6362 Versicherungs-Gesellschaften. Neptunus Assecuranz-Compagnie in Hamburg, Trostbrücke 1. (In Konkurs.) Die G.-V. v. 23./6. 1930 beschloss einen Verschmelzungsvertrag mit der Assecuranz-Union von 1865, wonach das Vermögen der Ges. ohne Liqu. auf die Assecuranz-Union gegen Aktien- austausch 1:1 übergehen sollte. Nach dem Scheitern der Fusionspläne hat die Ges. in Hamburg auf Veranlassung des Reichsaufsichtsamtes mit sofortiger Wirkung den Weiter- betrieb des Versich.geschäftes eingestellt. Das Reichsaufsichtsamt hat die Untersagung des Geschäftsbetriebes der Neptunus unter Erlass eines Zahlungsverbotes bestätigt, nachdem es der Neptunus in der Zwischenzeit nicht gelungen ist, ihre Geschäfte anderweitig unter- zubringen. Der Senat hat ferner beschlossen, die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Ges. zu beantragen. Konkurseröffnung erfolgte am 17./10. 1930. Verwalter: 1. Rechtsanw. Dr. Paul Mendel, Hamburg, Neuerwall 71, 2. Hans Stölting (i. Fa. I. Heinrich Schmidt), Hamburg 11, Trostbrücke 2, 3. beeidigter Bücherrevisor Hans Pohlmann, Hamburg, Rambachstr. 2. In der Gläubigerversammlung der Ges. (Konzernfirma der ebenfalls zus.- gebrochenen Assecuranz-Union von 1865) wurden die verfügbaren Vermögenswerte mit nur rd. RM. 0.29 Mill. angegeben, denen Verpflichtungen von RM. 2.21 Mill. gegenüberstehen. Der wichtigste Vermögensposten sind die Aufwert.-Hyp. mit RM. 0.11 Mill. Nicht berück- sichtigt sind die Forderungen an die Muttergesellschaft Die Assecuranz-Union hat eine Einzahlungsverpflicht. auf das Grundkapital in Höhe von RM. 2.56 Mill. Von den gesamten Kontokorrent-Forderungen von RM. 1.73 Mill. entfallen ferner über RM. 1.7 Mill. auf die Assecuranz-Union. Diese Posten sind bei der Vermögensaufstellung nicht berücksichtigt, da die Verhältnisse bei der Assecuranz-Union noch so wenig geklärt sind, dass auch für eine Schätzung keinerlei Grundlage vorhanden ist. Die vorhandene Masse reicht zur Deckung der Kosten u. eines Teils der bevorrechtigten Forderungen aus. Wieweit die nicht bevorrechtigten Gläubiger entschädigt werden, hängt ganz davon ab, wieviel von der Assecuranz-Union zu erhalten ist. Unter den Verpflichtungen erscheinen u. a. Rückver- sicherungsverpflicht, mit RM. 0.5 Mill., Schadensfälle in der Feuerversicher. RM. 0.12 Mill., Schadensregulierungen, der Höhe nach bemessen, RM. 1.14 Mill. Die Konkursabwicklung war durch die unklaren Beziehungen zwischen der Ges. u. der Assecuranz-Union erschwert. Die Konkursverwaltung sieht in dieser engen Verflechtung den wesentlichsten Grund für den Zusammenbruch. Die Neptunus Assecuranz-Compagnie befand sich in einem voll- ständigen Abhängigkeitsverhältnis. Verschiedene Verträge lassen erkennen, dass sie keine Selbständigkeit in der Verfüg. über ihre Vermögenswerte, besonders über ihre Guthaben bei der Assecuranz-Union hatte. Es ist soweit gegangen, dass in den gesamten Autokasko- versicherungen u. auch zum Teil in der Transportversicherung der Neptunus zum Teil die Verträge allein abschloss, zum Teil gemeinsam mit der Assecuranz-Union haftete, während über alle diese Vorgänge in den Büchern der Neptunus überhaupt nichts zu finden ist. Nach Mitteilung der Konkursverwalter v. Dez. 1931 dürfte die Abwicklung des Kon- kurses noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, über eine Konkurs-Div. kann noch nichts gesagt werden. – Auf eine Klage der Gläubiger der Ges. war die Dresdner Bank verurteilt worden, anlässlich der Kapitalserhöh. der Neptunus um RM. 1 Mill. u. 1.5 Mill. die Zahlungen auf die Zeichnungsscheine von 25 % dieser Beträge zu leisten. Die dagegen eingelegte Be- rufung der Dresdner Bank wurde Anfang April 1922 vom Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen. Kapital: RM. 4 500 000 in 8000 Nam.-Akt. zu RM. 20, 8400 Akt. Lit. Bzu RM. 100, 10 000 Akt. C zu RM. 100, 1000 Akt. D zu RM. 1000 u. 1500 Akt. E zu RM. 1000, mit zus. RM. 1 875 000 Einzahlung. Direktion: Max Theod. Köpcke, Dr. Walter Rohrbeck. Aufsichtsrat: Vors. Oskar Mathies, Senator Dr. W. A. Burchard, Johs. Cropp, Dir. Max Moeller, Hamburg; Dir. Dr. h. c. Walter Behrend, Berlin; Rechtsanw. Dr. Norbert Labowsky, Bank-Dir. Paul Salomon, Hamburg. „Ocean“ Versicherungs-Akt.-Ges. in Liqu., Hamburg, Alsterdamm 12/13. Die G.-V. v. 5./8. 1930 beschloss Auflös. u. Liqu. der Ges. Liquidator: Hermann Vathje. In der G.-V. v. 5./8. 1930 wurde mitgeteilt, dass man nicht erst abwarten wolle, bis die Aktionäre ihr Geld verloren haben. sondern man habe trotz des ver- hältnismässig geringen Verlustes schon jetzt die Auflös. beantragt, weil eine Besserung der Verhältnisse kaum zu erwarten sei. Um den Aktionären die Möglichkeit zu schaffen, ihren Aktienbesitz bald zu realisieren – die Dauer der Liqu. wird auf 2 Jahre geschätzt =– ist mit der Allianz- u. Stuttgarter Verein Versicherungs-A.-G., die mit 30 % des Kapitals Gross- aktionär bei der „Ocean“ Versicherungs-A.-G., Hamburg, ist u. gleichzeitig auch als Rück- versicherer beteiligt ist, ein Abkommen geschlossen worden, wonach der Allianz-Konzern sich bereit erklärt, die Ocean-Aktien alsbald nach beschlossener Liqu. mit 85 % des als Einzahlung geltenden Betrages zu kaufen. Gegründet: 14./10. 1905; eingetr. 27./10. 1905.