Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 5725 sowie der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung, auch der Betrieb derartiger Unternehmungen u. aller hiermit in Zus.hang stehenden Geschäfte. Entwicklung: Die Tätigkeit der Ges. erstreckte sich im J. 1911 in der Hauptsache auf die Durchbildung der von ihr erworbenen Erfindungen auf dem Gebiete der Erzeugung u. Übertragung von Hochfrequenzströmen für drahtlose Nachrichtenübermittelung. Der Besitz an Schutzrechten wurde weiter bearbeitet u. vermehrt. Auf der der Ges. von der C. Lorenz A.-G. zur Verfüg. gestellten Radio-Versuchsstation in Eberswalde wurden 2 Versuchsmasch. nach dem System des Prof. Dr. Goldschmidt erprobt. Die günstigen Resultate dieser Versuche veranlassten die Ges., an eine Erprobung des Verfahrens in grossem Massstabe heranzutreten. Zu diesem Zwecke wurden 1912 u. 1913 eine Radio-Grossstation in Eilvese bei Neustadt am Rübenberge (Prov. Hannover) u. eine in Tuckerton im Staat New Jersey (Verein. Staaten von Nord-Amerika) erbaut. Im J. 1912 verkaufte die Ges. ihre gesamten ausländ. Schutzrechte bzw. Patente an die zur Verwert. derselben neugegründete Compagnie Universelle de Teleégraphie et de Teléphonie sans Fil in Paris gegen Barzahlung u. 50 000 Stück Genussscheine. Die Aktien dieser Ges. sind von französ., amerikan. u. deutsch-österreich. Konsortien übern. worden. Im Okt. 1913 ging das gesamte A.-K. der Comp. Univ. de Télégr. et de Téléph. an die Engl. Marconi-Ges. über. Auf Grund eines getroffenen Abkommens wurde der Berliner Ges. freigestellt, ihren Besitz an Aktien u. Genusssch. der Comp. Universelle nach Vollzahl. gegen Marconi-Shares umzutauschen. Von diesem Recht wurde Gebrauch gemacht. Die Radio-Grossstation Tuckerton ist an die Compagnie Universelle de Telégraphie et de Téléephonie sans Fil, bzw. deren Beauftragte ausgeliefert worden. Sie wurde 1917 von der amerikan. Regierung beschlagnahmt. Die Verrechn. des Anspruches auf die Marconi-Shares nebst Div. (GM. 2 624 156) ist durch die deutsche Regierung auf Grund des Liquidationsschädengesetzes erfolgt. Die zuerst ge- währte Entschädigung belief sich auf ca. RM. 22 000. Nachdem das Schluss-Entschädigungs- gesetz in Deutschland u. die Freigabebill in Nordamerika von den gesetzgebenden Körper- schaften angenommen worden waren, erhielt. die Ges. eine Nettovergütung von ca. RM. 200 000 in Reichsschuldbuchforderungen. Die Verhandlungen wegen der Restentschädigung für die Station Tuckerton wurden 1930 zum Abschluss gebracht. Der erhaltene Betrag ist jedoch durch die hohen Anwalts-, Gerichts- u. sonstigen Kosten der bisher schon mehr als 10 Jahre dauernden Bemühungen u. Prozesse auf angemessene Entschädigung fast ganz aufgezehrt worden. Darüber hinaus sind bestenfalls nur noch minimale Beträge zu erwarten. – Im Zusammenhang mit einem früheren Darlehnsgeschäft hat die Gesellschaft zwei Hausgrund- stücke im Berliner Westen übernommen, die sie bei sich bessernder Konjunktur entsprechend zu verwerten hofft. Beteiligungen: Die der Compagnie Universelle de Télégraphie et de Téléphonie sans Fil aus dem Vertrage vom 30./9. 1912 zustehende Option auf die Radio-Grossstation Eilvese ist von der Drahtlosen Übersee-Verkehr A.-G. (Transradio) erworben worden. Diese Ges. hat mit der Ges. am 14./2. 1921 die Eilvese G. m. b. H. mit einem Grundkap. von M. 14 250 000 gegründet, in die seitens der Ges. die Radio-Grossstation Eilvese mit M. 10 000 000 eingebracht wurde, hiervon erhielt die Hochfrequenz-A.-G. M. 5 700 000 in Anteilen dieser G. m. b. H. u. M. 4 300 000 in bar. Der Betrieb in Eilvese wurde im April 1929 eingestellt. Die Grossfunkstelle Eilvese ist auf Grund besonderer Abmachungen zwischen dem Reichspostministerium und der Eilvese G. m. b. H. Anfang 1930 in das Eigentum der Deutschen Reichspost übergegangen. (Kap. der Eilvese G. m. b. H. nach Umstellung RM. 4 958 000, Beteilig. der Hochfrequenz A.-G. RM. 1 983 200). Kapital: RM. 960 000 in 600 Akt. A zu RM. 1000, 3300 Akt. A zu RM. 100 u. 300 Akt. B zu RM. 100. Urspr. A.-K. M. 2.1 Mill. (Vorkriegskap.) in 1600 Akt. A u. 500 Akt. B. Die beiden Gattungen sind auf Grund des Beschl. der a. o. G.-V. v. 30./8. 1921 gewinnrechtl. gleichgestellt. Bei der Liqu. der Ges. entfallen auf die Akt. Lit. A. dann auf die Akt. Lit. B die Nennbeträge der Akt.; sonst sind alle Akt. hinsichtlich des Liquidationserlöses gleichberechtigt. 1921 Erhöh. um M. 1.4 Mill. in 1400 Aktien A. 1922 Erhöh. um M. 4.5 Mill. in 4500 Aktien Lit. A zu M. 1000. Weiter erhöht 1923 um M. 8 Mill. in 8000 Aktien A zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 16./12. 1924 Umstell. von M. 16 Mill. auf RM. 960 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von M. 1000 auf RM. 60. 1929 Neustückelung des A.-K. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 8./12. Stimmrecht: 1 Aktie Lit. A = 1 St., Lit. B = 20 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Grundst. u. Gebäude 589 000, Mobil. 1, Eff. u. Beteil. 1 782 834, Kassa u. Postscheck 9348, Wechsel 38 660, Debit. 1 271 491. – Passiva: A.-K. 960 000, R.-F. 160 000, Hyp. 300 000, noch nicht abgehob. Gewinnanteile 49 416, Kredit. 2 144 315, Gewinn (Vortrag 10 341 – Gewinn in 1931 67 262) 77 603. Sa. RM. 3 691 334. Erläuterungen zur Silanz: Die Erhöhung des Eff. u. Beteil.-Kontos im Vorj. RM. 1 422 638 ist darauf zurück- zuführen, dass ein Teil der durch den Verkauf der früheren Station Eilwese erhaltenen Mittel in Eff. angelegt wurde- Unter den Eff. befinden sich insgesamt RM. 164 000 eigene Aktien. Die Bewertung im vorliegenden Rechnungsabschluss erfolgte zu 100 % Auf dem Eff.- u. Beteil.-Konto erscheint nach wie vor die alte Beteil. an der Eilvese G. m. b. H. Nach Verkauf ihrer Stationsanlagen hat die G. m. b. H. der Ges. einen Teil ihres Verkaufserlöses kreditweise gegen Anteilshinterleg. überlassen, wodurch sich die Erhöh. des Kredit.-K. erklärt. Das Debit.-K. erhöhte sich gegeb das Vorjahr dadurch, dass die Ges. einen grossen Kredit, welcher früher im Wege des Wechseldiskonts gewährt wurde, in bar zur Verfüg. stellte u. weitere Kreditgeschäfte einging. Der der Ges. aus dem Verkauf der Station Eilvese zugeflossene Bonus ist auf Gewinn u. Verlust ver- bncht. Andererseits hat die Ges. ihre Restforder. aus der Kreditbeteil., aus welcher die Hausgrundst. seinerzeit erworben werden mussten, inolge völligen Vermögensverfalls des Schuldners ganz abschreiben müssen. Die Wechsel-Giroverbindlichkeiten beliefen sich am 31./12. 1931 auf RM. 81 507.