106 Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. Süddeutsche Festwertbank Aktiengesellschaft. % Sitz in Stuttgart, Büchsenstraße 28. Verwaltung: Vorstand: Dir. der Bayer. Hypoth. u. Wechsel- Bank Geh. Justizrat Michael Kopplstätter, München; Dir. der Pfälzischen Hypothekenbank Geh. Kommerz.- Rat Dr. Hermann Troeltsch, Ludwigshafen a. Rh.; Dir. der Rheinischen Hypothekenbank Dr. Rudolf Schellen- berg, Mannheim; Dir. der Süddeutschen Bodenkredit- bank Geh. Justizrat Friedrich Bonschab, München; Dr. Karl Gutbrod und Dr. Gerhard Gessler, Direktoren der Württemberg. Hypothekenbank, Stuttgart. Prokurist: H. Sax. Aufsichtsrat: Dir. der Bayer. Hypotheken- u. Wechsel-Bank Geh. Justizrat Dr. Eugen Zeitlmann, Mün- chen; Geh. Hofrat Landgerichtsrat a. D. Dr. Otto Schneider, Mannheim; Gutsbes. Paul Graf von Almeida, München; Dir. der Württemberg. Hypothekenbank Wil- helm Bonnet, Stuttgart; Geh. Justizrat Rechtsanwalt Dr. Albert Zapf, Heidelberg; Präs. a. D. Dr. Anton Michel, Stuttgart. Staatskommissar: Ministerialrat Thomaß. Treuhänder: Bezirksnotar Gestrich, Stellv.: Be- zirksnotar Dr. Henssler. Gründung: Die Ges. wurde am 14./6. 1923 gegründet, handels- gerichtl. eingetr. 19./6. 1923. – Gründer waren die Bayer. Hypotheken- u. Wechsel-Bank in München, Frankfurter Hypothekenbank in Frankf. a. M., Pfälz. Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh., Rheinische Hypothekenbank in Mannheim, Süddeutsche Boden- creditbank in München u. die Württemb. Hypotheken- bank in Stuttgart. Zweck: Betrieb einer Hypothekenbank im Sinne des Hyp.- Bank-Gesetzes vom 13./7. 1899 in seiner jeweiligen Fassung und der Verordnung über die Umwandlung von Kreditanstalten in Hyp.-Banken vom 14./12. 1923. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V.: Im ersten Geschäftshalbj. –— Stimmrecht: Je 100 RM A.-K. = 1 St. — Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze ¼9 des A.-K.), eventl. Abschreib. und Rückl. dann 4 % Div., Rest zur Verf. der G.-V. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Statistische Angaben: Aktienkapital: 240 000 RM in 120 Nam.-Akt. über je 100 RM (Nr. 1–120) und 228 Nam.-Akt. über je 1000 RM (Nr. 121–348). Urspr. 120 000 000 M in 120 auf Namen laut. Aktien über je 1 000 000 M. Die G.-V. v. 18./9. 1924 beschloß, bei der Umstell. in Goldmark das A.-K. von 120 000 000 M auf 12 000 RM (10 000: 1) herabzusetzen u. gleichzeitig um 228 000 RM auf 240 060 RM zu erhöhen. Großaktionäre: Das A.-K. der Ges. ist im Be- sitz der zu der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hyp.- Banken gehörigen Banken: Bayer. Hyp.- u. Wechsel- Bank A.-G., München; Pfälzische Hypothekenbank A.-G., Ludwigshafen a. Rh.; Rhein. Hypothekenbank A.-G., Mannheim; Süddeutsche Bodenkreditbank A.-G., Mün- chen; Württembergische Hypothekenbank A.-G., Stutt- gart. Gold-Obligationen: 5 % wertbeständige Gold- Obligationen: 2105 kg Feingold, Stücke über 20 000 * 2 g (A Nr. 1–20 000), 25 000 * 5 g (B Nr. 1–25 000), 23 000 * 10 g (C Nr. 1–23 000), 18 000 & 20 g (5 Nr. 1–18 000), 27 000 50 g Feingold (E Nr. 1–27 000). Zs. 1./1. und 1./7. – Tilg.: Die Öbligationen sind sei- tens des Inhabers unkündbar; von der Südd. Fest- wertbank können sie mit einmonatiger Frist auf den 1./1. und 1./7., frühestens auf den 1./1. 1926 gekündigt oder durch Verlosung getilgt werden; in längstens 50 Jahren vom 1./1. 1926 ab muß in jedem Falle die Einlösung bewirkt sein. Der Geldwert von Kapital u. Zs. berechnet sich nach dem amtlichen Geldkurs für Kabelauszahl. New York an der Berliner Börse, und zwar für die am 1./1. fällig werdenden Beträge vom vorhergehenden 1./12. und für die am 1./7. fällig wer- denden Beträge vom vorhergehenden 1./6. Findet an einem dieser Stichtage eine amtliche Notierung nicht statt, so gilt die vorhergehende amtliche Notierung. Zahlungen erfolgen in deutscher Reichswährung. – Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber oder auf den Namen oder an Order oder auf Namen und an Order. Der Gesamtbetrag der im Umlauf be- findlichen Schuldverschr. muß jederzeit durch Dar- lehen gedeckt sein. Von der Bank ausgegebene Schuld- verschreibungen, deren Nennwert durch den Preis des Feingoldes oder durch den Preis anderer Werte bestimmt ist, müssen durch Darlehen der gleichen Gat- tung in mindestens gleicher Höhe gedeckt sein. Ist in- folge von Rückzahlungen oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung nicht vollstän- dig vorhanden, so hat die Bank die fehlende Deckung einstweilen durch Ersatzdeckung zu ergänzen. Als Er- satzdeckung können nur Feingold und wertbeständige Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Landes oder von diesen garantierte wertbeständige Schuldver- schreibungen und wertbeständige Schuldverschreibun- gen von unter staatlicher Aufsicht stehenden deutschen Hyp.-Banken verwendet werden. Die als Sicherheit für die Schuldverschreibungen dienenden Darlehen werden von der Bank einzeln im Register eingetragen, ebenso die als Ersatzdeckung dienenden Schuldverschreibun- gen. Die Darlehensurkunden und die Ersatzdeckung stehen unter dem gemeinschaftlichen Verschluß der Bank und eines Treuhänders, der vom Vorst. und vom A.-R. gemeinschaftlich bestellt wird. Der Treuhänder gibt die Schuldverschr. erst nach erfolgter Prüfung auf das Vorhandensein der satzungsmäßigen Deckung heraus und versieht sie mit Bescheinigung, daß die satzungsmäßige Deckung vorhanden ist. Die pünkt- liche Zahlung von Kapital und Zs. wird gesichert 1. durch die als Deckung dienenden Darlehensforde- rungen sowie durch die in den Registern sonst ein- getragenen Werte, 2. durch die unbedingte Haftung der Bank mit ihrem gesamten Vermögen, insbeson- dere mit ihrem Grundkapital und ihren Reserven. — Zahlstellen: Stuttgart: Kasse der Süddeutschen Fest- wertbank, Württemb. Hypothekenbank; Ludwigshafen a. Rh.: Pfälz. Hypothekenbank; Mannheim: Rhein. Hypothekenbank; München: Bayer. Hypotheken- und Wechsel-Bank, Süddeutsche Bodenkreditbank und deren Zweigniederlassungen. –— Aufgelegt vom 2./7.–7./7. 1923 400 kg Feingold; der Zeichnungspreis richtete sich nach dem letzten vor dem Zeichnungstage notier- ten amtlichen Berliner Geldkurs für Kabelauszahl. New York; der ausmachende Betrag wurde nach unten auf 100 M abgerundet. Kurs der Goldobligat. ult. 1927–1932 (in RM für je 1 g): In Frankf. a. M.: 2.24, 2.10, 2.05, 2.08, 2.05*, 2.20 RM. In München: 2.20, 2.11, 2.04, 2.05, 2.05*, 2.20 RM. In Stuttgart: 2.26, 2.12, 2.07, 2.08, 2.05*, 2.35 RM. Im Umlauf waren am 31./12. 1932 Goldobligationen mit zusammen 1 010 976 g Feingold = 2 820 623 RM, wertbeständige Kommunaldarlehen waren in das Re- gister eingetr. für 1 119 680 g Feingold =3 123 907 RM. Dividenden 1927–1932: 20, 20, 20, 20, 15, 10 %. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Kassen- bestand 5468, Reichsbank- und Postscheckguthaben 21 786, andere Bankguthaben 112 803, wertbeständige Kommunaldarlehen (in das Kommunaldarlehensregister eingetragen, zusammen Preis für 1 119 680,26 g Fein- gold) 3 123 908, andere wertbeständige Darlehen gegen Bestellung einer Reallast (Preis für 1138,50 g Fein- gold) 3176, Zs. von Kommunaldarlehen, (fällig auf 15. Dezember 1932 97 246, hiervon bezahlt 90 230) 7016, Wertpapiere (Steuergutscheine) 811, Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 7238. – Passiva: A.-K.