― 5120 Banken und andere Geld-Institute. eingestellt. Der Grund liegt in dem Zusammenbruch der Deutscher Creditverein A.-G., Berlin, die am 16./4. 1932 ihre Zahlungen eingestellt hat u. über deren Vermögen in der Zwischenzeit der Konkurs eröffnet wurde. Die Deutscher Creditverein A.-G. hat der Ges. zwar vereinbarungsgemäss Sicherheiten für die bei ihr unterhaltenen Bankguthaben gegeben; der Realisationserlös dieser Sicherheiten reicht jedoch nicht aus, um die Gesamt- forderung der Ges. an die Deutscher Creditverein A.-G. zu decken, so dass die Ges. an diesem Konkurs nicht unerhebliche Summen verlieren wird. Sanierungsversuche der Ges. führten zu keinem Ergebnis. Status der Ges. am 31. Juli 1932: Aktiva: Kassa u. freie Bankguth. 11 306, Bankspar- guthaben 203 924, Tilg.-Darlehen 1 356 413 (davon 51 541 Tilg.-Darlehen der österr. Gruppe), Anlage der Zuteilungsreserve (vom Deutschen Kreditverein gegebene Sicherheiten mit dem von der Deutschen Revisions- u. Treuhand A.-G. bewerteten Betrag) 1 076 907, Debit. 39 323, Transitoren 7310, Forder. gegen die Österr. Bau- u. Zwecksparkasse 1, Konten der Deutschen Krednserein A.-G. 1, Inv. 1, Verlust 1 223 774. – Passiva: Delkr.-Res. 120 244, Spareinl. 3 738 484 (davon 166 176 österr. Sparer), Kredit. 5365, Transitoren 54 867. Sa. RM. 3 918 961. Die Ges. weist darauf hin, dass sowohl im Falle einer vereinfachten Abwicklung wie auch im Falle eines Konkurses die Realisierung der Aktivwerte aller Wahrscheinlichkeit nach nicht voll die in dem vorstehenden Status angesetzten Werte ergeben, sondern dass die notwendig werdende möglichst schnelle Realisation weitere Verluste mit sich bringen dürfte. Ferner dürften gewisse Aussonderungsansprüche und Aufrechnungsmöglichkeiten sowie vor- berechtigte Forderungen zu berücksichtigen sein, so dass die sich nach dem vorstehenden Status ergebende Quote von annähernd 70 % praktisch nicht ganz erreicht werden wird. Gegebenenfalls dürfte sich die Aktivmasse noch durch Einnahmen aus der eventuellen Verfolgung von Regressansprüchen erhöhen, deren Vorhandensein noch Gegenstand einer eingehenden Prüfung ist. Gegründet: 14./4. 1930; eingetr. 16./5. 1930. Kapital: RM. 1 000 000 in 1000 Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Akt. = 1 St. Dividende: 1930: 0 %. Vorstand: Hektor v. Klipstein, Aufsichtsrat: Vors. Reichsminister a. D. Dr. Johann Becker, Exzellenz, Darmstadt; Legationsrat a. D. Dr. jur. Wilhelm Bein, Köln a. Rh.; Rechtsanw. Dr. Curt Calmon, Konsul a. D. Dr. Karl Fritsch, Geh. Reg.-Rat Ministerial-Dir. a. D. Johannes Gassner, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Centropa Finanz-Akt.-Ges., Berlin. Lt. amtl. Bek. v. Mai 1930 ist die Ges. wegen unterlassener Umstellung des Grund- kapitals auf Reichsmark nichtig. Die Ges. wurde lt. Bekanntm. des. Amts-Ger. Berlin v. 9/11. 1931 aufgefordert, binnen 3 Mon. Widerspruch gegen die Löschung ihrer Firma zu erheben. – Durch Beschluss des Registergerichts v. 11./2. 1932 ist der Kaufm. Walter Junge, Berlin, zum Liquidator bestellt worden. Concordia Bauspar-Aktiengesellschaft, Berlin C 2, Königstr. 34/36. Gegründet: 19./2. 1930 mit Wirk. ab 1./1. 1931; eingetr. 10./9. 1931. Gründer: Concordia Bausparges. m. b. H., Berlin, Regierungsbaumeister a. D. Dr.-Ing. Fritz Lücke, Hauptmann a. D. Curt Puecher, Frau Gertrud Lücke geb. Wolff, Irene Baronesse von Brockdorff, Berlin. Die Concordia Bausparges. m. b. H. brachte in die Aktiengesellschaft ein das von ihr betriebene Unternehmen mit Aktiven u. Passiven, wie diese sich aus dem Status für den 31./12. 1930 ergeben. Zweck: Die gewerbsmässige Pflege des kollektiven Bausparens, das heisst des Sammel- sparens zum Zwecke des Bauens, damit zusammenhängend die Annahme von Spargeldern, die Gewährung von hypothekarisch gesicherten Tilgungsdarlehen an die Sparer und alle hierauf zielenden Geschäfte, insbesondere die Übernahme und der Fortbetrieb der in Berlin unter der Firma „Concordia Bausparges. m. b. H.“ betriebenen Gesellschaft. Kapital: RM. 100 000 in Akt. A u. Akt. B zu RM. 1000. Urspr. RM. 250 000, übern. von den Gründern zu pari. Die Aktien A sind nicht berechtigt. am Reingewinn teil- zunehmen, bis der angesammelte R.-F. RM. 100 000 beträgt, und gewähren nach diesem Zeitpunkt das Recht auf Teilnahme am Reingewinn nur zur Hälfte des Gewinnanteils, der auf die Aktien der Gattung B entfällt. – Lt. G.-V. v. 19./8. 1932 Herabsetz. des A.-K. auf RM. 100 000 durch Einzieh. von RM. 50 000 nicht voll eingezahlt gewesener Aktien u. Zus. leg. des verbleibenden A.-K. im Verh. 2: 1. Eine Wiedererhöh. ist in Aussicht genommen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 29./8. Stimmrecht: 1 Aktie B = 1 St., 1 Aktie A = 10 St.