Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. 113 Thüringische Staatsbank. Sitz in Weimar, Kaiserin-Augusta-Straße 15. Verwaltung: Direktorium: Kommissarischer Präsident Otto Demme (Weimar), Staatsfinanzrat Dr. Eduard Christ (Weimar), Präsident der Sächs. Staatsbank Carl Degen- hardt (Dresden); Stellv.: Ober-Reg.-R. Hugo Jacob (Gera), Dr. Karl Anke (Weimar), Friedrich Bierwerth (Weimar), Gerichtsassessor Dr. Roland Ehrhardt (Wei- mar), Dipl.-Kfm. Andreas Held (Weimar), Otto Wettig (Weimar). Aufsichtführ. Staatsminister: Finanzminister Willy Marschler (Weimar). Staats- und Staatskommissar: Minister.-Dir. Staatsminister i. W. Dr. Paul Stolze (Weimar). Entwicklung: Gegründet: 20./12. 1922 durch das vom II. Thür. Landtag verabschiedete Staatsbankgesetz. – Dem öffentl. Verkehr am 10./4. 1923 übergeben. – Errichtet als eine unter Aufsicht des Finanzministers stehende Staats- anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen. –. Die der Staatsbank von vornherein ge- stellte Aufgabe lag in der Uebernahme der früheren Landeskreditinstitute der einzelnen früheren thüring. Staaten, nämlich der Landesbank in Altenburg, Landes- sparkasse in Gera, Landessparkasse in Hirschberg, Landessparkasse in Hohenleuben, Landessparkasse in Schleiz, Landessparkasse in Lobenstein, Landeskredit- kasse in Rudolstadt, Landeskreditkasse in Weimar, Landeskreditanstalt in Gotha, Landeskreditanstalt in Meiningen, Landeskreditkasse in Sondershausen, welche in die Staatsbank als Filialen eingegliedert werden sollten. Die Einglieder. der staatl. Kreditanstalten in die Thür. Staatsbank wurde durch Gesetz v. 16./6. 1923 vom Landtage beschlossen u. durch Verordnungen des Finanzministeriums durchgeführt. – 1923 Interessen- gemeinsch. zwischen der Sächs. Staatsbank u. der Thür. Staatsbank durch Vereinbarung der beiderseitigen zu- ständ. Staatsministerien in Erweiter. der bisher. freund- schaftlichen Bezieh. in der Weise, daß die Präsidenten wechselseitig in das Direktorium beider Banken be- rufen wurden. Die Selbständigkeit beider Institute wurde hierdurch nicht berührt. – Gründ. der Bank für Goldkredit A.-G. in Weimar mit einem Kapital von 20 000 M, dann erhöht auf 250 000 M unter Betei- ligung der Sächs. Staatsbank und der Gemeinschafts- gruppe Deutscher Hypothekenbanken in Berlin sowie der Thüring. Getreide-A.-G. mit einem Kapital von 52 500 GM (165 Milliarden), dann erhöht auf 150 000 GM. – Anfang 1925 Umwandl. der Bank für Goldkredit A.-G. in eine reine Hypothekenbank unter Abänderung der Firma in „Thüring. Landes-Hypothekenbank A.-G.“ u. Erwerb sämtlicher Aktien durch die Thür. Staats- bank. August 1925 Errichtung einer Nebenstelle in Blankenhain. – 9./2. 1926 Umwandlung der Thür. Ge- treide A.-G. in die Thür. Landes-Treuhand- u. Revi- sions-A.-G. in Weimar. – 1926: Errichtung von Zweig- stellen in Bad Frankenhausen, Neustadt a. Orla, Arn- stadt, Greußen, Saalfeld, Weida u. Eisenach, teilweise unter Uebernahme privater Banken. –— 1927: Errich- tung einer Zweigstelle in Greiz, Uebernahme der Städt. Sparkasse Rastenberg u. der Zweigstelle der Bayer. Hyp.- u. Wechselbank in Sonneberg. – Ende Jan. 1928 Angebot der Thür. Staatsbank als Rechtsnachfolgerin der ehemals selbständigen Landesbanken bzw. Landes- kreditinstitute von Altenburg, Gotha, Meiningen, Ru- dolstadt, Sondershausen u. Weimar einer endgültigen Generalabfindung an die Besitzer der Landeskredit- Oblig. der vorgenannten Institute in Höhe von 17 % des Goldmarkbetrages in Form von neuen ab 1./1. 1928 mit 4½ % jährl. verzinsl. Inhaber-Goldschuldverschrei- bungen. –— 1928: Angliederung der Städt. Sparkasse Gräfenthal, Uebernahme der Zweigstellen der Disconto- Ges. in Steinach (Thür. Wald) u. Hildburghausen, Um- wandlung der Nebenstelle Schmölln in eine Zweigstelle. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1933. I. — 1929 Umwandlung der Sparstellen in Ilmenau, Pöß- neck, Apolda u. Jena in Zweigstellen. Uebernahme der Bankfirma G. H. Haueisen in Langewiesen. Erricht. von Nebenstellen in Eisenberg, Gräfenroda, Ohrdruf, Zella-Mehlis u. Waltershausen. – 1930: Uebernahme des Hofbankhauses Gebr. Goldschmidt in Gotha einschl. seiner Zweigstellen in Friedrichroda, Oberhof u. Vacha, ferner Uebernahme der Bankhaus Koch A.-G. in Jena, Errichtung einer Nebenstelle in Zeulenroda, Umwand- lung der Sparstellen Buttstädt, Kahla u. Ronneburg in Nebenstellen. – März 1931 Uebernahme des Geschäfts der Thüring. Bankkommandite Oeser, Rohrbach, Steppan & Co. in Weimar u. Apolda; Mai 1931 Angliederung der Vereinsbank in Eisenach. – Sept. 1931 Errichtung von Nebenstellen in den Gebäuden der Vereinsbank Themar in Themar und Heldburg. – Im Berichtsjahr 1932 ist die Aufwertung der Sparguthaben bei den in die Staatsbank eingegliederten ehemaligen Reußischen Landessparkassen durchgeführt worden. Der von dem Treuhänder aufgestellte Teilungsplan sieht eine Auf- wertungsquote von 34 % vor, er ist unterm 6./4. 1932 durch das Thür. Finanzministerium genehmigt worden. Die Sparer können seit Mitte Febr. 1933 über zwei Drit- tel der 34 oõigen Aufwertung frei verfügen. – Ledig- lich als Verwaltungsstelle, nicht aber als Rechts- nachfolgerin, hat die Staatsbank dis Aufwertung der Rentenbriefe und Schuldscheine der ehemaligen „Land- rentenbank in Gera“' u. der ehemaligen „Weimarischen Bank in Weimar“' durchgeführt. Diese beiden Ab- lösungskassen, die 1858 bzw. 1853 zur Finanzierung der Reallastenablösung errichtet worden waren, wurden seit 1877 bzw. seit 1892 von den Rechtsvorgängerinnen der Staatsbank, der Landessparkasse in Gera und der Landeskreditkasse in Weimar, verwaltet. Die Auf- wertung hat 1930 für die ehemalige Landrentenbank in Gera eine Quote von 28 % und 1931 für die ehe- malige Weimarische Bank eine Quote von 19½ % ergeben. Zweck: Die Bank hat die Aufgabe, die verfügbaren Gelder des Staates zu verwerten und den Geldverkehr des Staates zu regeln. Der Geschäftskreis der Bank um- faßßt des weiteren den Betrieb aller Bank- u. Kommis- sionsgesch. u. das Hypothekengeschäft. Insbesondere gehört die Fürsorge für die bankgeschäftlichen Be- dürfnisse der Thüring. Selbstverwaltungskörper, Er- werbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, des Handels u. der Industrie, der Landwirtschaft u. des Kleingewerbes zu den Aufgaben der Bank. Nähere Vorschriften über den Geschäftskreis regelt die Geschäftsordnung. Außer- halb ihres eigentlichen Wirkungskreises kann der Bank vom Finanzminister die Durchführung besond. Finanz- geschäfte, vor allem auch die Finanzierung besonderer wirtschaftl. oder finanztechn. Staatsaufgaben und die Teilnahme an besond. Kreditmaßnahmen öffentlich- rechtlicher inländ. Körperschaften oder die Durchfüh- rung solcher Maßnahmen übertragen werden. Für einen der Bank aus solchen Aufgaben entsteh. Verlust hat der Staat der Bank gegenüber aufzukommen. Ueber- nimmt die Bank Geschäfte, die im allgemeinen außer- halb ihres Wirkungskreises liegen, so ist die besond. Zustimmung des Finanzministers erforderlich. Die Bank ist amtliche Hinterlegungsstelle im Bereiche der Justizverwaltung in dem vom Justizministerium jeweils zugelassenen Umfange. Die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet. –—– Der Bank ist eine Spar- Abteilung angegliedert. – Der Staat haftet mit seinem Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Bank. — Befreit von allen direkten und indirekten Steuern und Abgaben des Staates, der Kreise u. sonstigen Gemeinde- verbände sowie von thüringischen Gerichtsgebühren. Filialen: Altenburg, Apolda, Arnstadt. Blanken- hain, Buttstädt, Eisenach, Eisenberg, Bad Frankenhau- sen, Friedrichroda, Gera, Gotha, Gräfenroda, Gräfen- thal, Greiz, Greußen, Heldburg, Hildburghausen, Hirsch- 8