4982 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Rhein.-Westfälische Elektrizitätswerk, RM. 2 000 000 zu denselbeo Bedingungen erhalten gegen gleichzeitige kostenlose Hergabe der Vorz.-Akt., welche inzwischen vernichtet worden sind u. daher in der Bilanz v. 30./6. 1931 nicht mehr erscheinen. Diese RM. 2 000 000 Akt. sind ausserdem an die weitere Bedingung gebunden, dass sie solange nicht div.-ber. sind, bis ihre Vollzahl. erfolgt sein wird, so dass sie auch zunächst bis zu diesem Zeitpunkte das Gewinnergebnis nicht beeinflussen. Die weiteren RM. 2 000 000 Aktien wurden sämtl. Aktionären zu den genannten Bedingungen zum Bezuge im Verh. von 1:9 angeboten. Die nicht bezogenen RM. 887 400 stehen als Vorratsaktien zur Verfügung der Verwaltung. Grossaktionäre: Die Aktienmehrheit ist im Besitz der Rheinisch-Westfälisches Elek- trizitätswerk A.-G. in Essen. Anleihen: Die noch im Umlauf befindl. Teilschuldverschreib. folg. Anleihen sind zur Rückzahl. gekündigt: 4 % Anleihe von 1898, 4½ % Anleihe von 1901, 4½ % Anleihe von 1902, 4½ % Anleihe von 1906, 4½ % Anleihe von 1908, 5 % Anleihe von 1913 auf den 1. 6./1927, Einlösung vom 1./6. 1927 ab mit RM. 279.50 für je nom. PM. 2000, RM. 139.75 für je nom. PM. 1000, RM. 69.90 für je nom. PM. 500. Die Genussrechte für Altbesitz wurden vom 2./1. 1927 ab mit RM. 130 bzw. RM. 65 bzw. RM. 32.50 in bar abgefunden. – 4½ % Anleihe von 1920 (Aufwert.-Betrag RM. 16 für je M. 1000) zum 2./1. 1927 gekündigt. Ablös.-Betrag RM. 13.90 für je M. 1000. Die Genussrechte für Altbesitz wurden v. 2./1. 1927 ab mit RM. 14 für je M. 2000, RM. 7 für je M. 1000 u. RM. 3.50 für je M. 500 gezahlt. – 5 % Teil- schuldverschreib. von 1922 zum 2./1. 1927 gekündigt. Als Ablös.-Betrag wurden RM. 3 für je M. 1000 gezahlt. Noch nicht eingelöst von sämtl. Anleihen am 30./6. 1932: RM. 20 944. 6 % Obl. von 1927: Schweiz. Fr. 15 000 000; Stücke zu Fr. 1000. – Zs. 1./3. u. 1./9. – Tilg.: Vom 1./9. 1928 ab mittels 25 Annuitäten bis spät. 1./9. 1952. Die planmässige Tilgung geschieht durch Rückkauf oder Auslosung, u. zwar bis 1./9. 1942 zu höchstens 102 %, danach zu 101 %. Die Rückkäufe erfolgen durch Vermittlung der Schweizer. Kreditanstalt in Zürich. Zu diesem Zwecke stellt die Ges. der Bank jeweils 2 Mon. vor Fälligkeit den Betrag der planmässig zurückzuzahlenden Teilschuldverschreib. zur Verfügung. Dieser Betrag ist in erster Linie zum freihänd. Ankauf von Teilschuldverschreib. zu verwenden, solange der Preis 102 %. zuzügl. Zinsen u. Courtage, nicht übersteigt. Für den Fall, dass spät. 2 Mon. vor der Fälligkeit der Annuität die nötige Anzahl Teilschuldverschreib. nicht oder nur teilweise freihändig erhältlich sein sollte, so werden die noch fehlenden Stücke in der ersten Hälfte des zweitletzten Monats durch das Los bezeichnet. Die Ges. hat das Recht, den noch ausstehenden Betrag der Anleihe mit 6mon. Frist vorzeitig ganz oder in Teilbeträgen von wenigstens Fr. 1 000 000 jeweils auf den 1./3. oder 1./9. eines Jahres, frühest. am 1./3. 1935 auf den 1./9. 1935 zur Rückzahl. zu kündigen. Findet vorzeitige Ablös. statt, so geschieht diese ebenfalls zu höchstens 102 % in den entsprech. Zeitabschnitten durch Auslos. od. Rückkauf. – Sicherheit: Besondere Pfänder für die Anleihe sind nicht bestellt; jedoch verpflichtet sich die Ges., künftigen Anleihen oder Krediten keine Spezialsicherheiten einzu- räumen, ohne dass die Anleihe von 1927 im gleichen Range an solchen teilhat. Die Ges. ist berechtigt, Anleihen bzw. langfristige Kredite mit Laufzeit von mehr als einem Jahre bis zu einem Betrag aufzunehmen, der nicht höher ist als das gegenwärtige eingezahlte A.-K., d. h. RM. 18 010 000. Wird diese Bedingung nicht eingehalten. so ist die Vertreterin der Obligationäre (Schweiz. Kreditanstalt) befugt. die Bestellung besonderer Unterpfänder in ausreichendem Umfange nach ihrem Gutdünken zu fordern. Erfüllt die Ges. die Anleihe- bedingungen nicht oder kommt sie aus irgend welchen Gründen mit ihren Leistungen länger als 4 Wochen in Rückstand, so können die Gläubiger Rückzahl. des gesamten aus- stehenden Anleihebetrages binnen 6 Wochen fordern. – Zahlstellen: Zürich: Schweizerische Kreditanstalt, Eidgenössische Bank; Amsterdam: De Twentsche Bank, Amsterdamsche Bank, Lippmann, Rosenthal & Co., Internationale Bank te Amsterdam; Rotterdam: R. Mees & Zoonen u. die übrigen Niederlass. dieser Banken. — Zahlung von Kapital u. Zs. frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben (die schweiz. Couponsteuer in der derzeitigen Höhe von 2 % ist durch Pauschalzahl. abgelöst), in der Schweiz in schweiz. Fr. effektiv, in Holland in holländ. Gulden zum festen Umrechnungs- kurse von 1 hfl. = 0.48 Schweiz. Fr. Von der Anleihe wurden in der Schweiz am 29./9. 1927 Fr. 7 500 000 zu 96 % aufgelegt, die übrigen Fr. 7 500 000 wurden von der holländ. Gruppe übernommen, davon wurden in Holland am 5./10. 1927 Fr. 6 000 000 zu 93 % aufgelegt, Fr. 1 500 000 waren bereits vorher placiert. Kurs Ende 1928–1931: In Amsterdam: 90, 86.75, 78, 37 %; auch in Zürich notiert. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: 1932 am 20./10. Stimmrecht: Je RM. 100 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Angestellte, 4 % Div.. aus dem übrigen Reingewinn erhält der A.-R.: a) wenn die G.-V. keine ausserord. Abschreib. und Rücklagen beschliesst, 10 %; b) wenn dieselbe solche Rücklagen beschliesst, 15 %, jedoch keinesfalls mehr als im Falle a; verbleib. Betrag steht zur Verf. der G.-V. Bilanz am 30. Juni 1932: Aktiva: Konto der Aktionäre (75 % Resteinzahl. auf nom. RM. 1 112 600 junge Akt.) 834 450, Grundst. u. Gebäude 601 900, Teilschuldverschr.-Aufgeld 141 402, Wertp. u. Beteil. 31 873 347, allg. Baurechn. 20 422, Vorschüsse an uns nahestehende Unternehm. 8 679 252, verschiedene Schuldner 212 746, Bankguth. 3 188 890, Hyp. forderungen 79 979, Kassa einschl. Postscheckguth. 30 382, Geschäftseinricht. 1, Patente u. Lizenzen 1,