Noren-, Kredit- und Hypothekenbanken. 109 Gewinn- und Verlust-Rechnungen 31./12. 1928 31./12. 1929 31./12. 1930 31./12. 1931 31./12. 1932 Debet RM RM RM RM RM Allgemeine „„%. u. Abschreibung. 204 666 %% 1816839 1243 75 1283 76 1 041 273 0% 239 Steüueenn %. 278 655 Beamten-Unterstützungsfonds. 90 000 75 000 — — = Kursverlust auf den Effektenbestaasd. — 603 875 = Gevu ... 1 110 476 1 035 735 993 931 521 259 591 164 Summa 2 519 015 2 354 010 2 247 109 2 166 407 1 612 702 Kredit 1 Gewinn-Vortragg. 318 769 318 794 368 422 363 761 171 259 Deyisen 140 880 95 893 112 047 62 037 12 528 Wertpapiere — 231 300 Nettomieteinahmen..... — — — 11 656 Überschuß an Diskont und Zinsen... 2 059 365 1 939 323 1 771 640 1 740 609 1 185 958 Summa 2 519 015 2 354 010 2 247 109 2 166 407 1 612 702 Gewinn-Verteilung: 1928: Gewinn 1 110 476 RM (Div. 490 000, Res. 151 000, Gewinnanteil des Staates 150 682, Vortrag 318 794). – 1929: Gewinn 1 035 735 RM (Div. 490 000, Res. 90 000, Gewinnanteil des Staates 92 313, Vortrag 363 422). – 1930: Gewinn 993 931 RM (Div. 490 000, Res. 70 000, Gewinnanteil des Staates 70 170, Vortrag 363 761). – 1931: Gewinn 521 259 RM (Div. 350 000, Vortrag 171 259). – 1932: Gewinn 591 164 RM (davon Div. 350 000, an R.-F. 24 181, Ge- winnanteil des Staates 15 241, Vortrag 201 742). Aus dem Geschäftsbericht 1932: Die Schrumpfung der Wirtschaft hat sich auch für unser Institut stark fühlbar gemacht. Immer mehr zeigte sich allmählich der Mangel an guten Warenwechseln. Wir konnten daher während des ganzen Jahres unser Notenkontin- gent nicht voll ausnützen. Dieser Umstand sowie der Rückgang des Reichsbankdiskontsatzes, der von 7 % bei Beginn des Jahres 1932 allmählich auf 4 % gesenkt wurde, haben unser Geschäftsergebnis beeinträchtigt. Dazu kamen die Kosten für die Aufrechterhaltung ceiner großen Liquidität, auf die wir besonderen Wert legen. Abgesehen hiervon hat sich unser Institut im abgelaufenen Jahr in befriedigender Entwicklung be- funden. Die Zahl der bei der Bank geführten Rech- nungen hat sich beträchtlich erhöht. Im Interesse der württembergischen Wirtschaft haben wir uns an dem Konsortium zur Finanzierung von Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Straßenbaues sowie an dem Russen- konsortium X beteiligt. Im neuen Jahr haben wir uns auch bei der Finanzierung des sogenannten Gereke- Planes zur Verfügung gestellt. Thüringische Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft. Sitz in Weimar, Kaiserin-Augusta-Straße 15. Verwaltung: Vvorstand: Staatsbank-Dir. Staatsfinanzrat Dr. Eduard Christ, Bank-Dir. Dr. Carl Reinhard (beide in Weimar); Stellv.: Willy Margendorff (Weimar). Aufsichtsrat: Vors.: Präs. der Thür. Staatsbank Geh. Finanzrat Prof. Dr. h. c. Dr. Hugo Jost (Weimar); Stellv.:: Geh. Finanzrat Ernst Zaubitzer (Weimaär); sonst. Mitgl.: Dr. Kurt Arnhold (Gebr. Arnhold] (Dresden), Präs. Carl Degenhardt [Sächs. Staatsbank] (Dresden), Staatsminister 2. D. Bank-Dir. Dr. Ottomar Benz [Dtsch. Bank u. Disc.-Ges.] (Berlin). Staats- minister a. D. Emil Hartmann (Weimar), Bank-Dir. Curt Wunderlich [Allg. Deutsche Credit-Anst.) (Leipzig), Kommerz.-Rat Eduard Laux (Weimar), Bank-Dir. Max Levi [Commerz- u. Privat-Bank] (Berlin), Dr. jur. Friedrich Pfeffer (Weimar), Bank-Dir. Ernst Sander [Dresdner Bank] (Berlin), Bankdir. Siegfried Simmonds Reichs-Kredit-Ges.] (Berlin), Bankier Hugo Simon i. Fa. Bankhaus Bett Simon & OCo.] (Berlin), Ernst Wallach [i. Fa. v. Goldschmidt-Rothschild & Co.] (Berlin). – Staatskommissar; Staatsminister i. W. Ministerial-Dir. Dr. Paul Stolze (Weimar). — Staatl. bestellte Treuhänder: Ob.-Reg.-Rat Dr. Josef Mündrich (Weimar), Stellv.: Oberreg.-Rat Dr. Otto Müller (Wei- mar), Bezirkstreuhänder der Dtsch. Rentenbank-Kredit- anstalt Oberreg.-Rat Richard Höfling (Weimar); Stellv.: Dr. Josef Mündnich (Weimar). Gründung: Die Ges. wurde im Jahre 1923 gegründet. Firma bis 22./12. 1924: Bank für Goldkredit Aktiengesellschaft. – Die Bank untersteht der Aufsicht des Landes Thü- ringen. Zweck: 1. Die Gewährung von Hypotheken-Darlehen und von Grundschulddarlehen auf städtischen u. ländlichen Grundbesitz u. d. Ausgabe von Schuldverschreib. (Hypo- thekenpfandbriefe) auf Grund der so erworbenen Forde- rungen; 2. die Gewährung von Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Ueber- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Komm.-Oblig.) auf Grund der s0 erworbenen Forde- rungen; 3. die Gewährung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Kleinbahn-Oblig.) auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. der Be- trieb der sonstigen im § 5 des Hypothekenbankges, zu- gelassenen Geschäfte; überall nach Maßgabe der Vor- schriften des Hypothekenbankgesetzes. Schuldverschreibungen dürfen nur insoweit aus- gegeben werden, als gleichartige Darlehnsforderungen in mindestens gleicher Höhe u. mit mindestens gleichem Zinsertrage erworben sind. Ist diese Deckung infolge von Rückzahlung oder aus einem anderen Grunde nicht mehr vollständig vorhand., so ist die fehlende Deckung vorübergehend durch gleichartige Schuldverschreib. des Reiches oder eines Landes zu ersetzen. Die Nach- prüfung dieses Deckungsverhältnisses liegt dem Staats- kommissar ob, der von der Aufsichtsbehörde zur stän- digen Ueberwachung der gesamten Geschäftsführ. der Bank bestellt ist. Die gewährten Darlehen sind durch Hyp. auf inländische Grundst. sicherzustellen, die der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig sind. Bei Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Uebernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, kann auf Bestellung von Hyp. verzichtet werden. Die Pfand- briefe, Kommunal- u. Kleinbahnoblig. werden auf den In- haber ausgestellt, auf Antrag des Inhabers aber von der Bank auf den Namen eines Berechtigten umge- schrieben. Ihr wesentlicher Inhalt wird vom Aufsichts- rat bestimmt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl der Bank durch Auslos., Kündigung oder Rückkauf. Ver-