Bergwerke, Hütten u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. 5409 Gegründet: 19./6. 1923; eingetr. 10./7. 1923. Sitz bis 14./8. 1923 in Altendorf-Ruhr. Zweck: Erwerb u. Betrieb von Bergwerken ohne Unterschied der zu gewinnenden Mineralien, Verhüttung, Verarbeitung sowie sonst. Verwertung auch durch Verkauf der gewonnenen Mineralien sowie der Vertrieb aus den gewonnenen Mineralien hergestellter Produkte u. Fabrikate; Beteil., Pacht, ähnl. Unternehmungen. Kapital: RM. 900 000 in 1800 Akt. zu RM. 500. Urspr. M. 60 Mill. in 50 000 St.-Akt. u. 10 000 Nam.-Vorz.-Akt., letztere mit 25 % eingezahlt. Die G.-V. v. 29./5. 1925 beschloss Umstell. von M. 60 Mill. auf RM. 900 000 in 1800 Akt. zu RM. 500. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Berechtsame 585 000, Geb. 3672, Debit. 125 394, Lager 17 970, Kassa 49, Beteil. 704 375, Verlust 440 590. – Passiva: A.-K. 900 000, Kredit. 929 398, Akzepte 47 029, Lohn 624. Sa. RM. 1 877 051. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 241 877, Betriebs-K. 118 947, Unk. 8614, Steuern 7232, Zs. 63 918. Sa. RM. 440 590. – Kredit: Verlust RM. 440 590. Dividenden: 1924–1928: 0 %. Direktion: H. Eickelmann, Altendorf (Ruhr); P. Schulte-Holtey, Essen-Rellinghausen. Aufsichtsrat: Bergwerksbes. Heinrich Schulte-Holtey sen., Werden-Ruhr; Arnold Koepe, Erkelenz; Bank-Dir. Theod. Commandeur, Dir. Josef Wulff, Essen; San.-Rat Dr. Bruno Hamm, Lütgendortmund; Reeder Fritz Rehmann, Mülheim (Ruhr); Bergw.-Bes. Aug. Koehne, Altendorf (Ruhr). Verwaltungsrat: Arnold Koepe, Erkelenz; Bankdir. R. Beckendorff, Essen; Bergwerksbes. H. Schulte-Holtey, Altendorf-Ruhr; Bankdir. Herm. Neul, Essen. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat in Essen. Gegründet: 16./2. 1893. Infolge Ruhrbesetz. Sitz Anf. 1923 vorübergeh. nach Ham- burg, Kirdorfhaus, Alsterdamm 16/18, verlegt. Ab 16./1. 1924 erfolgte Rückverlegung nach Essen. Zweck (lt. Syndikatsvertrag gültig ab 1./9. 1931): Die Vereinigung bezweckt die Be- seitigung ungesunden Wettbewerbs auf dem Kohlenmarkt. Zur Deckung der Geschäftskosten des Kohlensyndikats wird eine gleichmässige Tonnen- umlage erhoben, die auf den auf die Verbrauchsbeteil. u. die Verkaufsbeteil. in Anrechnung kommenden Absatz verteilt wird. Das gleiche gilt für die Deckung etwaiger Verluste sowie zur Beschaffung der Mittel für gewisse Aufwendungen, die in § 32 des Syndikatsvertrages genannt sind, aber mit der Massgabe, dass der Absatz auf Verbrauchsbeteilig in dem Ver- hältnis nicht zur Umlage herangezogen wird, in dem die Eisenausfuhr zur Eisenerzeugung steht; doch darf der danach umlagefreie Teil des Absatzes auf Verbrauchsbeteilig. 55 % nicht übersteigen. Der Vertrag gilt bis zum 31./3. 1942 mit der Massgabe, dass er mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder zu jedem Monatsletzten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Endet die Vereinigung vorzeitig, so kann jedes Mitglied einen Monat vor Ablauf des Vertrags mit Angebot u. Verkauf für die Zeit nach Ablauf des Vertrags beginnen, wenn nicht bis dahin ein neuer von ihm mitabgeschlossener Vertrag zustande gekommen ist. Die Mitglieder überlassen ihre gesamte Erzeugung an Steinkohlen, Steinkohlenkoks u. Steinkohlenbriketts dem „Kohlensyndikat“, das sie nach den Bestimmungen dieses Vertrags zu vertreiben hat. Die Verpflichtung bezieht sich auf alle Erzeugnisse, die aus den Feldern der Mitglieder oder durch eine ihrer Schachtanlagen gefordert werden, einschliesslich aller Felder u. Schachtanlagen, die die Mitglieder zu Eigentum oder Niessbrauch oder in Pacht oder sonst zur Benutzung erworben haben oder erwerben werden. Vom Vertrieb durch das „Kohlensyndikat' sind ausgeschlossen: der Zechenselbstverbrauch, der Werksselbst- verbrauch, der Landabsatz, die Deputate und die für wohltätige Zwecke verschenkten Brennstoffe sowie die Mengen, die auf nicht vom „Kohlensyndikat“ übernommene Vorverträge zu liefern sind. Beteiligungen: Die Ges. ist bei folgenden abhängigen Ges. beteiligt: Kohlen-Transport- gesellschaft m. b. H., Duisburg-Ruhrort (Kap. RM. 200 000, Beteil. RM. 197 000), Nederlandsch Havenbedrijf, Rotterdam (Kap. hfl. 500 000, Beteil. hfl. 375 000). Verbände: Reichskohlenverband A.-G., Berlin; Deutsche Koks-Konvention. Entwicklung: Das Statut der Ges: wurde durch die vom Reichswirtschaftsminister ge- nehm. Beschl. der G.-V. v. 15./9. u. 20./10. 1919 geändert. Insbes. war Gegenstand des Unternehmens jetzt einer durch Zusammenschluss von Zechenbesitzern im Bezirk des Niederrheinisch- Westfälischen Steinkohlenbergbaus gegründeten Kartellvereinigung als geschäftsführendes Organ zu dienen und in dieser Eigenschaft alle Aufgaben zu erfüllen, welche die Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1932. 339