Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. 85 mit der Süddeutschen Treuhand-Ges. A.-G. in München (diese hat zum Zwecke der treuhänderischen Abwick- lung der Masse die Vermögensverwaltungs- und Ab- wicklungsstelle G. m. b. H. in München errichtet). Nach Pressemeldungen ist zwischen dem A.-R. der Landesprodukten-Bank und den Vertretern der Gläu- biger-Interessen, welche Regreßanklage angestrebt hatten, eine Einigung zustandegekommen; hiernach sollen die früheren A.-R.-Mitgl. 40 000 RM an die Masse leisten. Aufsichtsrat: Rechtsanw. Dr. Friedrich Schmitt, Rechtsanw. Dr. Kurt Mosbacher, Rechtsanw. Dr. Max Schwarz, München. Kapital: 1 005 000 RM, hiervon 1 000 000 RM in St.-Akt. zu 20 RM und 100 RM, sowie 50 Vorz.-Akt. zu 100 RM. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Anspruch an Südd. Treuhand-Ges. A.-G., München, aus Ver- mögensübertragung 1, Verlust 1 124 999. – Passiva: A.-K. 1 005 000, R.-F. 120 000. Sa. 1 125 000 RM. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Anspruch an Südd. Treuhand-Ges. A.-G., München, aus Ver- mögensübertragung 1, Verlust 1 124 999. – Passiva: A.-K. 1 005 000, R.-F. 120 000. Sa. 1 125 000 RM. 01 192 7–1929: 8, 8, 0 %; Vorz.-Akt. 6, 6, 0 %. Bayerische Notenbank. Sitz in München, Ludwigsstraße 1. Verwaltung: Vorstand: Geh. Reg.-Rat Richard Frhr. v. Nott- hafft, Komm.-Rat August Hoffmann, Dir. Adolf von Enhuber (sämtl. in München). Staatskommissar: Ministerialrat im Staatsmini- sterium der Finanzen Geh. Rat Benedikt Stepperger (München). Aufsichtsrat: Vors.: Staatsrat Dr. Wilhelm von Wolf, Präsident der Bayerischen Staatsbank; Stellv.: Min.-Dir. Dr. Karl Neumaier; sonst. Mitgl.: Bank-Dir. Friedrich Doehlemann [Bayerische Gemeindebankl], Geh. Oberfinanzrat Kurt Flamme [Bayer. Staatsbank], Min.- Rat August Mader, Geh. Oberfinanzrat Friedrich Moroff [Bayer. Staatsbank], Reg.-Dir. Karl Pfeufer [Bayer. Staatsbank], Präs. der Handelskammer Geh. Komm.-R. Josef Pschorr, Bank-Dir. Geh. Komm.-R. Dr. h. c. Hans Remshard [Bayer. Hyp.- u. Wechsel-Bank], Geh. Kom- merz.-Rat Robert Röchling (sämtl. in München). Entwicklung: Gegründet: Konzession s. 6./8. 1875. – 1883 führte die Bank den verzinsl. Giroverkehr ein. – 1919 neue Geschäftszweige: Verwahrung u. Verwaltung v. Wertp. u. Effekten, Kommissionsgeschäft. –— Das Privatnoten- bankgesetz v. 30./8. 1924 stellte die Notenausgabebe- fugnis in der dem urspr. Betrage entsprech. Höhe von 70 000 000 RM in neuer Währung zunächst auf 10 Jahre wieder her. Für eine Uebergangszeit ist innerhalb der Höchstgrenze das jeweilige tatsächl. Notenausgaberecht nach einem bestimmten Schlüssel an den Notenumlauf der Reichsbank gebunden. Seit 10./7. 1925 ist es fort- dauernd auf 70 000 000 RM festgesetzt. Das steuerfreie Notenkontingent ist in seiner alten Höhe von 32 000 000 RM aufrechterhalten worden. Nach dem durch die G.-V. v. 3./2. 1925 genehmigten Vertrag mit der bayer. Staats- regierung hat die Notenbank eine jährl. Summe von 120 000 RM als Abgabe zu leisten, die aber je nach dem Notenumlauf u. der Höhe des Diskonts Veränder. un- terliegen kann. – Febr. 1927 Erwerb eines Aktien- pakets der Bayer. Notenbank aus dem Besitze des Röch- ling-Konzerns durch die Bayer. Staatsbank und die Bayer. Girozentrale. – 1./12. 1929 Erricht. eines Pens.- Fonds aus der ehemaligen Spar- u. Sterbekasse u. aus der Umstellungs-Reserve. Zweck: Betrieb einer Privatnotenbank nach Maß- gabe des von der bayerischen Staatsregierung ver- liehenen Privilegs u. des Privatnotenbankgesetzes vom 30./8. 1924. Der Geschäftsbetrieb der Bank beschränkt sich auf Bayern. Die von der Bank ausgegebenen Noten werden in Bayern von den Staats-, Post- u. Eisenbahnkassen und von der Reichsbank in Zahlung genommen. Außerhalb Bayerns werden die Noten von den Staatskassen in Sachsen, Württemberg und Baden, von der Sächsischen Bank zu Dresden und ihren Filialen, von der Würt- tembergischen Notenbank in Stuttgart, von der Badi- schen Bank in Karlsruhe und Mannheim, ferner von den Postkassen in den Oberpostdirektionsbezirken Stutt- gart, Karlsruhe, Konstanz, Leipzig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Frankf. a. M. u. Darmstadt, von den Reichs- bahnkassen auf allen Stationen in Süddeutschland sowie auf den wichtigsten Stationen in Nord- und Mittel- deutschland, von der Reichsbank in Berlin und in Städten von mehr als 100 000 Einwohnern, bei den Reichsbankanstalten in Baden, Württemberg und Hessen sowie bei den Reichsbankanstalten in Hanau, Geln- hausen, Hersfeld, Fulda und Saalfeld, außerdem von den Zentralkassen, die dem Reichsverband der deut- schen landwirtschaftlichen Genossenschaften –— Raiff- eisen – e. V. angeschlossen sind, in Zahlung genom- men. Dez. 1928 Abkommen mit dem Deutschen Spar- kassen- u. Giroverband, wonach die dem Verbande an- geschlossenen Girozentralen, Sparkassen u. Girostellen die von den Privatnotenbanken ausgegebenen Bank- noten auch außerhalb des Landes der Emissionsbank in Zahlung nehmen. Von der Sächsischen Bank zu Dresden und ihren Filialen, von der Württembergischen Notenbank in Stuttgart, von der Badischen Bank in Karlsruhe und Mannheim sowie von den dem Deut- schen Sparkassen- und Giroverband angeschlossenen Girozentralen, Sparkassen und Girostellen werden die bayerischen Banknoten außerhalb Bayerns auf Ver- langen auch in Reichsbanknoten umgetauscht. Auf ihr Notenprivileg darf die Bank ohne Genehmigung der Regierung weder ganz noch teilweise verzichten, noch auch wegen einer derartigen Verzichtleistung mit einer Bank eine Vereinbarung abschließen. Die von der Bank ausgegebenen Noten neuer Währ. sind in 50 RM u. 100 RM gestückelt. Auf Grund der Verordn. v. 16./3. 1925 sind sämtl. auf alte Mark- währ. laut. Noten zur Einzieh. aufgerufen u. seit 31./7. 1925 kraftlos geworden. Filialen: Augsburg, Kempten, Ludwigshafen a. Rh., Nürnberg, Regensburg u. Würzburg; sodann ein über ganz Bayern verteiltes Netz von Agenturen, so daß jetzt im ganzen ca. 80 Bankstellen tätig sind. Sonstige Mitteilungen: Verbände: Die Ges. ist Mitgl. der Bayerischen Banken-Vereinigung. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V. im ersten Halbj. (1933 am 25./2.); jede Aktie = 1 St. – Vom Reingewinn 5 % zur gesetzl. Res. bis die Vorschrift des § 262 HGB. erfüllt ist; danach 4 % Div. u. Dotierung der Rücklage, aus dem Mehrbetrage 8 % A.-R.-Tant., worauf eine feste jährl. Vergüt. von je 2000 RM anzu- rechnen ist, u. aus dem Gewinnrest eine Superdiv., so- weit nicht G.-V. anderes beschließt. Vorsteh. Gewinn- verteilung aber unbeschadet § 13 Privatnotenbank- gesetz, wonach aus dem 6 % des Grundkapitals über- steigenden Reingewinn jährl. mind. 20 % der Res. zuzu- führen sind, bis diese wenigstens 12 % des Notenum- laufes (Durchschnitt des zweiten Geschäftshalbjahres) beträgt. Zahlstellen außer der Hauptbank auch die sämtl. Fil. u. Agenturen sowie sämtl. Niederlass. der Bayer.