116 Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. kontierbare Genossenschafts- und Kundenabschnitte. – Die Wertpapiere sind nach den gesetzlichen Bestimmungen be- wertet. – Auf Effekten erlitt die Ges. einen Kursverlust von 2000 RM. Der unter Passiva aufgeführte bosten Diverse Kreditoren mit 206 669 RM setzt sich aus Ab- schlußbuchungen und Uebergangsposten zusammen, die in den ersten Tagen des neuen Geschäftsjahres ihre Erledi- gung gefunden haben. Dividenden 1926/27–1931/32: St.-Akt. 10, 10, 10, 7, 6, 0 %; Vorz.-Akt. 6, 6, 6, 6, 6, 0 %. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Dresdner Bank. Nassauische Landwirtschaftsbank Aktiengesellschaft in Liqu. Sitz in Wiesbaden, Moritzstraße 6. Nach Mitteilung der Ges. v. Dez. 1931 befand sich die Ges. bereits in stiller Liqu., die in der G.-V. vom 26./11. 1932 (Mitteil. nach § 240 HGB.) offiziell beschlos- sen wurde. Liquidatoren: Landwirt u. Verbandspräs. Heinrich Henkel, Dexbach; Dir. Kaspar Jolk, Dir. Dr. Heinrich Strub, Frankfurt a. M. Aufsichtsrat: Bauunternehmer Johann Joseph Meister, Oberursel; Bürgermeister Johann Emil Meffert, Wambach; Buchdruckereibes. Hermann Rauch, Wies- baden; Oberamtmann Heinrich Weber in Domäne Mech- tildshausen bei Erbenheim; Phil. Christ, Kloppenheim. Gegründet: 6./9. 1923; eingetr. 15./9. 1923. Kapital: 20 000 RM in 75 Inh.-St.-Akt., 75 Nam.- St.-Akt. u. 50 Nam.-Vorz.-Akt. zu je 100 RM. Großaktionäre: Die Aktienmehrheit ist im Be- sitz der Genossenschaftsbank für Hessen-Nassau e. G. m. b. H. in Frankfurt a. M. Liquidationseröffnungsbilanz am 26. Nov. Aktiva: Verlustvortrag aus 1931 20 000 RM. – Passiva: A.-K. 20 000 RM. Bayerische Bodencredit-Anstalt. 7 Sitz in Würzburg, Bahnhofstraße. Verwaltung: Vorstand: Matth. Götz, Franz Holl. Prokuristen: L. Henninger, W. Mayer. Aufsichtsrat (höchstens 10): Vors.: Bankier Dr. Benno Ansbacher, Frankfurt a. M.; Stellv. Rechtsanw. Anton Müller, Würzburg; Bürgermeister a. D. Rechts- anwalt Ludwig Graff, Kitzingen a. M.; Justizrat Dr. Richard Mann, Frankenthal; Komm.-Rat Paul Joseph- thal, Nürnberg. Staats-Kommissar, zugl. Treuhänder: Oberreg.- Rat Franz Röder, Würzburg. Gründung: Die Ges. wurde am 21./8. bzw. 19./9. 1895 gegründet; eingetr. 8./10. 1895. Zweck: Die Bank ist eine Hyp.-Bank im Sinne des Reichs- Hyp.-Bank-Gesetzes v. 13./7. 1899; sie betreibt folgende Geschäfte: 1. Gewährung hyp. Darlehen u. Ausgabe von Hyp.-Pfandbr.; 2. Erwerb, Veräußerung u. Beleih. von Hyp.; 3. Gewähr. nicht hyp. Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Ueber- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. Gewähr. von Dorlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Ver- pfändung der Bahn u. Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 5. kom- missionsweiser An- u. Verkauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluß von Zeitgeschäften; 6. Annahme von Geld- oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterleg.; 7. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Papieren. Der Erwerb von Grundst. ist dem Institut nur zur Verhüt. von Verlusten an Hyp. oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Hyp.- Darlehen werden nur auf solche Liegenschaften gegeben, die einen dauernden u. sicheren Ertrags- oder Tausch- wert haben. Im übrigen gelten die Bestimmungen der §ss 6, 10, 11, 12 u. 14 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. –— G.-V.: 1933 am 28./3. – Stimmrecht: jede Aktie = 1 St. – Gewinn-Verteilung: Wenigstens 10 % zum R.-F., evtl. außerordentl. Abschreib. u. Rücklagen, sodann bis 4 % Div.; vom verbleib. Ueberschuß Tant. an A.-R. u. zwar, wenn die G.-V. keine außerordentl. Abschreib. u. Rück- lagen beschließt, 5–10 %, wenn dieselbe solche Rück- lagen beschließt, bis zu einem Sechstel des verbleib. Reingewinns, jedoch keinesfalls mehr als im ersteren Falle. Die Tant. an Vorstand wird auf Unkostenkonto gebucht. Zahlstellen: Eigene Kasse; München: Dresdner Bank; München u. Nürnberg: Bayer. Staatsbank; Frank- furt a. M.: Deutsche Bank u. Disc.-Ges., A. L. Ans- bacher; Berlin u. Mannheim: Deutsche Bank u. Disc.- Ges., sowie sämtl. Filialen dieser Banken u. sämtl. Pfandbrief-Verkaufsstellen der Bank. Beteiligungen: Die Ges. ist beteiligt an der 1931 gegründeten Lom- bardbank A.-G., Berlin. Statistische Angaben: Kapital: 1 500 000 RM in 15 000 Akt. zu 100 RM. – Vorkriegskapital: 7 500 000 M. Urspr. A.-K. 5 Mill. M. Die G.-V. v. 27./6. 1903 be- schloß Erhöh. um 2 500 000 M. Eine im Mai 1923 be- schlossene Erhöh. um 16,5 Mill. M ist nicht durchgeführt worden. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 1./4. 1925 von 7 500 000 M im Verh. 10: 1 auf 750 000 RM durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von bisher 1000 M auf 100 RM. Die G.-V. v. 20./3. 1926 beschloß, das A.-K. um 750 000 RM auf 1 500 000 RM zu erhöhen durch Ausgabe von 7500 Aktien zu je 100 RM mit zu- nächst 25 % Einzahl. (Resteinzahl. wurde zum 1./7. 1929 gefordert). Die neuen Aktien übernahm das Bankhaus A. L. Ansbacher in Frankfurt a. M. zu 105 % (mit der Verpflicht., sie den alten Aktionären im Verh. 1: 1 zu 107 % anzubieten. Kurs der Aktien ult. 192 7–1932: In Frank- furt a. M. –—– (150), – (147), 130, 128, 117*, 111 %; in München: 149.25, 147.50, 130, 127, 118*, 111 %. – An beiden Börsen ist das gesamte A.-K. zugelassen. Dividenden 1927–1932: 10, 10, 10, 10, 9, 9 % (Div.-Schein 37). Pfandbriefe: Auf Grund der ihr zustehenden Hyp.-Forderungen und in Höhe derselben gibt die Anstalt Pfandbriefe aus, welche spätest. innerhalb 60 Jahren nach Em. zu amor- tisieren sind. Der Gesamtbetrag der jeweils begebenen Hyp.-Pfandbr. u. Schuldverschreib. darf die im Reichs- Hyp.-Bank-Gesetz bestimmte Grenze nicht übersteigen. Die Pfandbr. lauten auf Inhaber oder auf Namen, kön- nen aber in ersterem Falle nach Antrag auch auf den Namen vinkuliert und auf neuerlichen Antrag devinku- liert werden, u. zwar beides gebührenfrei. Die Pfandbr. sind innerhalb 60 Jahre von der Ausgabe an durch Verlosung, Kündigung bzw. Rückkauf zu tilgen. Verj. der Kup. nach gesetzl. Frist, der Pfandbr. 30 J. (F.). Die Reichsbank, die Bayer. Staatsbank in Nürnberg u. deren Filialen sowie die Bayer. Notenbank in München u. ihre sämtl. Stellen, ferner die Badische Bank in Mannheim beleihen die Pfandbriefe. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. 1–24. Notiz in München u. Augsburg 1927, in Frankfurt a. M. 1928 eingestellt. Ueber Ablösung der Pfandbriefe alter Wöhrung s. unter 4½ % Gold-(Liqu.-)Pfandbriefe Ser. X u. XIV. Die erste Teilausschütt. in Höhe von 10 % erfolgte Anfang 1927 in 4 % Liqu.-Goldpfandbr. Ser. X, die