5164 Banken und andere Geld-Institute. Versecz-Kubiner u. der Vereinigten Szegedin-Nagykikindaer Lokalbahn. Da die Eisenbahn- linie bei letzterer sich noch zu einem kleinen Teil auf ungarischem Gebiet befindet, bleibt ausserdem ein entsprechender Vermögenswert in Ungarn bestehen. Es wird daher dort eine besondere Ges. gegründet, der der Eisenbahnbetrieb von Szeged bis Vedreshaza obliegt. Als Entschädig. für die anderen beschlagnahmten Werte, die durch die Reparations- kommission in Paris versteigert worden sind, erhielt die Bank vom Reich einen Entschädig.- Betrag von 2 pro Mille des Wertes der enteigneten Gegenstände, wozu später noch ein Entwert.-Zuschlag von 3 pro Mille hinzukam. Demgemäss erhielt die Bank eine Entschädig. von RM. 192 817. In der G.-V. v. 2./5. 1928 führte der Vorst. aus, dass durch das Reichs- entschädigungsamt schon früher eine Grundentschädigung mit PM. 38 000 000 anerkannt worden sei u. die Ges. davon bereits in zwei Raten ½ % erhalten habe. Auf Grund des Kriegs- schädenschlussgesetzes erhielt die Ges. als Wiederaufbauer RM. 4 887 450 6 % Reichsschuld- bucheintragungen u. RM. 778 250 vorläufig nicht verzinsliche dergl. (Wiederaufbauzuschläge). Die a. o. G.-V. v. 2./5. 1928 beschloss die Erweiter. des Zwecks der Ges. u. erwarb in Gemeinschaft mit der Eisenbahn-Bank in Fft. a. M. die Hälfte des Lit. 535 000 betragenden A.-K. der Memeler Kleinbahn A.-G., welche sowohl die Strassenbahn u. zwei Kleinbahnen als auch das Gaswerk, Wasserwerk u. das Elektrizitätswerk in Memel betreibt. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien zu M. 1000, hiervon M. 5 000 000 Nr. 1–5000 auf Inhaber seit 15./3. 1898 vollbezahlt u. M. 5 000 000 vorerst mit 50 % Einzahl. Restl. Einzahl. von 50 % erfolgte am 31./3. 1914. Grossaktionäre: Eisenbahn-Bank in Frankf. a. M. Eisenbahn-Rentenbank-Oblig.: Die Besitzer von Schuldverschreib. der Bank wurden zu einer Gläubigerversamml. am 20./7. 1926 geladen, um einen Vertreter der Besitzer der Schuldverschr. für die Verhandl. gemäss § 34 des Aufwert.-Gesetzes vor der Aufwert.- Stelle zu bestellen; als Vertreter wurde gewählt Rechtsanwalt Dr. Liebmann, Frankf. a. M. Nach jahrelang geführten Verhandlungen betreffend die Aufwertungsfrage der Oblig. kam Anfang Okt. 1932 ein Vertrag zwischen der Ges. u. ihren Obligationären zur Beendi- gung des bei dem Kammergericht schwebenden Abwertungsverfahrens zustande. Danach werden die Schuldverschreibungen im gesetzlichen Ausmass auf 15 % aufgewertet und mit 5 % seit 1925 verzinst. Die noch rückständigen Zinsen und die bisher ausgelosten Obli- gationen werden ab 18./10. 1932 in bar ausgezahlt, die schon früher ausgelosten Obli- gationen werden bis zu diesem Tage verzinst. Eine Anderung findet für die bisherigen Tilgungspläne in der Weise statt, dass die Tilgung nach Massgabe der Kapitaleingänge aus den Vermögenswerten erfolgt, so weit diese nicht zur Deckung der derzeitigen Bank- schulden zuzüglich etwa aufgelaufener Zinsen erforderlich sind. Die Auslosung hat jährlich im August stattzufinden, und zwar, sobald nach Abwicklung der Bankschuld bzw. wenn diese infolge der Devisenbewirtschaftung nicht möglich sein sollte, nach An- sammlung eines entsprechenden Markguthabens, jeweils mindestens RM. 30 000 aus Kapital- eingängen angesammelt sind. Die auszulosenden Beträge sind auf die einzelnen Jahrgänge der Obligationen im Verhältnis derjenigen Beträge zu verteilen, welche bei Aufrecht- erhaltung der alten Tilgungspläne jeweils in dem betr. Jahr auszulosen gewesen wären. Die Auszahlung der ausgelosten Stücke erfolgt jeweils am 1./11. Die Bank kann jederzeit ausserordentliche Auslosungen vornehmen. Die Zahlung der Zinsen auf die Obligationen erfolgt ab 1./1. 1933 statt am 1./7. jeweils am 1./5. u. am 1./11. Der am 1./5. 1933 fällige Kupon lautet auf 1 %. Um den Aktionären eine Dividende auch dann zu ermöglichen, wenn nicht genügend Eingänge vorhanden sind, ist die Bank berechtigt, zur Deckung der allgemeinen Verwaltungskosten u. einer Dividende bis zu 6 % jährlich den fehlenden Betrag durch Verkauf von Reichsschuldbuchforderungen zu beschaffen. Ein solcher Ver- kauf ist nur so lange zulässig, als der Umlaufsbetrag der Obligationen durch Aktiven im gleichen Nennwert gedeckt ist. Altbesitz-Genussrechte der Oblig. werden besondere Genussrechts-Urkunden ausgegeben. 4½ % Obligationen: Lt. Beschluss v. 5./7. 1897 wurden die unverlosten 4½ % Oblig. mit Zs. ab 1./8. 1897, welche ab 1./8. 1897 innerh. 57 Jahren verlost werden, unter Barvergütung von 2 % für lauf. 4½ % Zs. v. 1./6.–1./8. = 7 % und Zinsdifferenz von 4 % auf 4½ % für v. 1./8.–1./12. = / % umgetauscht. Auf M. 5 970 100 wurde der Umtausch ausgeführt. Stücke zu M. 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1913: 99.30 %; 1925–1932: 0.76, – (5), 6.25, 8.70, 5.75, – (8.15), –*, – PM. %. 4 % Obligationen v. 1889, 1892, 1894, 1895, 1896, 1904 u. 1906: Stücke zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1913; 93.25 %; 1925–1932: 0.76, – (5), – (6.25), 8 /s, 5.75, 8.15, 10.80, 10.75 PM. %. 4 % Obligationen von 1912: Emiss. M. 2 500 000. Stücke zu M. 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zahlst. wie oben. Kurs wie vor. Zahlstellen für sämtl. Obl.: Berlin: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Dresdner Bank, Gebr. Sulzbach, Frankfurter Bank; München: Dresdner Bank; Stuttgart: Dresdner Bank. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., eventl. Sonderrfüickl. u. Abschreib., 4 % Div. auf das eingez. A.-K., Rest zur Verf. der G.-V. Der R.-F. ist abgesondert von dem übrigen Gesell- schaftsvermögen zu verwalten.