Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. Getreidevereinigung Aktiengesellschaft. Sitz in Hamburg, Gröninger Straße 10. Vorstand: Arthur Friedlaender, Hubert Hart- mann, Paul Mendel. Prokurist: W. M. H. Siefke. Aufsichtsrat: Vors.: Bankier Hans Wilhelm Julius Peters, Stellv.: Hugo Hoppe, Bankier Dr. Fritz Warburg, Bank-Dir. Erich Bechtolf, Bankier Percy Hamberg, Leopold Hiller, Ernst Mackprang, John Haus- mann, Herbert Naumann, Bank-Dir. Eugen Boode, Hamburg. Gegründet: 26./3. 1928; eingetr. 18./4. 1928. Zweck: Sicherstellung der vertragschließenden Parteien bei Abschluß von Zeitgeschäften in Getreide und verwandten Artikeln, welche an der Hamburger Börse auf Grund der gesetzlichen Verordn. abgeschlos- sen werden, Betrieb von Depot- und Vorschußgeschäften gegen Getreide und verwandte Artikel, unter Aus- schluß von Spekulationsgeschäften für eigene Rechnung. Kapital: 500 000 RM in 250 000 RM Inh.-Akt. und 250 000 RM Nam.-Akt., letztere mit 50 % eingezahlt. Urspr. 1 000 000 RM in 500 vollgezahlten Inh.-Akt. A und 500 mit 25 % eingezahlten Nam.-Akt. B zu 1000 RM, übernommen von den Gründern zu 105 %. Die G.-V. v. 16./8. 1932 beschloß Herabsetz. des A.-K. um 500 000 RM zum Zwecke der Anpassung desselben an die wirtschaft- lichen Verhältnisse, und zwar: 1. Aktien Lit. A: a) der 1000 RM betragende Nennwert jeder Aktie wird durch Abstempel. auf 500 RM herabgesetzt; b) auf jede Aktie werden 400 RM in Gemäßheit der gesetzl. Bestimmungen ausgezahlt und 100 RM einem neu zu bildenden Spez.- R.-F. zugeführt. 2. Aktien Lit. B: der 1000 RM be- tragende Nennwert ieder Aktie wird durch Abstempel. auf 500 RM herabgesetzt. Hierdurch sind auf Grund der geleisteten Einzahl. von 250 RM für jede Aktie 50 % des Nennwerts von 500 RM eingezahlt. Grofßaktionäre: Commerz- u. Privat-Bank A.-G., Hamburg, Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Dresdner Bank, Vereinsbank in Hamburg, L. Behrens & Söhne, Conrad Hinrich Donner, Simon Hirschland, Münch- meyer & Co., Schröder Gebrüder & Co., M. M. War- burg & Co., Liquidations-Casse in Hamburg, Akt.-Ges., sämtlich in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderj. –— G.-V.: 1933 am 1./3. – Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Nicht ein- gezahlt. A.-K. (75 % auf 500 000 RM Nam.-Akt.) 375 000, Inv. 1, Wertpap. 198 911, Kasse, Postscheck- und Giro- konto 3909 Guthaben bei Banken u. Bankiers 530 000, transitorische Posten 11 442, (Verpflichtungen der Kon- trahenten aus Zeithandelsgeschäften in Getreide 637 545). – Passiva: Inh.-Akt. 250 000, Nam.-Akt. 250 000, Kapi- tal-R.-F. 37 400, Delkredere 12 700, Kreditoren 44 456, rückständ. Div. 360, transitorische Posten 12 595, Sperr- konto für die Befreiung von der Einzahlungsverpflich- tung auf Nam.-Akt. (50 % auf 250 000 anstatt 75 % auf 500 000) 250 000, Kapitalrückzahl.-Sperrkonto 200 000, Spez.-R.-F. 50 000, (Garantie für Zeithandelsgeschäfte in Getreide auf Grund von Verträgen 637 545), Gewinn- vortrag von 1931 2624, Reingewinn 1932 9128. Sa. 1 119 263 RM. Erläuterungen zur Bilanz: Die Bilanz weist das ge- mäß dem vorjährigen G.-V.-B. von 1 000 000 RM auf 500 000 RM herabgesetzte Aktienkapital aus. – Der Posten Kapitalrückzahlungs-Sperrkonto in Höhe von 200 000 RM betrifft den nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahres zur Rückzahlung auf die Inh.-Akt. bestimmten Betrag. Auf dem neu gebildeten Spezial-Reservefonds sind die anläß- lich der Kapitalherabsetz. laut Beschluß zurückgestellten 50 000 RM ausgewiesen. Die Befreiung der Einzahlungs- verpflichtung in Höhe von 250 000 RM auf die Namens- aktien tritt nicht vor Ablauf des Sperrjahres in Wirksam- keit. Diesem Umstand ist durch das Sperrkonto für die Befreiung der Einzahlungsverpflichtung auf Namensaktien Rechnung getragen. Der Wertpapierbestand setzte sich aus Kurzfristigen Schatzanweisungen zusammen und zwar aus je 100 000 RM 6 % Preußische Staatsschatzanweisungen und 6 % Deutsche Reichspostschatzanweisungen. Die Einnahmen auf Provisionskonto sind den vermin- derten Umsätzen entsprechend zurückgegangen. Die Er- trägnisse auf Zinsenkonto wurden von dem niedrigeren Zinsniveau und von der im Vorjahr beschlossenen Kapital- herabsetzung beeinflußt. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Ge- hälter 16 672, soziale Abgaben 490, Steuern 13 530, son- stige Unkosten 4626, Vergütung an den Aufsichtsrat (satzungsgemäß) 3150, Gewinn 11 752 (davon Rückstell. auf Kapital-R.-F. 800, Rückstell. auf Delkredere-F. 500, Div. 9375, Vortrag 1077). – Kredit: Gewinnvortrag von 1931 2624, Zs. 31 134, Provisionen 16 464. Sa. 50 222 RM. Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen für 1932 9000 RM, für den Aufsichtsrat 3150 RM. Dividenden: 1928 (6 Mon.): 3 %; 1929–1932: 6, 4, 4, 2½ % (Div.-Schein 5). Zahlstelle: Ges.-Kasse. Aus dem Geschäftsbericht für 1932: Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die Gesamtumsätze eine beträcht- liche Verminderung erfahren, die wohl in erster Linie auf die Fortdauer der Wirtschaftskrisis zurückzuführen ist. Die seitens des Vorstandes des Vereins der Ge- treidehändler der Hamburger Börse vor längerer Zeit bei den maßzgebenden Stellen in die Wege geleiteten, dahin gerichteten Verhandlungen, das hiesige Zeit- geschäft auf Brotgetreide im Zollinland zu erweitern. sind leider noch nicht zum Abschluß gelangt und werden fortgesetzt. Hypothekenbank in Hamburg. Sitz in Hamburg, Hohe Bleichen 18. – (Börsenname: Hamburger Hypothekenbank.) Verwaltung: Vorstand: Dr. jur. Karl Gelpeke (Berlin), Alb. Saucke (Hamburg), W. Güssefeld (Berlin); Stellv.: Dr. jur. Joh. Heinr. Thöl (Hamburg). Aufsichtsrat: Vors.: Botschafter a. D. von Be- renberg-Goßler (Hamburg); Stellv.: Alfred Blohm (Hamburg); sonst. Mitgl.: Rudolf Philippi [i. Fa. J. Mag- nus & Co.] (Hamburg), Konsul Gustav Müller (Ham- burg), Max M. Warburg (Hamburg), George Behrens (Hamburg), Staatsminister a. D. Herm. Kühn, Exz. (Berlin), Dr. Georg Hirschland (Essen). Staatskommissar (zugleich Treuhänder): Ge- neralstaatsanwalt z. D. Dr. Aug. Schön (Hamburg); Stellv.: Oberregierungsrat Dr. Oscar Meincke (Hamburg). Entwicklung: Gegründet: 15./5. 1871. Staatsaufsicht seit 1894. (Eine Konz. war in Hamburg nicht erforderl.) Zweigniederlassung in Berlin, Französische Straße 7. Zweck: Hypothekarische Beleihung von Grundstücken und Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der er- worbenen Hypotheken. Die Bank unterliegt den Be- stimmungen des Reichs-Hypotheken- Bankgesetzes. Die Bank gibt hypothekarische Darlehen in der Regel nur zur ersten Stelle auf solche innerhalb des Deutschen Reiches belegene Grundstücke, welche einen dauernden u. sicheren Ertrags- oder Verkehrswert haben. Bergwerke, Gräbereien, Steinbrüche u. dergl. sind von der Beleihung ausgeschlossen. Die Höhe der Beleihung soll nicht mehr als 60 % des Wertes der zu Unterpfand zu bestellenden Liegenschaften betragen. Bei Beleih. ländl. Grundbesitzes soll die Sicherheit mindest. zu zwei Dritteilen in fruchttragenden Grundstücken (Aeckern, Wiesen) bestehen. Auf Weinberge, Wälder u. andere Grundstücke, deren Ertrag auf Anpflanzung beruht, dürfen hypoth. Darlehen nur bis zu einem Drittel des Wertes gegeben werden.