96 Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. Gegründet: 28./8. 1929; eingetr. 1./10. 1929. Die Ges. wurde gegründet infolge Vereinbarung zwischen der Hypoth.-Bank Saarbrücken A.-G. und der Saarländ. Immobilien-Credit-Zentral-Kasse A.-G., beide in Saar- brücken, als Tochterges. dieser beiden Bodenkredit- Institute. Zweck: Hypothekarische Beleihung von Grund- stücken, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Hypotheken und der Betrieb der im § 5 des Hypothekenbankgesetzes vom 13./7. 1899 in Ver- bindung mit Artikel 2 der VO. betr. Aenderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes vom 10./4. 1929 zugelassenen Geschäfte. –— Die Allg. Bodenkreditbank A.-G. ist satzungsgemäß eine reine Hypothekenhank. Sie unterliegt der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist das Mitglied der Regierungskommission des Saargebiets für wirtschaftliche Angelegenheiten und in dessen Auf- trag die Direktion für wirtschaftliche Angelegenheiten in Saarbrücken. Kapital: 5 000 000 Fr. in 5000 Nam.-Akt. zu 1000 Fr., übern. von den Gründern zu pari, urspr. mit 25 %, seit 1./10. 1930 mit 50 %, seit ult. 1930 voll einbezahlt. Großaktionäre: Hypotheken-Bank Saarbrücken (55 %), Saarländ. Immobilien-Credit-Zentral-Kasse A.-G. (45 % des A.-K.). Goldhypotheken-Pfandbriefe u. Schuld- verschreibungen (Kommunal-Oblig.): Nach § 2 der Satzung in Verbindung mit Art. 2 der Verordn. betreffend Aenderung und Ergänzung des Hyp.-Bank- gesetzes vom 10./4. 1929 kann die Allg. Bodenkredit- bank im Saargebiet Goldpfandbriefe auf Grund von außerhalb des Saargebiets erworbenen Gold-Hyp. aus- geben (Ermächt. v. 24./8. 1929), vorbehaltlich einer be- sond. Ermächt., die für das Gebiet eines jeden Staates durch das Mitglied der Regierungskommission für wirt- schaftliche Angelegenheiten zu erteilen ist. Die Er- mächtigung für das Deutsche Reich ist am 8./1. 1930 erteilt. Die Goldpfandbriefe, welche durch Gold-Hyp. im Reichsgebiet gedeckt sind, tragen die Serienbe- zeichn. D. Sie werden ebenso wie die S-Serie, welche durch Hyp. im Saargebiet gedeckt ist, in mehreren Ab- schnitten mit den Bezeichn. Lit. A, B, C usw. von je 10 000 000 Fr. ausgegeben. Die Pfandbriefe sind im Saargebiet gemäß Reichsstempelgesetz Tarif Nr. 2 Ziffer a verstempelt. Eine Kapitalertragsteuer wird im Saargebiet nicht erhoben. In Frankreich sind Kapital und Zinsen frei von Kapitalertragsteuer und von jedem Stempel gemäß der Französisch-Saarländi- schen Konvention vom 5./7. 1922. Sicherheit: Die Pfand- briefe der Serie S sind durch erststellige Hypotheken ausschließlich auf saarländische Grundstücke gesichert. Die Hypotheken lauten gemäß Verordnung der Regie- rungskommission des Saargebiets vom 18./5. 1923 auf französische Franken (1 Fr. = 0 0655 g Rauhgold zu 900/1000 fein oder 0.05895 g Feingold) und entsprechen den Vorschriften des deutschen Hypothekenbankgesetzes vom 13./7. 1899. Die Pfandbriefgläubiger genießen be- vorrechtigte Sicherstellung an den in einem für die Serie 8 geführten Sonderregister eingetragenen Deckungshypotheken. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschrei- bungen (Komm.-Obl.) wurde durch Verordn. 15./4. 1930 erteilt. Für die Sicherheit der Kommunal-Obligationen haftet die Bank mit ihrem Vermögen und mit den in das Deckungsregister der Komm.-Obl. Serie S einge- tragenen Hypotheken und Bürgschaften der Stadt- oder Landkreise des Saargebietes. Die Hypotheken sind aus- schließlich auf Grundstücke im Saargebiet gegeben. Ge- mäß Verfüg. der Saarregierung vom 13./5. 1923 sind die Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen zur Anlegung von Mündelgeld im Saargebiet geeignet. Zahlstellen für Pfandbriefe und Kommunal-Obl.: Saarbrücken: Allgem. Bodenkreditbank und die meisten Banken in Saarbrücken; Luxemburg und Brüssel: Al- fred Levy & Cie.; Luxemburg: Allgem. Elsäss. Bank- ges.,; Frankfurt a. M. und Berlin: Deutsche Bank u. Disconto-Ges., J. Dreyfus & Co. Folgende Emissionen wurden bisher begeben: % Hypotheken-Pfandbriefe von 1929: Serie 8. Lit. A: 10 000 000 Fr.; Stücke zu 500, 1000, 5000 und 10 000 Fr. Zs. 2./1. und 1./7. – Tilg. früh. ab 2./1. 1935 durch Auslos. zum Nennwert oder Rückkauf bis spät. 2./1. 1957. – Kurs: An der Luxemburger Börse notiert. Ende 1930–1932: 99, 85, 80 %. 7 % Hypotheken-Pfandbriefe von 1930: Serie 8. Lit. B: 10 000 000 Fr.; Stücke zu 500, 1000, 5000 und 10 000 Fr. Zs. 2./1. und 1./7. – Tilg. früh. ab 2./1. 1935 durch Auslos. zum Nennwert oder Rückkauf bis spät. 2./1. 1960. – Kurs: An der Luxemburger Börse notiert. Ende 1930–1932: 99, 85, 80 %. 6½ % Hypotheken-Pfandbriefe von 1931: Serie D, Lit. A: 10 000 000 Fr.; Stücke zu 1000 Fr. Zs. 2./1. und 1./7. – Tilg. früh. ab 1./7. 1936 durch Auslos. zum Nennwert oder Rückkauf bis spät. 2./1. 1961. Nicht notiert. Hypotheken-Pfandbriefe von 1932: Serie 8, Lit. C: Die Ges. hat bei der Regierungskommission die Ge- nehmigung zur Ausgabe von 20 000 000 Fr. Pfandbriefe beantragt. Von diesen war bis Ende Februar 1932 ein Teilbetrag von 10 000 000 Fr. genehmigt. Die erforder- lichen Schritte zur Emission dieser Pfandbriefe in Frankreich sind eingeleitet, so daß zur Auflegung ge- schritten werden kann, sobald es die Lage am Kapital- markt zuläßt. 6 % Kommunal-Obligationen vonu 1930: Serie S, Lit. A bis D: (je 10 000 000 Fr. =) 40 000 000 Fr.; Stücke zu 1000 Fr., frei von allen jetzigen und zukünftigen fran- zösischen und saarländischen Kapitalertragsteuern. Zs. 2./1. und 1./7. – Tilgung in spät. 30 Jahren vom 2./1. 1932 ab durch Auslosung zum Nennwert oder durch freihändigen Rückkauf. Die Auslosungen erfolgen in Auslosungsgruppen von je 10 Stück spät. 3 Monate vor jedem Tilgungstermin in der im Tilgungsplan fest- gesetzten Höhe. Gesamt- oder Teil-Tilg. durch Auslos. vor dem 2./1. 1936 sind ausgeschlossen. Gesamt- oder Teil-Rückzahl. sind mit 3monat. Kündigungsfrist erst- malig zum 2./1. 1936 oder einem späteren Tilgungs- termin zulässig. – Der Ertrag dient zur Finanzierung einer Wohnungsbauaktion der Regierungskommission des Saargebiets. – Kurs: Zulass. an der Pariser und Luxemburger Börse wird beantragt werden. Umlauf am 31./1 2. 1932: Pfandbriefe: Serie 8 Lit. A u. B: 20 000 000 Fr., Serie D Lit. A 235 000 Fr.; Kommunal-Oblig. Serie S 31 481 000 Fr. – Betrag der in das Deckungsreg. eingetragenen Registerhyp.: 25 112 948 Fr., 77 492 GM; Betrag der Kommunal-Dar- lehen 31 513 416 Fr. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. – G.-.V.: 1933 am 6./3. – Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., erforderl. Abschr. und Rückl., vertragsm. Gewinnanteil an Vorst. und Beamte, bis 5 % Div., 10 % Tant. an A.-R., Rest nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Kasse und Guthaben bei Banken und Ssparkassen 1 154 003, Deckungshypotheken für Pfandbriefe Serie S 25 071 047, Deckungshypotheken für Pfandbriefe Serie D (111 077 Reichsmark) 673 130, durch Gemeinden verbürgte Deckungshypotheken für Kommunalobligationen Serie 8 31 513 416, Effekten (darunter nom. 63 500 Fr. eigene Schuldverschreibungen) 244 463, Debitoren 187 984, fällige Hypothekenzinsen 83 292, Geschäftseinrichtun- gen 1. – Passiva: A.-K. 5 000 000, gesetzliche Reserve 350 000, Emissionsrücklage 354 642, 7 % Pfandbriefe Serie S8 Lit. A und B 20 000 000, 6 % Pfandbriefe Serie D Lit. A 235 000, 6 % Kommunal-Obligationen Serie S 31 481 000, ausgeloste Kommunal-Obligationen 10 000, Kreditoren 5180, fällige Zinsscheine von Pfand- briefen 361 095, fällige Zinsscheine von Kommunal- Obligationen 498 438, Ueberschuß 631 982. Sa. 58 927 336 Franken. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Zs. für Pfandbriefe 1 415 275, do. Kommunal-Obligationen 1 902 150, do. sonstige 2052, Generalunkosten einschl. Steuern 453 394, sonstige Ausgaben 238, Ueberschuß 631 982, (davon Reservefonds 100 000, Zentralkasse. Er- stattung von Emissionskosten 150 013, Dividende 300 000, Tantieme an A.-R. 31 470, Vortrag 50 499).– Kredit: Vortrag aus 1931 34 257, Zinsen aus Hypotheken