4836 Handelsgesellschaften, Warenhäuser, Konsumvereine. hat diese Aktien inzwischen übernommen. Die G.-V. v. 22./4. 1929 hat beschlossen, das A.-K. von nom. RM. 70 000 000 um nom. RM. 10 000 000 auf nom. RM. 80 000 000 durch Ausgabe von 10 000 Aktion zu RM. 1000 mit Div.-Ber. v. 1./2. 1929 ab unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes der Aktion. zu erhöhen. Hiervon dienten nom. RM. 9 066 000 zur Durchführung des zwischen der Ges. u. der Lindemann & Co. A.-G., Berlin, abge- schlossenen Fusionsvertrages (s. auch oben). Die Lindemann & Co. A.-G. besass zurzeit der Fusion mit Karstadt von RM. 6 800 000 A.-K. nom. RM. 1 200 000 eigene Aktien. Da diese eigenen Aktien bei der Fusion auf die Rudolph Karstadt A.-G. übergingen, hat die Rudolph Karstadt A.-G. für den Umtausch der in Umlauf befindlichen RM. 5 600 000 Lindemann- Aktien nur RM. 7 466 000 Karstadt-Aktien benötigt und somit aus den für die Durch- führung der Fusion bestimmten RM. 9 066 000 Karstadt-Aktien nom. RM. 1 600 000 Karstadt- Aktien übrig behalten. Das Stimmrecht auf die RM. 1 600 000 Karstadt-Aktien ruht bis zu ihrer Begebung. Die aus der Kap.-Erhöh. v. 22./4. 1929 verbleibenden RM. 934 000 neuen Aktien wurden von dem obenerwähnten Bankenkonsortium zum Kurse von 100 % mit der Verpflichtung übernommen, sie zur Verfügung der Ges. zu halten. Die Ges. hat diese Aktien inzwischen übernommen. Bei den zur Verfügung der Ges. stehenden insgesamt RM. 3 118 000 neuen Aktien ruht das Div.-Recht bis zu ihrer Begebung; der bei einer späteren Verwertung dieser neuen Aktien über den Buchpreis erzielte Erlös wird dem gesetzlichen Reservefonds zugeführt werden. Die Aktien zu RM. 40 wurden in Aktien zu RM. 1000 umgetauscht. Die G.-V. v. 27./6. 1931 beschloss die Umwandlung von nom. RM. 20 000 000 Stamm- aktien in nom. RM. 20 000 000 Vorzugsaktien gegen Zuzahlung von RM. 510 auf einen Nennbetrag von je RM. 1000. Den Aktionären wurde gleichmässig angeboten, ihre Aktien in solche Vorz.-Akt. umzuwandeln. Soweit Aktionäre von diesem Angebot keinen Gebrauch machten, hatte sich ein Bankenkonsortium bereit erklärt, die erforderlichen Aktienbeträge unter entsprechender Zuzahl. in Vorz.-Akt. umzuwandeln. Von dem auf diese Weise erzielten Buchgewinn von RM. 10 200 000 wurde zunächst ein Betrag von RM. 3 764 504 der gesetzl. Reserve zugeführt, die hierdurch auf RM. 4 000 000 gebracht wurde. Der verbleibende Rest- betrag wurde zu Abschreib. u. Rückstell. verwandt. Lt. G.-V. v. 15./9. 1932 Herabsetz. des Grundkapitals in erleichterter Form von nom. RM. 80 000 000 auf nom. RM. 75 000 000 durch Einziehung von nom. RM. 5 000 000 der Ge- sellschaft gehörenden Stammaktien, mit Wirkung vom 31./1. 1932. 6 % 15jähr. hyp. Gold-Anleihe vom 1./11. 1928: $ 15 000 000 in Stücken zu $ 1000. Zs. 1./5. u. 1./11. – Tilg.: Die Oblig. können bis 1./11. 1933 zu jedem Zinstermin unter Einhaltung einer Kündig.-Frist von 30 Tagen ganz oder teilweise zum Kurse von 102 % zurückgezahlt werden. Der Rückzahl.-Kurs sinkt von da an allmählich bis auf 100 %. Jede Schuldverschreib. ist mit einem Aktienoptionsrecht ausgestattet, das jedoch erst nach dem 30./4. 1929 ausgeübt werden darf u. den Inhaber berechtigt, ohne weitere Kosten, drei amerikanische Karstadt-Aktien (s. unten) zu beziehen, von denen jede einen Nominalwert von RM. 40 darstellt. Die Emission der $ 15 000 000 6 % 15 jähr, Karstadtanleihe erfolgte Ende Nov. 1928 in New York bei Dillon, Read & Co., der Internationale Acceptance Ban k u. Scholle Brothers. Der Emissionskurs betrug 98 % u. Stückzinsen. Auf §$ 1000 zugeteilte Bonds wurden nom. RM. 120 Karstadtaktien in Form von amerikanischen Zertifikaten der Internationale Acceptance Trust Co. mitgeliefert. Der Preis für diese Aktien ist bereits in dem Emissionskurs mit einbegriffen. Die Zertiflkate sind gegen Originalstücke erst nach einigen Monaten tauschbar. – Der Zeichnungspreis per Aktie zu RM. 40 betrug $ 22.5. – Die Aktien sind in Form von Zertifikaten lieferbar, die von der International Acceptance Trust Company, New York, gemäss Vertrag v. 1./11. 1928 zwischen den Bankhäusern Scholle Brothers, New York, u. der International Acceptance Trust Company, jetzt Bank of the Manhattan Trust Company, New York, ferner der Rudolph Karstadt A.-G., Hamburg, einer- seits u. den Zertifikatinhabern andererseits gegen Hinterlegung der Originalstücke bei dem deutschen Depositar ausgegeben werden. Deutscher Depositar (Sub-Depositary) ist das Bankhaus M. M. Warburg & Co. in Hamburg. — Kurs in New York Ende 1929–1931: 72, 60, 15.50 %. Infolge der bevorstehenden Reorganisation der Ges. (s. a. oben das Kommuniqué der Ges.) erging am 3./10. 1932 folgende Bekanntmach. der Ges. an die Oblig.-Inhaber: „Gemäss Artikel 3 der Bedingungen unseres Vertrags mit der Bank of Manhattan Trust Compagny vom 1./11. 1928, auf Grund dessen 15 000 000 Dollar erststellig hypothekarisch gesicherte 6 % ige Amortisations-Schuldverschreib. ausgegeben wurden, ist am 1./11. 1932 die halbjährliche Tilgungsrate an die Herren Dillon Read & Co., New York, als Fiscal Agent zu zahlen. Die Herren Dillon Read & Co. würden an sich am 30./9. die Auslosung der am 1./11. 1932 zurückzuzahlenden Bonds vorgenommen haben. Angesichts der offensicht- lichen Notwendigkeit der Reorganisation unserer Ges, wie sie aus unserm letzten Jahres- bericht hervorgeht, sind wir der Ansicht, dass, obwohl das Geld vorhanden ist, um die Tilgungsrate vom 1./11. 1932 zu zahlen, es der Allgemeinheit unserer Anleihegläubiger gegenüber nicht fair wäre, wenn die Bonds einer kleinen Minderheit jetzt voll zurück- gezahlt würden. Wir haben demgemäss die Herren Dillon Read & Co. beauftragt, die Auslosung der zurückzuzahlenden Bonds nicht vorzunehmen. Statt den Betrag von etwa Doll. 193 870 zur Amortisation zu überweisen, werden wir einen Treuhand-Fonds in der- selben Höhe bei einer Hinterlegungsstelle in New York-City errichten; dieser Treuhand-