. zu ihrer Wiederauffüll. gemäss der vorstehenden Bestimmung wieder aufzunehmen. – Im übrigen können Sonder-Rückl. vorgesehen werden. Vom Jahre 1935 an ist eine besondere Rückl. zur Einzieh. der Vorz.-Akt. anzusam meln. Diese Rückl. kann auch schon in einem früheren Zeitpunkt angeordnet werden. Eine Rückl. für die Einzieh. der St.-Akt. wird nicht gebildet. –— Wenn der Verwalt.-Rat eine Verteil. des weiteren Reingewinns beschliesst, soll dieser wie folgt verwendet werden: / für die Vorz.-Akt. Gruppe A als Zusatz-Div., für die St.-Akt. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Betriebsrecht an dem am 1./10. 1924 übern. Reichs- eisenbahnvermögen) 24 500 000 000, do. am Anlagezuwachs seit 1./10. 1924 (Stand 31./12. 1930 1 676 230 493, Zugang 1931 64 851 704) 1 741 082 197, Beteil. 21 000 000, Betriebsvorräte 168 582 003, kurzfristig angelegte Vermögenswerte (669 466 032): Kassa 13 163 294, Bankguth. 443 771 844, Schecke 9 330 275, Wertp. 124 453 156, Forder. aus der Abrechn. der Verkehrs- einnahmen 16 471 965, sonst. Forder, 62 275 498; langfrist. do.2) 109 500 355, Mindererlös bei Ausgabe von Anleihen 38 662 490, Übergangsrechn. 163 013 225, (Bürgsch. 82 255 000)2). – Passiva: St.-Akt. 13 000 000 000, Vorz.-Akt. Gruppe A (2 000 000 000, hiervon unbegeben 894 000 000, bleiben begeben Ser. I–V 1 106 000 000, davon noch im Eigentum der Ges. 25 000 000) 1 081 000 000, Rückstell. für Abschr. auf das Betriebsrecht am übern. Reichs- eisenbahnvermögen:) 11 000 000 000, do. am Anlagezuwachs:) 421 200 000, Rücklagen (766 942 068): Betriebsrückl. 756 085 549, gesetzl Ausgleichs-Rückl. 8 152 110, do. Div.-Rückl. 2 704 409; Anleihen (801 193 234): Kredit des Reichs aus der Internat. 5½ % Anleihe des Deutschen Reichs 1930 286 836 035, 6 % 5jähr. Reichsbahnschatzanweis. 1930 150 000 000, 4½ % steuerfr. Reichsbahnanleihe 1931 (Einzahl. bis 31./12. 1931) 24 450 089, Darlehn der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) 269 528 172, Baukredites) 70 378 938; sonst. Verbindlichkeiten?) 132 266 446, Ubergangsrechnungen 133 034 554, (Bürgsch. 82 255 0005), Gewinn 75 670 000. Sa. RM. 27 411 306 301. 1) Das „Betriebsrecht an dem am 1. Oktober 1921 übernommenen Reichseisenbahnvermögené' ist wie bisher eingesetzt mit RM. 24.5 Milliarden. Als „Betriebsrecht am Anlagezuwachs seit 1. Oktober 1924*"WCůwaren in der Bilanz für den 31. Dezember 1930 eingesetzt RM. 1 676 230 493. Der Zugang in 1931 betrug RM. 64 851 704, 80 dass in der Bilanz auszuweisen sind RM. 1 741 082 197. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, durch die eine Vermehrung oder Verbesserung der Anlagen herbeigeführt worden ist. Um für die Abschreibung auf das Betriebsrecht am Anlagezuwachs vorzusorgen, ist die besondere „Rückstellung für Abschreibung auf das Betriebsrecht am Anlagezuwachs“ von RM. 404.2 Mill, um RM. 17 Mill. auf RM. 421.2 Mill. erhöht worden. 2 Bei den langfristigen Forderungen“ handelt es sich hauptsächlich um Baudarlehen und Darlehen an das Walchenseewerk und die Mittlere Isar- A.-G. in Bayern für die Sicherstellung des erforderlichen Bahnstromes. Die Bürgschaften sind u. a. zur Förderung des Wohnungsbaues durch die Baugenossenschaften der Reichbahnbediensteten, und zwar für Aufnahme von Hypothekengeldern an Stelle von Arbeitgeberdarlehen, übernommen worden. ) Darunter wird die Schuldverpflichtung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft ausgewiesen, die sich aus den über die Ingangsetzung des Hooverplans getroffenen internationalen Abmachungen im Londoner Protokoll vom 11. August 1931 ergibt. Es sind für die Zeit vom 1. Juſi bis zum 31. Dezember 1931 RM. 269 528 171 Darlehn von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich überwiesen worden. Das Darlehn ist vom 1. Juli 1933 ab mit 4 % zu verzinsen und bis 30. Juni 1943 in Annuitäten zu tilgen. (Durch das Lausanner Abkommen vom Juli 1932 tritt jedoch eine grundlegende Anderung ein.) §) Die „Baukredite“ enthalten Darlehen im wesentlichen von öffentlichen Körperschaften für die Aus- führung bestimmter Bahnanlagen. ) In den ,Sonstigen Verbindlichkeiten' sind neben Krediten für Wagenbeschaffung von RM. 100 000 000 und Brückenbau von RM. 10 000 000 aus den Jahren 1929 und 1930 die Verpflichtungen einbezogen, die aus dem laufenden Geschäftsbetrieb herrühren. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Reparat.-Steuerl) 330 000 000, Beitrag an das Reich für Reparationszwecke) 304 528 171, Dienst der Schuldverschr. u. Anleihen 16 515 321, Rückstell. für Abschr. auf das Betriebsrecht am Anlagezuwachs 17 000 000, Gewinn 1) Ausser der Reparationssteuer für das erste Halbjahr 1931 mit RM. 330 Mill, erscheinen bei den Reparationszahlungen für die Zeit vom 1. Juli bis Ende des Jahres 1931 die Beiträge an das Reich, die nach den Grundsätzen für die Durchführung des Hooverplans von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zu leisten sind. Nach dem Londoner Protokoll vom 11. Auguet 1931 zahlt das Reich während des Hooverjahres an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich am 15. jedes Monats den monatlichen Teilbetrag der unge- schützten Annuität, die auch im Hooverjahr zu leisten ist. Hieraus deckt die Bank für internationalen Zahlungsausgleich den Dienst der Vounganleihe und überweist den Rest an die Reichsbahn als Darlehen. Der Gegenwert des Darlehns für die Zeit vom 1. Juli bis Ende Dezember 1931 in Höhe von RM. 269 528 172 ist nach den innerdeutschen Abmachungen ohne Gegenleistung an das Reich weitergeleitet worden. Ausser- dem muss die R ichsbahn einen Beiträg zu den dem Reich neben der ungeschützten Annuität obliegenden Barzahlungen für Reparationszwecke leisten. Dieser Betrag ist auf RM. 70 Mill,. für die Dauer des Hoover- jahres vereinbart wo den; er steht zu der dem Reich auch während des Hooverjahres neben der ungeschützten Annnität obliegenden Reparationslast im gleichen Verhältnis, in dem die Reparationssteuer der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft von RM. 660 Mill. zu der Gesamtbelastung des Reichs stand. Auf das Geschäftsjahr 1931 entfallen RM. 35 Milt, so dass insgesamt RM. 304 528 172 unter die Ausgaben eingestellt werden müssen.